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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Frühjahrsmarkt - Sperrungen und Umleitungen

Frühjahrsmarkt in Eiterfeld erfordert Straßensperrungen und Umleitungen

Eiterfeld. Der Frühjahrsmarkt am

Sonntag, 23. März 2025,

in Eiterfeld macht es erforderlich, dass die Straßen „Am Amtsgericht“ und die Landesstraße 3170 „Bahnhofstraße“ beginnend ab der Kreuzung mit der Landesstraße 3171 und der Landesstraße 3380 in der Ortsmitte von Eiterfeld bis zur Einmündung in die „Siedlungsstraße“ am Sonntag in der Zeit

von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr

voll gesperrt werden, so teilt die Straßenverkehrsbehörde der Marktgemeinde Eiterfeld mit.

Auch die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude und am Rathaus werden gesperrt. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr in der Bahnhofstraße erfolgt über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“, Landesstraße 3380 „Lindenallee“, L 3380-Ufhausen-K 147 -Leibolz-Eiterfeld und umgekehrt.

Besucherinnen und Besucher des Frühjahrsmarktes werden gebeten, die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“, “Am Badepark“, im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und am Feuerwehrhaus / Mehrzweckhalle in Arzell zu benutzen. Die An- und Abfahrtsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. An den Sperrpunkten werden Einweiser eingesetzt.

Außerdem können Kraftfahrzeuge in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete geparkt werden. Das Ordnungsamt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Seitenabstand von mindestens 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen als Rettungsgasse freizuhalten ist. Innerhalb der ausgeschilderten Umleitungsstrecke wird beidseitig Haltverbot angeordnet.