Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrücken einer noch nicht berufenen Bewerberin für den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Großentaft

Vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft hat Herr Hubert Schmelz sein Mandat durch die Annahme seiner Berufung als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Eiterfeld im Ortsbeirat Großentaft verloren.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags an seine Stelle.

Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft

Frau Martina Hemmerling

nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Abs. 2 KWG) Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.

Eiterfeld, den 01.05.2026

gez. Franz Giebel
Besonderer Wahlleiter