der Marktgemeinde Eiterfeld am Dienstag, 1. April 2025, um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Mitteilung zum aktuellen Sachstand hinsichtlich Optimierung/Neuordnung Gehwegausbau sowie Wasserleitungs-, Kanal- und Straßenbau in der "Bahnhofstraße", Ortsdurchfahrt Eiterfeld |
Herr Bauamtsleiter Frank Schott berichtet über den aktuellen Sachstand und erläutert den anwesenden Ausschussmitgliedern die weiteren Bauabschnitte und deren gedachten innerörtlichen Umleitungsstrecken sowie die baulichen Zwangspunkte bzw. geplanten Baumaßnahmen.
| Beratung und Beschlussfassung eines insektenfreundlichen Beleuchtungskonzepts mit Lichtleitlinie für die Marktgemeinde Eiterfeld |
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses behandelt.
Frau Bürgermeisterin Hauke berichtet über die Bürgermeister-Dienstversammlung am 01.04.2025, in der u. a. die neuen vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen dem Energieversorger RhönEnergie Fulda GmbH und den Kommunen ein Thema war. Bei der genannten Veranstaltung berichteten die Geschäftsführer der RhönEnergie Fulda GmbH, Herr Heun und Herr Stöppler, über neue Vertragsmodalitäten und die Anpassung von Richtlinien zur Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Sondergebiet „Schachtanlage Im Kleeflecken", Ortsteil Dittlofrod Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 2 mit der Bezeichnung „Sondergebiet Schachtanlage Im Kleeflecken“, Ortsteil Dittlofrod, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.
Es wird beschlossen, für den Bereich des geplanten Sondergebiets die Änderung des Flächennutzungsplans der Markgemeinde Eiterfeld gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 2 „Sondergebiet Schachtanlage im Kleeflecken“, Ortsteil Dittlofrod, einzuleiten.
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist der Anlage 1 zum Beschluss zu entnehmen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dittlofrod, Flur 3, die Flurstücke 51/1, 52/1 und 56 sowie die Flurstücke 53, 54 teilweise. Das Plangebiet liegt südlich des Ortsteils Dittlofrod und westlich des Ortsteils Steinbach. Es soll Bestandteil des Betriebsgeländes der Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH für einen Schachtstandort werden. Die L 3380 von Dittlofrod bis zur Kreuzung in Richtung Steinbach grenzt direkt an den westlichen und südlichen Bereich des Plangebiets. Nördlich des Plangebiets befindet sich ein gemeindlicher Wirtschaftsweg entlang landwirtschaftlicher Flächen. Von Norden nach Süden durch das Plangebiet verläuft ein Graben (unbenannt, Gewässerkennziffer 4267382, Gewässer III. Ordnung). Da sich das Plangebiet in Richtung Süden verkleinert, schließt im südlichen Bereich das Plangebiet im Osten mit dem Graben ab. Der nördliche Teil des Plangebiets schließt mit landwirtschaftlichen Flächen ab.
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| Bauleitplanung der Marktgemeinde EiterfeldVorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen", Ortsteil Soisdorf | |
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| a) | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
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| b) | Beratung und Beschlussfassung über die Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 3 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Soisdorf in der Fassung des Entwurfes vom 29.01.2025 wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu b)
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung des Entwurfs vom 29.01.2025 wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.01.2025 wird gebilligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB förmlich an dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen.