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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

für das 2. Quartal 2023

Die 2. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2023 ist am

15. Mai 2023 fällig.

Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. Mai 2023 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.

Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.

Eiterfeld, 02.05.2023

Gemeindekasse Eiterfeld
gez. Oss
(Kassenverwalter)