Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Der Beschluss wird hiermit öffentlich gemacht.
Aufgrund dieser Beschlussfassung wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB der Entwurf der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht öffentlich ausgelegt.
Anlass ist die geplante Erweiterung der Betriebsstätte zum Kalkkiesabbau „Am Herrenberg“. Da der Materialvorrat des genehmigten Abbaus spätestens im Jahr 2023 erschöpft sein wird und sich aufgrund der hohen Nachfrage weiterhin ein starker Bedarf abzeichnet, soll der Bereich für den Kalkkiesabbau erweitert werden.
Ziel und Zweck der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung. Der Geltungsbereich beinhaltet jeweils die südlichen Teilbereiche der Flurstücke 1, 2 und 3 der Flur 10 in der Gemarkung Leimbach. Das Gebiet hat somit eine Fläche von ca. 1,4 ha, wodurch der Steinbruch eine Gesamtgröße von 2,9 ha erreicht und somit als raumbedeutsames Vorhaben eingestuft wird. Die mit der Änderung einhergehende Abweichung vom Regionalplan Nordhessen wurde durch den Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen in seiner Sitzung vom 24.02.2023 zugelassen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Ebene 3, Zimmer 306 während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung (Tel.: 06672-92990 oder E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de) für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Dienststunden sind:
| Montag | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
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| 13:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
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| 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter: https://www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023 eingesehen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 UmwRG gem. § 7 (3) UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Marktgemeinde Eiterfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
- Begründung mit Umweltbericht
Im Umweltbericht finden sich umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere (die Auswirkungen auf die Lebensräume und -bedingungen der Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften), Boden und Fläche (die Auswirkungen der Bodenversiegelungen), Wasser (der Rückhalt und die Rückführung in den Wasserkreislauf), Klima und Luft (die Auswirkungen auf das Kleinklima), Landschaftsbild (die Auswirkungen auf die Beeinträchtigung als Folge der Bebauung und Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungsintensität), Mensch und Erholung (Wohn- und Erholungsfunktionen / Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung) sowie Kultur- und Sachgüter (die Auswirkungen).
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zudem folgende Stellungnahmen eingegangen:
Landschaftsbild:
-
Natur und Landschaft:
Landkreis Fulda, FD Landwirtschaft (12.11.2021)
Landkreis Fulda, FD Natur und Landschaft (12.11.2021)
Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung (15.11.2021)
Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (11.11.2021)
Boden und Kulturgüter:
Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.11.2021)
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.11.2021)
Regierungspräsidium Kassel, Abwasser, Wassergefährdende Stoffe, Salzwasserentsorgung (15.10.2021)
Sonstige Hinweise:
Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (12.11.2021)
Regierungspräsidium Bergaufsicht (27.10.2021)
Stadt Hünfeld, Der Magistrat (12.11.2021)
Eiterfeld, 24.03.2023