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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 27. Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld

am Freitag, 4. April 2025, um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2024 bis 2028

Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 31.03.2025, TOP 2, wird der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2024 bis 2028, Stand 18.03.2025, einschließlich der nachfolgenden Änderungen:

1.

Im Investitionsprogramm soll im Jahr 2026 zusätzlich 500.000,00 € für erste Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet „Oberhalb Lerchenweg“ im Ortsteil Großentaft bereitgestellt werden. Im Jahr 2027 soll im Gegenzug dafür 500.000,00 € für dieses Baugebiet herausgenommen werden.

2.

Im Jahr 2027 werden 50.000,00 € für Planungskosten zur Erschließung des Baugebiets „Über der Kirche II“ im Ortsteil Ufhausen bereitgestellt.

als Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 mit 15 JA-Stimmen bei 13 NEIN-Stimmen beschlossen.

Anmietung von Büroflächen im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2

Es wird mit 25 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung beschlossen, die Büroflächen in der 4. Etage im Rathaus, Fürstenecker Straße 2, mit einem Vorkaufsrecht anzumieten.

Badepark Eiterfeld; Sicherstellung der Betriebsführung

Verantwortungsübernahme durch einen externen Dienstleister

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Vergabe der Betriebsführung und die Verantwortungsübernahme im Badepark Eiterfeld bei jährlichen Gesamtkosten von 104.000,00 € an einen externen Dienstleister.

Badepark Eiterfeld; Badesaison 2025

Festsetzung der Eintrittspreise

Die Gemeindevertreterin, Frau Sophia Sudbrock, stellt für die CDU-Fraktion folgenden Ergänzungsantrag:

Alle Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Eiterfeld haben, erhalten für die Badesaison 2025 freien Eintritt.

Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt,- Finanz- und Digitalausschusses vom 20.01.2025 wird dem vorliegenden Entwurf Eintrittspreise ab 2025 für den Badepark Eiterfeld einschließlich des vorgenannten Ergänzungsantrags mit 26 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme bei 1 Stimmenthaltung zugestimmt und die Eintrittspreise ab der Badesaison 2025 beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung eines insektenfreundlichen Beleuchtungskonzepts mit Lichtleitlinie für die Marktgemeinde Eiterfeld

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig von der Tagesordnung genommen, weil hier aktuell neue Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Bebauungsplan Sondergebiet „Schachtanlage Im Kleeflecken", Ortsteil Dittlofrod

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig,

a)

den Bebauungsplan Nummer 2 mit der Bezeichnung „Sondergebiet Schachtanlage Im Kleeflecken“, Ortsteil Dittlofrod, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.

b)

für den Bereich des geplanten Sondergebiets die Änderung des Flächennutzungsplans der Markgemeinde Eiterfeld gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 2 „Sondergebiet Schachtanlage im Kleeflecken“, Ortsteil Dittlofrod, einzuleiten.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist der Anlage 1 zum Beschluss zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dittlofrod, Flur 3, die Flurstücke 51/1, 52/1 und 56 sowie die Flurstücke 53, 54 teilweise. Das Plangebiet liegt südlich des Ortsteils Dittlofrod und westlich des Ortsteils Steinbach. Es soll Bestandteil des Betriebsgeländes der Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH für einen Schachtstandort werden. Die L 3380 von Dittlofrod bis zur Kreuzung in Richtung Steinbach grenzt direkt an den westlichen und südlichen Bereich des Plangebiets. Nördlich des Plangebiets befindet sich ein gemeindlicher Wirtschaftsweg entlang landwirtschaftlicher Flächen. Von Norden nach Süden durch das Plangebiet verläuft ein Graben (unbenannt, Gewässerkennziffer 4267382, Gewässer III. Ordnung). Da sich das Plangebiet in Richtung Süden verkleinert, schließt im südlichen Bereich das Plangebiet im Osten mit dem Graben ab. Der nördliche Teil des Plangebiets schließt mit landwirtschaftlichen Flächen ab.

Bauleitplanung der Marktgemeinde EiterfeldVorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen", Ortsteil Soisdorf

a)

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

b)

Beratung und Beschlussfassung über die Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig

zu a)

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 3 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Soisdorf in der Fassung des Entwurfs vom 29.01.2025 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

zu b)

die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung des Entwurfs vom 29.01.2025 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB. Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.01.2025 wird gebilligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB förmlich an dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.03.2025

Öffentliche Toilette

Der Gemeindevertreter, Herr Thomas Budde, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.03.2025

Dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen am "Kegelspielradweg"

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anfrage.

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage zur dringenden Verkehrssicherungsmaßnahme am „Kegelspielradweg“ ist am Mittwoch, 19.03.2025, in der Verwaltung eingegangen. Mit E-Mail vom Donnerstag, 20.03.2025, hat die Bürgermeisterin den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herrn Joachim Nophut, gebeten entsprechende Hinweise und Bilder zuzusenden, an welchen Stellen ein dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Zudem wurden mit E-Mail von Donnerstag, 20.03.2025, die am „Kegelspielradweg“ beteiligten Kommunen/Bürgermeister von der Anfrage in Kenntnis gesetzt und eine entsprechende Abfrage gestartet. In allen angrenzenden Kommunen sind ebenfalls keine Gefährdungen bekannt. Am Montag, 24.03.2025, wurde der „Kegelspielradweg“ in der Gemarkung Eiterfeld vom Bauamtsleiter und Frau Bürgermeisterin Dana Hauke persönlich abgefahren. Hierbei wurden kleinere Schäden entdeckt, die bereits gemeldet und von Seiten der Bauhofmitarbeiter behoben wurden. Am Montag, 31.03.2025, sind die angeforderten Hinweise und Bilder von Seiten des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herrn Joachim Nophut, in der Verwaltung per E-Mail eingegangen. Diese wurden vom Ordnungsamtsleiter aus verkehrsrechtlicher Sicht sowie von Bauamtsleiter und Bauhofsleiter aus baulicher Sicht begutachtet. Zudem wurden weitere zuständige Fachbehörden aus verkehrsrechtlicher Sicht eingebunden.

Aus verkehrspolizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht besteht an den per Foto dokumentierten Stellen des „Kegelspielradwegs“ aufgrund der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen derzeit kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Bankette oder einer Absturzsicherung.

Gemäß der Empfehlung Ziffer 11.1.11 Sicherung gegen Absturz und Abkommen vom Weg ist eine seitliche Sicherung des Radwegs überall dort vorzusehen, wo das Abkommen vom Weg erhebliche Gefahren für den Radverkehr mit sich bringt. Dies ist in der Regel unter folgenden Umständen anzunehmen:

-

Führung über Brücken bzw. entlang talseitiger Stützwände

-

Führung an abfallenden Kanten von mehr als 0,50 m Höhe, die weniger als 3,00 m vom Wegrand entfernt sind

-

Führung entlang einer abfallenden steilen Böschung mit einer Neigung von mehr als 1:3 und einer Höhe von mehr als 3,00 m bis zur Grabensohle

Da der Wegverlauf klar ersichtlich ist und die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden, können aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die derzeitigen Gegebenheiten nicht beanstandet werden.

Sollte der Rand des Radwegs an anderweitigen Stellen bei Dunkelheit nicht gut erkennbar sein, käme z. B. eine Fahrbahnrandmarkierung mittels durchgehendem Schmalstrich (retroreflektierend) in Frage.

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke möchte darauf hinweisen, dass der letzte Absatz der Anfrage: „Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anliegerkommunen im turnusmäßigen Wechsel für den Radweg verantwortlich sind,“ so nicht den Tatsachen entspricht. Die Verkehrssicherungspflicht trägt nach § 2 Absatz 3 der neuen Vereinbarung bzw. § 8 Absatz 3 der bisherigen Vereinbarung jeweils die Mitgliedsgemeinde selbst für den innerhalb ihres jeweiligen Gemeindegebiets gelegenen Streckenabschnitts einschließlich Brückenbauwerke.

Anhand der vorgetragenen Punkte stellen wir fest, dass sich die Anfrage von Seiten der Verwaltung erledigt hat und keine weiteren Verkehrssicherungsmaßnahmen am „Kegelspielradweg“ verfolgt werden. Stattdessen soll bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen (z. B. optische Markierung etc.) eine Fahrbahnrandmarkierung mittels durchgehendem Schmalstrich (retroreflektierend) aufgebracht werden.

Anfrage der FWG-Fraktion vom 20.03.2025

Wasserversorgung Ufhausen, Unterufhausen und Soisdorf

Die Gemeindevertreterin, Frau Yvonne Hohmann, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke beantwortet die Anfrage wie folgt bzw. gibt dazu folgende Stellungnahme ab:

1.

Aus welchem Grund wurden die Werte der Gesamthärte des Wassers in letzter Zeit nicht in den „Eiterfelder Nachrichten“ veröffentlicht und wann ist wieder damit zu rechnen?

Die Werte zur Gesamthärte des Trinkwassers wurden zuletzt am 20. Oktober 2023 in den „Eiterfelder Nachrichten“ (Ausgabe 42/2023) veröffentlicht. Danach erfolgte zunächst keine weitere Bekanntgabe, da eine Überprüfung und Aktualisierung der Werte anstand. Dies wurde in einer dienstlichen Anweisung per E-Mail am 12.10.2023 von meinem Vorgänger kommuniziert, jedoch nicht weiterverfolgt.

Nachdem ich, Dana Hauke, das Amt am 01.08.2024 übernommen hatte, habe ich mich mit dem Bauamtsleiter und dem Wassermeister dazu ausgetauscht. Beide haben mir bestätigt, dass die Wasserwerte grundsätzlich im I. Quartal eines Jahres aktualisiert und veröffentlicht werden. Um unseren Bürgerinnen und Bürgern verlässliche und aktuelle Informationen bereitzustellen, haben wir daher die Veröffentlichung dieser neuen Werte abgewartet. Die aktuellen Wasserwerte liegen nun vor und wurden in der Ausgabe 13/2025 der „Eiterfelder Nachrichten“ wieder veröffentlicht. Damit setzen wir die Transparenz in der Wasserversorgung konsequent fort.

2.

Wie ist der Sachstand bezüglich einer hydrogeologischen Grundbewertung?

Das Angebot vom Ingenieurbüro zur Gesamtsystembetrachtung mit Variantenüberprüfung zur technischen Enthärtung für den Wasserversorgungsbereich Ufhausen, Unterufhausen und Soisdorf liegt der Marktgemeinde Eiterfeld nun vor. Das Angebot wird dem Gemeindevorstand in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

3.

Ist der Gemeindeverwaltung schon bekannt, welche Maßnahmen am Wasserwerk Arzell umgesetzt werden müssen, um den Härtegrad für das Versorgungsgebiet Soisdorf weiter zu senken?

Aktuell sind der Verwaltung noch keine Maßnahmen am Wasserwerk Arzell bekannt, die den Härtegrad für das Wasserversorgungsgebiet Ufhausen, Unterufhausen und Soisdorf reduzieren könnten.

4.

Wann ist mit der Vorstellung der hydrogeologischen Grundbewertung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und einer Bürgerinformationsversammlung im Versorgungsgebiet Soisdorf zu rechnen?

Wie unter Punkt 2 berichtet, wird der Gemeindevorstand zunächst über die Beauftragung beraten und beschließen. Über das Ergebnis der Beauftragung wird entsprechend berichtet und bei einer evtl. Beauftragung des zuständigen Ingenieurbüros angefragt, bis wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist. Danach wird der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in Kenntnis gesetzt.

Nachdem dann die Fakten und Grundlagen bekannt sind, ist eine entsprechende Bürgerinformationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Eiterfeld geplant.

Anfrage der FWG-Fraktion vom 20.03.3025

Schutz des Bibers im Einklang mit unserer heimischen Landwirtschaft

Die Gemeindevertreterin, Frau Sonja Kimpel, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.

Frau Bürgermeister Dana Hauke beantwortet die Anfrage wie folgt bzw. gibt dazu folgende Stellungnahme ab:

Gibt es seitens der Gemeindeverwaltung ein Konzept, welches den Schutz des Bibers in den Einklang mit unserer heimischen Landwirtschaft bringt? Falls ja, was beinhaltet das Konzept?

Die Gemeindeverwaltung verfügt über kein eigenständiges Konzept zum Umgang mit dem Biber in Bezug auf die Landwirtschaft. Das Bibermanagement erfolgt auf Grundlage eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, welches den rechtlichen Rahmen vorgibt.

Die Zuständigkeiten sind klar strukturiert. HessenForst trägt die Hauptverantwortung für das praktische Bibermanagement vor Ort. Die Biberbeauftragte des Landes Hessen nimmt eine zentrale Koordinationsrolle ein. Die Gemeindeverwaltung fungiert als lokale Schnittstelle und meldet Auffälligkeiten an die zuständigen Stellen. Die Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda ist die Genehmigungsbehörde für Eingriffe in Biberlebensräume.

Der Prozess bei Biberkonflikten folgt einem festgelegten Ablauf. Die Gemeinde meldet zunächst Auffälligkeiten an HessenForst. Daraufhin überprüft HessenForst, ob es sich um einen Biberdamm handelt und evaluiert mögliche Konflikte mit gemeindlicher Infrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen oder der Gewässerökologie. Je nach Konfliktsituation werden unterschiedliche Lösungsansätze geprüft, wie der Bau von Umgehungsrinnen, das Anheben von Schächten oder technische Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Flächen. In Ausnahmefällen kann nach entsprechender Genehmigung auch die Entfernung von Biberdämmen erfolgen.

Der Biber genießt als europäisch geschützte Art einen hohen Schutzstatus, vergleichbar mit dem des Wolfes. Eigenmächtige Eingriffe in Biberlebensräume stellen Straftaten dar, wie der Fall der freigelegten Biberburg bei Arzell zeigt, der vom Landkreis Fulda zur Anzeige gebracht wurde.

Bei Konflikten mit der Landwirtschaft werden spezifische Maßnahmen ergriffen. Landwirte erhalten fachliche Beratung durch HessenForst und die Biberbeauftragte.

Bei Entscheidungen in Konfliktfällen hat der Artenschutz grundsätzlich Priorität. Es findet jedoch stets eine Abwägung zwischen Artenschutz und wirtschaftlichen Interessen statt. Eingriffe werden zum Beispiel bei Gefährdung kritischer Infrastruktur wie Überflutung von Wohngebäuden, Verkehrswegen oder Versorgungseinrichtungen genehmigt.

Die etablierten Kooperationsstrukturen zwischen Gemeinde, HessenForst und Landkreis Fulda bieten jedoch einen funktionierenden Rahmen, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und sowohl den Schutz des Bibers als auch die Interessen der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

Welche konkreten Maßnahmen an Gewässern sind im Jahr 2025 geplant und in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese umgesetzt werden?

2024

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat in 2024 aufgrund der Ansiedlung von Bibern in den Gewässern „Eitra“ und „Leimbach“ Arbeiten an den Schächten des Entwässerungskanals zwischen den Ortsteilen Leimbach und Arzell in Höhe des Sägewerks Hartmann und der L 3380 durchführen lassen.

Die Biber haben im Umfeld des Gewässers „Leimbach“ mehrere Staudämme errichtet. Der Entwässerungskanal verläuft direkt parallel entlang dem Gewässer. Durch die hier umgesetzten baulichen Maßnahmen bzw. durch die Erhöhung der gemeindlichen Entwässerungsschächte wird das Zulaufen von Fremdwasser über die Kanalschächte an der Kläranlage Buchenau reduziert.

Vier Betonfertigteilschächte des Mischwasserkanals DN 300 wurden daher zum Teil erneuert, erhöht und abgedichtet.

Das Gewässer „Leimbach“ verläuft unterhalb des Holzlagerplatzes des Sägewerks Hartmann. Im Bereich des Staudamms wurden für die geplanten Bauarbeiten eine provisorische Umgehungsgerinne hergestellt, um den Wasserspiegel während der Arbeiten zu senken (Länge des Gerinnes knapp 35 m). Nach Anpassung der Schächte wurde das Gerinne wieder zurückzubaut.

Im Vorfeld zur Umsetzung der Maßnahme wurden in mehreren Ortsterminen mit Vertretern von der Oberen Naturschutzbehörde (Artenschutz, Landschaftspflege usw.), Biberbeauftragten von HessenForst, HessenMobil (Querung Landesstraße), Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda und Vertretern der Marktgemeinde Eiterfeld nach Lösungsmöglichkeiten im Einklang der Fremdwasserreduzierung auf der gemeindlichen Kläranlage und dem Lebensraum/Entwicklung des Bibers diskutiert.

Mit Schreiben vom 23.04.2024 hat die Marktgemeinde Eiterfeld einen entsprechenden Antrag gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Entfernung eines Biberdamms unmittelbar am Durchlass des Gewässers „Leimbach“ an der L 3380 sowie für das Anlegen des offenen Umgehungsgerinnes, um den Wasserstand während der Baumaßnahmen (Kanalschachterhöhungen) so weit abzusenken, damit die Bauarbeiten durchgeführt werden können, gestellt.

Mit Schreiben vom 08.05.2024 der Unteren Naturschutzbehörde wurden den geplanten Maßnahmen zugestimmt.

Nach Durchführung des entsprechenden Vergabeverfahrens wurden die Maßnahmen im Sommer/Herbst 2024 umgesetzt.

Planungs- und Umsetzungskosten ca. 40.000,00 € plus gemeindlicher Bauhof und Verwaltung.

In Aussicht gestellte Förderung:

Die Kosten für die Schächte (Material) könnten zu 100 % (netto) finanziert werden. Die Arbeitskosten bei Einsatz eines Unternehmers zu 60 %.

2025

Für das Jahr 2025 ist nunmehr geplant im weiteren Gewässerverlauf der „Leimbach“ bzw. am Gewässer „Eitra“ den gemeindlichen Entwässerungssammler gegen mögliches Fremdwasser durch Einstau von Wässern aus Biberdämmen zu sichern.

Darüber hinaus ist geplant, den verbleibenden Gewässerabschnitt von der Gewässermündung „Leimbach“ und „Eitra“ bis Ortslage Arzell zu beplanen und ein Planungskonzept für Lebensraum Biber und Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu erarbeiten (voraussichtlicher Umsetzungszeitraum Mai 2025 bis Oktober 2025).

Das Bibervorkommen an den Gewässerabschnitten „Eitra“ und „Leimbach“ sind keine Einzelvorkommen. Im Herbst 2023 wurde aus dem Ortsteil Reckrod mitgeteilt, dass der Biber auch hier mehrere Biberdämme errichtet hat und durch den Rückstau eine negative Beeinflussung unter anderem für das Durchflussbauwerk „Gewässer Wölf“ der K 153 zu erwarten ist.

Im weiteren Verlauf des Gewässers „Wölf“ in Richtung der Ortslage Arzell wurden durch den Biber noch zwei weitere Dämme angelegt. Hieraus kam es zu Überflutungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Um den Wasserspiegel in einem gewissen Pegel zu halten, hat zunächst der gemeindliche Bauhof ein Kunststoffrohr mit Sicherungsmaßnahmen gegen Auftrieb errichtet. Des Weiteren wurden die angrenzenden Obstbäume einer gemeindlichen Ausgleichsfläche mittels Drahtgeflechts geschützt.

Um das Bauwerk der Kreisstraße zu schützen, wurde auch hier ein entsprechender Antrag gemäß BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.

Nach Eingang der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wurde der besagte Biberdamm durch den gemeindlichen Bauhof zurückgebaut.

Zur Vermeidung von Schäden an Gebäuden wurden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde einige Bäume mit Biberverbissspuren am Gewässer „Wölf“, Ortslage Reckrod, gefällt.

Bekanntgaben der Bürgermeisterin in der Sitzung der Gemeindevertretung am 4. April 2025

1. E-Lotsen-Programm

Ich freue mich mitteilen zu können, dass die Marktgemeinde Eiterfeld in das E-Lotsen-Programm der LandesEhrenamtsagentur Hessen aufgenommen wurde. Dies eröffnet uns die hervorragende Möglichkeit, bis zu sechs engagierte Bürgerinnen und Bürger zu E-Lotsen ausbilden zu lassen. Die Förderung unserer Vereine und des Ehrenamts liegen mir besonders am Herzen. Mit den E-Lotsen setzen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Vereinsförderung in Eiterfeld. Die kürzlich durchgeführte Bürgerbefragung hat gezeigt, dass sich 24 % der Befragten (bei 1.060 Teilnehmenden) mehr ehrenamtlich engagieren möchten – ein beeindruckendes Potenzial, das wir nun gemeinsam aktivieren können. Die E-Lotsen werden eine wichtige Rolle in unserer Marktgemeinde einnehmen, indem sie die Engagementförderung in unserer Marktgemeinde ausbauen, bestehende Vereine und Strukturen unterstützen sowie ehrenamtlichen Ideen und Initiativen zur Umsetzung verhelfen. Darüber hinaus werden sie konkrete lokale Projekte gemeinsam mit Ehrenamtlichen anpacken. Die Ausbildung umfasst zwei Präsenztermine sowie zwei Online-Termine. Ich rufe alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu auf, sich für dieses Programm zu bewerben und die Chance zu nutzen, aktiv an der Gestaltung unseres Gemeindelebens mitzuwirken. Gemeinsam können wir das Ehrenamt in unserer Marktgemeinde stärken und unsere Gemeinschaft noch lebenswerter gestalten. Für weitere Informationen und Ihre Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Büro der Bürgermeisterin.

2. SportCoach-Programm

Über das Programm „Sport integriert Hessen“ suchen wir einen Sportcoach. Dieser wird aus Fördermitteln des Landesprogramms gefördert. Interessierte können sich bis zum 15.04.2025 im Rathaus melden.

Mit beiden Förderprogrammen (E-Lotsen und SportCoach) tragen wir maßgeblich zur Förderung und Unterstützung unserer heimischen Vereine und des Ehrenamtes bei und fördern zugleich die Netzwerkbildung innerhalb der Marktgemeinde.

3. Forlimpopoli

Die Kontaktaufnahme mit der Bürgermeisterin von Forlimpopoli, Frau Milena Garavini, ist erfolgt. Bürgermeisterin Dana Hauke hat eine Einladung nach Forlimpopoli für Ende Juni/Anfang Juli 2025 erhalten, um im Rahmen des "Festa Artusiana" einen Austausch und ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen. Als Gegenbesuch wurde Frau Garavini mit einer Delegation für Oktober 2025 anlässlich unserer Nyckelharpatage in unsere Marktgemeinde eingeladen. Derzeit klären wir, mit wie vielen Personen unser Besuch in Forlimpopoli stattfinden kann. Es erfüllt mich mit großer Freude, dass meine ersten Kontaktversuche in der Adventszeit auf so offene Türen gestoßen sind. Von Anfang an war der Austausch von einer besonderen Herzlichkeit und Offenheit geprägt. Ich durfte bereits zwei wunderbare Menschen aus Forlimpopoli kennenlernen – Marco Ambrosini und Peter Rabanser –, die beide mit viel Engagement und Begeisterung diese Verbindung unterstützen. An dieser Stelle möchte ich auch Herrn Evers von der Burg Fürsteneck für seine wertvolle Unterstützung danken.

Diese ersten persönlichen Begegnungen haben mich tief berührt und bestärken mich in der Überzeugung, dass wir unsere städtepartnerschaftliche Verbindung, die auf der gemeinsamen Liebe zur Nyckelharpa beruht, nicht nur neu besiegeln, sondern mit Leben füllen und nachhaltig vertiefen können. Ich bin von Herzen dankbar für diese Chance des kulturellen Austauschs und freue mich auf viele bereichernde Begegnungen zwischen unseren Gemeinden.

4. Regionalbudget

Aus der Marktgemeinde Eiterfeld wurden mehrere Maßnahmen für das Regionalbudget 2025 eingereicht, darunter zwei Maßnahmen von der Gemeindeverwaltung:

-

Defibrillator für den Badepark sowie

-

Drehkarussell für den Vorplatz des Bürgerhauses Eiterfeld

Das Regionalbudget 2025 wurde sowohl im Gemeindeboten als auch auf unseren Social-Media-Plattformen beworben und hat eine positive Resonanz erfahren. Wir erwarten die Rückmeldungen im Laufe des Monats Mai 2025. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen ist bis Oktober 2025 vorgesehen. Fördergeber ist der Verein Natur- und Lebensraum Rhön e. V. (VNLR).

5. IKEK-Programm

Für das Dorfentwicklungsprogramm 2026 haben wir unser Interesse bekundet und warten nun auf die Rückmeldung des Landkreises Fulda zum weiteren Vorgehen.

6. Stadtmöbel-Förderprogramm

Wir haben uns bei der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) beim Förderprogramm „Stadtmöbel“ beworben. Leider sind wir nicht zum Zuge gekommen. Sollte das Programm im kommenden Jahr erneut ausgeschrieben werden, werden wir uns wieder bewerben.

7. Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, eine neue Webseite für die Marktgemeinde Eiterfeld zu gestalten. Der Kick-Off-Termin findet am 08.04.2025 statt. Daran werden Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses sowie ein Mitglied aus dem Gemeindevorstand teilnehmen. Die neue Homepage soll zu einer Steigerung der Attraktivität beitragen, verbesserte Online-Möglichkeiten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bieten sowie für mehr Übersichtlichkeit und Transparenz sorgen.

8. Ratsinformationssystem (RIS)

Das Ratsinformationssystem (RIS) wird durch einen vollständigen Relaunch modernisiert, bei dem das Programm im Rahmen eines kostenlosen Pilotprojekts grundlegend überarbeitet wird. Trotz dieser Erneuerung bleiben alle bestehenden Zugangsdaten unverändert, so dass Nutzer ohne Unterbrechung auf das verbesserte System zugreifen können.

9. Förderbescheid Kinderkrippe „Bauernhofhelden“, Leibolz

Der Erste Kreisbeigeordnete Frederik Schmitt hat einen Bescheid über 229.000,00 € an Frau Bürgermeisterin Dana Hauke überreicht. Der Landkreis Fulda hat das Bauvorhaben mit Mitteln aus dem Kreisausgleichsstock unterstützt.

10. Stadtradeln 2025

Vom 25.05. bis 14.06.2025 beteiligt sich die Marktgemeinde Eiterfeld wieder beim Stadtradeln. In diesem Zeitraum werden alle Kommunen im Landkreis Fulda zeitgleich an der Aktion teilnehmen. Ich wünsche allen Teilnehmenden schon jetzt viel Spaß beim Radeln, eine gute und unfallfreie Radsaison und bedanke mich für die Unterstützung der Aktion.

11. Bauliche Maßnahmen

a)

Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Lieferung und Montage von Spielgeräten

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 den Auftrag für die Lieferung und Montage von Spielgeräten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 96.000,00 € erteilt.

b)

Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Lieferung und Montage einer Verschattungsanlage in Form von Sonnensegeln

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 den Auftrag für die Lieferung und Montage einer Verschattungsanlage in Form von Sonnensegeln an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 37.000,00 € erteilt.

c)

Beschaffung eines gebrauchten Nutzfahrzeugs für den gemeindlichen Bauhof

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Beschaffung eines gebrauchten VW-Caddy 2.0d TDI 4Motion Trendline an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 20.000,00 € erteilt.

d)

Kanal-/Wasserleitungsbau sowie Verlegen von Mikroverbundleerrohren im Zuge der Asphaltdeckenerneuerung L 3170, „Rasdorfer Straße“

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Auftrag für die Honorarleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 37.000,00 € erteilt.

e)

Kanal-/Wasserleitungsbau sowie Verlegen von Mikroverbundleerrohren im Zuge der Asphaltdeckenerneuerung L 3170, „Rasdorfer Straße“

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Auftrag für die Bauleistungen des gemeindlichen Anteils (Wasserleitung, Kanalreparatur, Mikroverbundleerrohre) an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 191.000,00 € erteilt.

f)

Dorfgemeinschaftshaus Soisdorf; Innensanierung der Bereiche Saal und Foyer

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Auftrag für die Planungsleistungen nach § 56 Absatz 2 Technische Ausrüstung an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 10.000,00 € erteilt.

g)

Friedhof Betzenrod; Erneuerung der Einfriedung

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Auftrag für die Erneuerung der Einfriedung an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 40.000,00 € erteilt.

h)

Sportplatz Dittlofrod; Sanierung der Wärmeerzeugungsanlage im Sportlerheim

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Auftrag für die Planungsleistungen nach § 56 Absatz 2 Technische Ausrüstung an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 10.000,00 € erteilt.

i)

Badepark Eiterfeld; Sanierung und Modernisierung

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Auftrag für die Erstellung einer Konzeptstudie/Notwendigkeitsstudie an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 11.000,00 € erteilt.

j)

Dorfgemeinschaftshaus Ufhausen; Austausch der Fenster und Außentüren

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 den Auftrag für den Austausch der Fenster und Außentüren an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 78.000,00 € erteilt.

k)

Dorfgemeinschaftshaus Dittlofrod; Erneuerung der Außenanlage und Errichten von zwei Fertiggaragen

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 den Auftrag für die Außenanlagen und den Neubau der Fertiggaragen an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 83.000,00 € erteilt.

l)

Bauleistungen Wegebau Giesenhain und Treischfeld

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 den Auftrag für die Bauleistungen zum Wegebau Giesenhain an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 80.000,00 € erteilt. Ebenso wurde der Auftrag für die Bauleistungen zum Wegebau Treischfeld an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von 37.000,00 € erteilt.