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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld

Vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft (FWG) hat Herr Jürgen Engel sein Mandat durch Verzicht verloren.

Gemäß § 34 KWG rückt der/die nächsten noch nicht berufenen Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags an dessen Stelle.

Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft (FWG) folgende Personen nachgerückt ist:

Herr Lukas Müllner

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25-27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld einzureichen.

Eiterfeld, den 10.04.2026

Franz Giebel
Besonderer Wahlleiter