Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) und des § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld in ihrer Sitzung am 09.03.2023 die nachstehende Satzung über die Änderung des Rezesses von Wölf beschlossen:
Der im § 9 des Rezesses (AZ Littr. W Nr. 265) unter der laufenden Nummer 105 aufgeführte Wirtschaftsweg in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstück 74/1 mit einer Gesamtfläche von 1.004 qm (geändert mit Satzung vom 17.02.1992) verliert seine Eigenschaft als Wirtschaftsweg und wird eingezogen. Für die Beibehaltung der Wegefläche besteht kein öffentliches Interesse mehr. Die Lage geht aus dem beigefügten Plan hervor, der Bestandteil dieser Satzung wird.
Diese Satzung zur Änderung des Rezesses Wölf tritt am 03.04.2023 in Kraft.
Eiterfeld, 09.03.2023
Vorstehende Satzung zur Änderung des Rezesses Wölf vom 09.03.2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eiterfeld, 31.03.2023