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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 15. Sitzung der Gemeindevertretung

der Markt­gemeinde Eiterfeld

am Donnerstag, 9. März 2023, um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal des Amtsgerichts­gebäudes in Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Thomas Budde, stellt für den Haushalt 2023 folgenden Antrag:

Der Klimaschutzmanagerin/dem Klimaschutzmanager ist für das Jahr 2023 ein Budget von 30.000 € und für die mittelfristige Finanzplanung ein Budget von 100.000 € bereit­zustellen.

Der Antrag wird mit 2 JA-Stimmen bei 28 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Thomas Budde, stellt für den Haushalt 2023 folgenden Antrag:

Die Stelle der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers ist mit der EG 11 TVöD auszuschreiben.

Der Antrag wird mit 2 JA-Stimmen bei 28 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 06.03.2023, TOP 1, wird der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen als Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit 28 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2022 bis 2026

Die Gemeindevertreterin, Frau Christine Volkenand, stellt für das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 folgenden Antrag:

Beim Produkt 54110 Gemeindestraßen soll der Straßenendausbau für die Straße „Im Grund“ in Großentaft vom Jahr 2026 auf das Jahr 2024 vorgezogen werden.

Dem Antrag wird mit 16 JA-Stimmen, 12 NEIN-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.

Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 06.03.2023, TOP 2, wird der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026, Stand 23.02.2023, unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungs­antrags als Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 mit 16 JA-Stimmen, 12 NEIN-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Förderrichtlinien zur Anschaffung von Mini-Balkon-PV-Anlagen

Es wird mit 18 JA-Stimmen bei 12 NEIN-Stimmen beschlossen, den Entwurf der Förder­richtlinien zur Anschaffung von Mini-Balkon-PV-Anlagen (Stand 15.02.2023) mit den Änderungen/Ergänzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses aus der Sitzung vom 06.03.2023 als Förderrichtlinie zum 01.04.2023 zu beschließen.

Beratung und Beschlussfassung über den Grunderwerb einer landwirt­schaftlichen Fläche in der Gemarkung Giesenhain

Es wird einstimmig beschlossen, den Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Giesenhain, Flur 1, Flurstück 30, (Grundstücksgröße 9.288 m²) zu vollziehen;

Geplante Errichtung der Verdichterstation Reckrod 2

Beratung und Beschlussfassung

a) zur Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Ein­ziehungsverfahren

b) der Satzungen über die Änderung der Rezesse von Reckrod und Wölf

c) zum Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in der Gemarkung Reckrod, Flur 1, Flurstück 76, und in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstücke 74/1 und 80

Es wird einstimmig beschlossen:

zu a)

Der Bewertung vom 29.12.2022 der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Ein­ziehungsverfahren wird entsprochen.

zu b)

Die Entwürfe der Satzungen über die Änderung der Rezesse von Reckrod und Wölf incl. Lagepläne werden als Satzungen beschlossen.

zu c)

Der Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in der Gemarkung Reckrod, Flur 1, Flur­stück 76, und in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstücke 74/1 und 80, von insgesamt 1.762 m² an die Antragstellerin wird be­schlossen (zuzüglich aller Nebenkosten und Grunderwerbsteuer).

Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2023

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Gehweg an der Abzwei­gung "Im Leibolzgraben" in den "Meininger Weg" zu befestigen.

Der Gemeindevertreter, Herr Holger Mörmel, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.

Der Antrag wird mit 12 JA-Stimmen bei 18 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2023

Die Gemeindevertretung möge beschließen, der Gemeindevorstand wird beauftragt, für die "Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) der Gemeinde Eiterfeld" vom 28.11.1974 der Gemeindevertretung eine überarbeitete Fassung, die den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen entspricht, zur Entschei­dung vorzulegen.

Der Antrag wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgezogen.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2023

Die Gemeindevertretung beschließt, der Gemeindevorstand wird beauf­tragt:

a) ein geeignetes Grundstück/Fläche für die Anlage eines Lagerplatzes für Baustoffe zu suchen

b) für Planungs- und Baumaßnahmen 100.000 € in den Haushalt 2023 einzustellen

Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag.

Der Antrag wird mit 2 JA-Stimmen bei 28 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2023

Die Gemeindevertretung wolle beschließen und den Gemeindevorstand beauftragen:

Der Klimaschutzmanagerin/dem Klimaschutzmanager ist für das Jahr 2023 ein Budget von 30.000 € und für die mittelfristige Finanzplanung ein Budget von 100.000 € bereitzustellen.

Der Antrag wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen unter TOP 1 gestellt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2023

Die Gemeindevertretung wolle beschließen und den Gemeindevorstand beauftragen:

Die Stelle der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers ist mit der EG 11 TVöD auszuschreiben.

Der Antrag wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen unter TOP 1 gestellt.

Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.02.2023

Inanspruchnahme des Budgets der einzelnen Ortsbeiräte der Markt­gemeinde Eiterfeld im abgelaufenen Jahr 2022

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Georg Nophut, begründet für die SPD-Fraktion die Anfrage.

Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:

Wie hoch waren die finanziellen Mittel für die einzelnen Ortsbeiräte?

Die Gesamtsumme auf der Basis der Einwohner und des Sockelbetrags betrug 11.034,50 €. Im Einzelnen standen folgende Mittel pro Ortsbezirk zu Verfügung:

Wie viel der 15 Ortsbeiräte haben die finanziellen Verfügungsmittel für ihren Ort in Anspruch genommen?

14 von 15 Ortsbeiräte haben Verfügungsmittel abgerufen.

Wie viel Geld wurde von der Summe von ca. 11.000,00 €, die den Ortsbeiräten in 2022 zur Verfügung standen, auch im Jahr 2022 abgerufen?

Es wurden 9.180,65 € an die Ortsbeiräte ausgezahlt.

Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.02.2023

Es wurde ein Gutachten für die Eignung von Flächen für die PV-Nutzung in Auftrag gegeben. Liegt dieses Gutachten schon vor? Wenn nicht, wann voraussichtlich wird es vorliegen?

Wie viele Anfragen von Bürgern sind zur Möglichkeit einer Bebauung eines Grundstücks in der Marktgemeinde schon eingegangen?

Die Vorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Stefanie Klee, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.

Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:

Es wurde ein Gutachten für die Eignung von Flächen für die PV-Nutzung in Auftrag gegeben. Liegt dieses Gutachten schon vor? Wenn nicht, wann voraussichtlich wird es vorliegen?

Bekannterweise ist die Marktgemeinde Eiterfeld sehr gut beim Ausbau von regene­rativen Energien aufgestellt. Dies gilt auch für den Bereich der Stromerzeugung aus Photovoltaik. So liegt Eiterfeld hessenweit an 6. Stelle aller Kommunen; im Landkreis Fulda befindet sich die Marktgemeinde Eiterfeld dabei an der Spitze. So existieren bereits vier PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet; aktuell befindet sich zudem eine Maßnahme in der Bauleitplanung.

Die Marktgemeinde Eiterfeld ist weiterhin bestrebt, den Ausbau von erneuerbaren Energien im Einklang mit Mensch, Natur und Umwelt voranzubringen. Eine Studie zur Erkundung und Priorisierung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen wird zurzeit vom beauftragten Planungsbüro erarbeitet. Außer dem Schutz von ertragreichen landwirt­schaftlichen Flächen wird dabei auch eine ausreichende Mindestgröße sowie der Abstand von PV-Potenzialfreiflächen zur Wohnbebauung und Schutzgebieten be­trachtet.

Mit der Vorlage des Entwurfs wird bis Ende April 2023 gerechnet. Der Kriterienkatalog kann voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 25.05.2023 zur Beratung vorgelegt werden. Nach entsprechender Bewertung und Beschlussfassung können auf Grundlage der Studie Projekte für eine spätere Bauleitplanung bewertet werden.

Wie viele Anfragen von Bürgern sind zur Möglichkeit einer Bebauung eines Grundstücks in der Marktgemeinde schon eingegangen?

Aktuell liegen 16 konkrete Anfragen von Eigentümern und Investoren vor. Hinzu kommen noch allgemeine, unverbindliche Anfragen, insbesondere von ortsfremden Projektierern.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2023

Das Produkt 55310 Gemeindliche Friedhöfe ist immer noch nicht aus­geglichen und wie in den letzten Jahren defizitär.

1. Wie geht die Marktgemeinde Eiterfeld mit den negativen Zahlen um, ab wann soll dieses Konto ausgeglichen sein?

2. Was ist die Strategie der Marktgemeinde Eiterfeld, um das Produkt­konto auszugleichen?

Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage:

Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Wie geht die Marktgemeinde Eiterfeld mit den negativen Zahlen um, ab wann soll dieses Konto ausgeglichen sein?

Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist wie andere Produktbereiche, z. B. Brand­schutz oder Tageseinrichtungen für Kinder, eine Pflichtaufgabe der Kommunen. In diesen Bereichen ist ein ausgeglichenes Produkt durch kostendeckende Gebühren der­zeit und auch in Zukunft nicht vorstellbar. Um die Aufwendungen zu reduzieren, wären erhebliche Veränderungen im bisherigen Bestattungswesen erforderlich. Die Markt­gemeinde Eiterfeld bietet in nahezu allen Ortsteilen individuelle Bestattungsmöglich­keiten an, vom Einzel-, Doppel- oder Tiefgrab bzw. Sarg-Rasengrabstätte bei der Erd­bestattung bis hin zur Urnenbestattung im Urnengrab, in der Urnengrabstätte Baum­bestattung mit gemeinschaftlicher Gedenkstele oder persönlicher Gedenkplatte, im Urnengarten mit gemeinschaftlicher Gedenkstele, in der Urnengemeinschaftsanlage als Rasengrabstätte mit gemeinschaftlicher Gedenkstele oder persönlicher Gedenkplatte oder Gedenkstein, oder im anonymen Urnengrabfeld. In Planung befindet sich derzeit noch die Bestattung in einem Ruhewald.

Mit dem derzeitigen Unterhaltungsaufwand wird der aktuelle Ist-Zustand gewährleistet. Die Leistungen und somit die Kosten zu reduzieren würde zwangsläufig zu Qualitäts­einschränkungen auf unseren Friedhöfen führen. Dies sollte im Hinblick auf unsere Friedhofskultur und auch im Hinblick auf die Hinterbliebenen und Trauernden vermieden werden.

2. Was ist die Strategie der Marktgemeinde Eiterfeld, um das Produktkonto auszu­gleichen?

Das Produkt Bestattungswesen kann in der derzeitigen Situation mit 15 Friedhöfen mit Trauerhallen, den angesprochenen zahlreichen Bestattungsalternativen und mit den aktuellen Benutzungsgebühren nicht ausgeglichen werden.

Kostendeckende Gebühren würden auf der Grundlage der Erträge, Aufwendungen und der internen Leistungsverrechnung im Haushalt 2023 wie folgt kalkuliert werden:

Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertre­tung am 9. März 2023

1. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Gewässerabschnitt „Eitra“

Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers. Im Bereich des Gewässerabschnitts „Eitra“ sind Maßnahmen im Maßnahmenplan 2015 bis 2021 festgelegt. Diese umfassen die strukturelle Aufwertung der Gewässersole und der Uferbereiche sowie die Längsdurch­gängigkeit des Gewässers. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind verschiedene Flächen notwendig. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 dem Tausch bzw. Kauf von Flächen in einer Gesamtgröße von rund 4.800 m² zugestimmt. Hiervon sollen ca. 4.500 m² Fläche durch Tauschgeschäft und rund 300 m² durch Kaufgeschäft erworben werden.

2. Erneuerung des Entwässerungskanals und der Wasserleitung in der „Hünfelder Straße“ in Eiterfeld

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 den Auftrag für die Erneue­rung des Entwässerungskanals und der Wasserleitung in der „Hünfelder Straße“ in Eiterfeld an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 564.000 € erteilt. Im Abschnitt zwischen dem Kreuzungsbereich bis zur Einmündung „Schäfergasse“ wird im Zeitraum von Ende Februar bis Ende April 2023 die Kanal- und Wasserleitungs­baumaßnahme durchgeführt. Es werden auf einer Gesamtlänge von rund 190 m die Kanalleitung Mischwasser (DN 500 bis DN 600) und die Kanalleitung Fremdwasser (DN 250) sowie auf der Gesamtlänge die Wasserleitung und die dazugehörigen Haus­anschlüsse erneuert. Die Leerrohrverlegung für Breitbandausbau erfolgt mit dem anschließenden Straßenbau.

3. Materialbeschaffung für das Wasserwerk Arzell

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 Materiallieferungen für das Wasserwerk Arzell an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 17.600 € erteilt. Es handelt sich hierbei u. a. um Hausanschlussschieber, Rohrbruchschellen, Zählerbügel sowie Wasserleitungsrohre für die Beseitigung von Wasserrohrbrüchen und der Unter­haltung des Wasserleitungsnetzes.

4. Projektteilnahme am „eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem“ des Landkreises Fulda

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, an dem Projekt „eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem“ des Landkreises Fulda teil­zunehmen.

Die anfallenden Investitionskosten in Höhe von rund 12.800 € werden aus dem Förder­programm Smarte Kommunen und Regionen im Programm „Smarte Kommunen und Regionen im Programm Starke Heimat Hessen“ zu 90 % und zu 10 % durch den Land­kreis Fulda übernommen.

Ab dem Jahr 2024 fallen jährliche Betriebskosten für die Marktgemeinde Eiterfeld in Höhe von rund 3.200 € an.

Um vor den Auswirkungen von akuten Starkregenereignissen zu schützen, wird im Gemeindegebiet Eiterfeld in diesem Jahr ein Starkregenfrühalarmsystem installiert. Das System sieht eine Echtzeitmessung von Niederschlag und Wasserständen an Ge­wässern vor. Diese Daten werden einem Cloudsystem eingespielt und dort u. a. mit Radardaten und Regenprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie Geländedaten zusammengeführt und einer Auswertungsroutine unterworfen. Sobald das System Über­flutungsrisiken erkennt, werden Verwaltungsmitarbeiter der Marktgemeinde Eiterfeld sowie Rettungskräfte und die Bevölkerung in mehreren Warnstufen informiert. Die Alarmierung erfolgt je nach Warnstufe per Web, App, SMS oder Festnetztelefon.

Es handelt sich insgesamt um vier Sensoren - zwei Sensoren die an Brückengeländern über der „Eitra“ sowie der „Sauer“ montiert werden und zwei Regenwassersensoren auf dem Feuerwehrhaus Arzell und dem Dorfgemeinschaftshaus Soisdorf.

5. Kanal- und Wasserleitungsbau im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung in der „Grüsselbacher Straße“, Ortsdurchfahrt Treischfeld

Der Straßenbaulastträger der K 159 „Grüsselbacher Straße“ plant ab April bis ca. Juli 2023 die Asphaltfahrbahn in der Ortslage Treischfeld zu ertüchtigen. Im Vorfeld dieser Maßnahme sind von Seiten der Marktgemeinde Eiterfeld Instandsetzungsarbeiten an der Kanalleitung (zwei Kopflöcher und 30 m Kanalersatz DN 400) sowie an der Wasser­leitung (ca. 120 m Leitungsbau mit Schieberkreuz und Hydrant) erforderlich. Der Auftrag für Honorarleistungen einschließlich der örtlichen Bauüberwachung wurde an das Büro Falkenhahn & Partner, Ingenieure mbB, Fulda, in Höhe von rund 22.000 € erteilt. Die Baukosten für die Wasser- und Kanalleitungen in der „Grüsselbacher Straße“ betragen rund 150.000 €. Die Kosten des Landkreises Fulda betragen rund 1,7 Mio. € für die Her­stellung der rund 3,8 km langen Kreisstraße ab der Ortsmitte Treischfeld bis Grüssel­bach.

6. 380-kV-Wechselstromleitung Fulda-Main-Leitung

Mittlerweile hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT für die Fulda-Main-Leitung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Unterlagen nach dem Netzausbaubeschleuni­gungsgesetz (NABEG) im Abschnitt A zwischen Mecklar und Dipperz eingereicht. Darin wird ein 1.000 m breiter Korridor (A10 und A15, Verlauf räumliche Nähe Mengers, Buchenau, Arzell, Körnbach, Dittlofrod, Betzenrod) für die weitere Detailplanung vorge­schlagen. Die BNetzA wird in den kommenden Wochen die Unterlagen nach § 8 NABEG auf Vollständigkeit prüfen und anschließend dazu formell beteiligen. In dem Beteiligungszeitraum können Anregungen, Bedenken und Einwände der BNetzA mitge­teilt werden.

Inzwischen hat ein Informationsaustausch auf Einladung der Marktgemeinde Eiterfeld mit Vertretern des Netzbetreibers TenneT, des Landkreises Fulda und den Orts­vorstehern der betroffenen Orte stattgefunden.

7. Aktuelles Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsgesetz zum Windpark Buchenau II

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung erneut ihre Stellungnahme als Standortgemeinde abgegeben. Danach wird weiterhin die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen in der Gemarkung Buchenau abge­lehnt (erwartete Gesamtanzahl somit 22). Dem Vorhaben stehen öffentliche Belange im Sinne des § 35 Absatz 3 BauGB entgegen (insbesondere Immissionsschutz, Denkmal­schutz, Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz).

8. Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und Betrieb der Verdichter­station Reckrod 2

Mittlerweile hat das Regierungspräsidium Kassel den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben der GASCADE für die Errichtung und den Betrieb der „Verdichterstation Reckrod 2“ sowie Errichtung und Betrieb der Anschlussleitungen AL MIDAL Mitte 2, AL MIDAL Süd Loop und AL STEGAL West von der Verdichterstation an die bestehenden Ferngasleitungen MIDAL-Süd, MIDAL-Süd Loop, STEGAL und MIDAL Mitte in den Gemarkungen Reckrod und Wölf erlassen.