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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

12. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Eiterfeld

Erweiterung Kalkkiesabbau „Am Herrenberg“, Gemarkung Leimbach
Hier:
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung und Offenlage gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Der Beschluss wird hiermit öffentlich gemacht.

Aufgrund dieser Beschlussfassung wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB der Entwurf der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht öffentlich ausgelegt.

Anlass ist die geplante Erweiterung der Betriebsstätte zum Kalkkiesabbau „Am Herrenberg“. Da der Materialvorrat des genehmigten Abbaus spätestens im Jahr 2023 erschöpft sein wird und sich aufgrund der hohen Nachfrage weiterhin ein starker Bedarf abzeichnet, soll der Bereich für den Kalkkiesabbau erweitert werden.

Ziel und Zweck der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung. Der Geltungsbereich beinhaltet jeweils die südlichen Teilbereiche der Flurstücke 1, 2 und 3 der Flur 10 in der Gemarkung Leimbach. Das Gebiet hat somit eine Fläche von ca. 1,4 ha, wodurch der Steinbruch eine Gesamtgröße von 2,9 ha erreicht und somit als raumbedeutsames Vorhaben eingestuft wird. Die mit der Änderung einhergehende Abweichung vom Regionalplan Nordhessen wurde durch den Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen in seiner Sitzung vom 24.02.2023 zugelassen.

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

Montag, den 03.04.2023 bis einschließlich Freitag, den 05.05.2023

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Ebene 3, Zimmer 306 während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung (Tel.: 06672-92990 oder E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de) für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Dienststunden sind:

Montag

von

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

von

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

von

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

von

08:00 - 12:00 Uhr

Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter: https://www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023 eingesehen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 UmwRG gem. § 7 (3) UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Marktgemeinde Eiterfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

- Begründung mit Umweltbericht

Im Umweltbericht finden sich umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere (die Auswirkungen auf die Lebensräume und -bedingungen der Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften), Boden und Fläche (die Auswirkungen der Bodenversiegelungen), Wasser (der Rückhalt und die Rückführung in den Wasserkreislauf), Klima und Luft (die Auswirkungen auf das Kleinklima), Landschaftsbild (die Auswirkungen auf die Beeinträchtigung als Folge der Bebauung und Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungsintensität), Mensch und Erholung (Wohn- und Erholungsfunktionen / Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung) sowie Kultur- und Sachgüter (die Auswirkungen).

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zudem folgende Stellungnahmen eingegangen:

Landschaftsbild:

-

Natur und Landschaft:

Landkreis Fulda, FD Landwirtschaft (12.11.2021)

  • Der Eingriff-Ausgleich hat so zu erfolgen, dass dafür keine landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen wird.
  • Die Rekultivierung hat als landwirtschaftliche Fläche zu erfolgen.

Landkreis Fulda, FD Natur und Landschaft (12.11.2021)

  • Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplanes der Artenschutzfachbeitrag im Umweltbericht abzuarbeiten ist.

Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung (15.11.2021)

  • Die landwirtschaftlichen Belange der Raumordnung stehen der Planung bis zur Zulassung der angestrebten Zielabweichung vom Regionalplan entgegen.
  • Für eine Fortführung der Bauleitplanung ist die Zulassung einer entsprechenden Abweichung vom Regionalplan erforderlich.

Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (11.11.2021)

  • Im nachfolgenden Bauleitplanverfahren sollten die artenschutzrechtlichen Belange in Form eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages abgearbeitet werden.

Boden und Kulturgüter:

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.11.2021)

  • Für den Planungsraum sind weder Altablagerungen oder Altstandorte im Sinne von § 2 BBodSchG noch Grundwasserschadensfälle bekannt. Bezüglich des nachsorgenden Bodenschutzes ergeben sich somit keine Vorgaben oder Einschränkungen.
  • Da es sich um die Erweiterung eines Kalkkiesabbaus handelt, gibt es keine alternativ zu betrachtenden Flächen.
  • Da eine Bebauungsplanaufstellung nicht erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Zuge der betreffenden Genehmigungen zu beschreiben und umzusetzen sind.
  • In Bezug darauf, dass eine Ausgleichsermittlung erst bei konkreter Abbauplanung erfolgt, wird angeregt, im FNP einen Hinweis auf die in Hessen eingeführte „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ als ergänzende Beurteilungsgrundlage für das baurechtliche Zulassungsverfahren aufzunehmen.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.11.2021)

  • Der Geltungsbereich ist auch als „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 5.3 des Regionalplans hingewiesen, wonach in diesen Gebieten Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Planungen oder Maßnahmen vermieden werden und in der Abwägung mit anderen Belangen eine besondere Sorgfalt walten soll um nachteilige Veränderungen der Eigenschaften oder Verunreinigungen des Grundwassers zu verhüten.
  • Der Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich außerhalb von amtlich festgesetzten und geplanten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten.
  • Für die Beurteilung von Festsetzungsvorgaben des allgemeinen Grundwasserschutzes ist zuständigkeitshalber die Untere Wasserbehörde im Verfahren zu beteiligen.
  • Eine Beurteilung der Belange des Grundwasserschutzes ist erst mit genauer Verortung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs möglich.

Regierungspräsidium Kassel, Abwasser, Wassergefährdende Stoffe, Salzwasserentsorgung (15.10.2021)

  • Die Zuständigkeit für den Betrieb des Kalkabbaus liegt bei der Unteren Wasserbehörde. Diese sollte in diesem Verfahren auch beteiligt werden.

Sonstige Hinweise:

Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (12.11.2021)

  • Es wird auf die weiterhin einzuhaltenden Immissionswerte nach der TA-Lärm und die erforderlichen Minderungsmaßnahmen zu möglichen Staubemissionen beim Betrieb des Kalksteinbruches hingewiesen.

Regierungspräsidium Bergaufsicht (27.10.2021)

  • Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhabengebiet von dem Bergwerksfeld „Treischfeld II“ (Salz) überdeckt wird. Es wird empfohlen, die Bergwerkseigentümerin K+S Minerals and Agriculture GmbH, zum Vorhaben zu hören.

Stadt Hünfeld, Der Magistrat (12.11.2021)

  • Der Magistrat geht davon aus, dass die fachliche Prüfung nach den vorliegenden rechtlichen Vorgaben der „TA - Lärm“ und der „TA - Luft“ im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG umfassend erfolgt und den Erfordernissen des Immissionsschutzes entsprochen wird.

Eiterfeld, 24.03.2023

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld
Gez. Scheich
Bürgermeister