Vom Wahlvorschlag 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat Herr Philipp Krieg sein Mandat durch die Annahme seiner Berufung als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Eiterfeld verloren. Gemäß § 34 KWG rückt der nächste noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags an seine Stelle.
Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) folgende Person nachgerückt ist:
Herr Marc Ide
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Eiterfeld binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Abs. 2 KWG) Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.
Eiterfeld, 01.05.2026