| Erschließung des Baugebiets "Hinter den Gärten, 2. Bauabschnitt" im Ortsteil Leibolz Vorstellung der Entwurfsplanung zum Straßen-, Kanalleitungs- und Wasserleitungsbau |
Die Investitionskosten für die Maßnahme werden wie folgt genannt:
| Herstellung Kanalleitung | ca. | 266.560,00 € brutto |
| Herstellung Kanal- Hausanschlüsse | ca. | 23.900,00 € brutto |
| Herstellung Wasserleitung | ca. | 35.700,00 € brutto |
| Herstellung Wasserhausanschlüsse | ca. | 17.850,00 € brutto |
| Errichtung Baustraße u. Straßenendausbau | ca. | 202.300,00 € brutto |
| Straßenbeleuchtung | ca. | 7.140,00 € brutto |
| Baugrundgutachten | ca. | 5.950,00 € brutto |
| Gesamtsumme brutto | ca. | 559.400,00 € brutto |
| Vorstellung zum Kanal- und Wasserleitungsersatz bzw. Erneuerung im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung der „Grüsselbacher Straße“ in der Ortsdurchfahrt Treischfeld |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zum Kanal- und Wasserleitungsersatz bzw. der abschnittsweisen Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Zuge der Fahrbahnerneuerung der „Grüsselbacher Straße“ in der Ortsdurchfahrt Treischfeld vom Straßenbaulastträger Hessen-Mobil zustimmend zur Kenntnis.
| Geplante Errichtung der Verdichterstation Reckrod 2 Beratung und Beschlussfassung a) zur Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Einziehungsverfahren b) der Satzungen über die Änderung der Rezesse von Reckrod und Wölf c) zum Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in der Gemarkung Reckrod, Flur 1, Flurstück 76, und in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstücke 74/1 und 80 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen:
zu a)
Der Bewertung vom 29.12.2022 der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Einziehungsverfahren wird entsprochen.
zu b)
Die Entwürfe der Satzungen über die Änderung der Rezesse von Reckrod und Wölf incl. Lagepläne werden als Satzungen beschlossen.
zu c)
Der Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in der Gemarkung Reckrod, Flur 1, Flurstück 76, und in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstücke 74/1 und 80, von insgesamt 1.762 m² an die Antragstellerin wird beschlossen.