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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld

Vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft (FWG) hat

Herr Hubert Schmelz

durch die Annahme seiner Berufung als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Eiterfeld sein Mandat verloren. Gemäß § 34 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags an dessen Stelle.

Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft (FWG) folgende Personen

Herr Stefan Hildenbrand

nachgerückt ist.

Dieser hat mit Schreiben vom 22.04.2026 auf sein Mandat verzichtet.

Ich stelle daher fest, dass daher als nächster noch nicht berufener Bewerber

Herr Steffen Kohlmann

nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Eiterfeld binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Abs. 2 KWG) Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.

Eiterfeld, 01.05.2026

gez. Franz Giebel
Besonderer Wahlleiter