Ziel der Richtlinie ist die Förderung einer klimafreundlichen Energieerzeugung durch erneuerbare Energien in privaten Haushalten. Dazu sollen sog. Mini-Balkon-PV-Anlagen an der Hausfassade oder am Balkon angebracht oder in anderer geeigneter Weise auf dem Grundstück aufgestellt werden.
| (1) | Anspruchsberechtigte sind der oder die Eigentümer eines bebauten Grundstückes und die Mieter von Wohnungen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eiterfeld. |
| (2) | Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Förderung ist nur im Rahmen der jeweils im Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld bereitgestellten Mittel möglich. |
| (3) | Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, Fördermittel ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben enthält, die Richtlinien nicht beachtet worden sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. |
| (4) | Die Förderung wird ausgezahlt, sobald ein Nachweis über die getätigten Ausgaben und die Installation der Anlagen vorgelegt wird. |
| (5) | Über die Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien Richtlinien sowie den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindevorstand. |
Die Förderung beträgt pro Anlage
| a) | von mindestens 300 Watt Ausgangsleistung am Wechselrichter: 100 € |
| b) | von mindestens 600 Watt Ausgangsleistung am Wechselrichter: 200 € |
Diese Richtlinie tritt zum 01.04.2023 in Kraft und ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet.
Eiterfeld, 09.03.2023