Vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft (FWG) hat Frau Katja Seiler ihr Mandat durch Verzicht verloren. Gemäß § 34 KWG rückt der/die nächsten noch nicht berufenen Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags an ihre Stelle.
Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft (FWG) folgende Personen nachgerückt ist:
Herr Sebastian Gensler
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25-27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld einzureichen.
Eiterfeld, den 01.05.2026