für das 2. Quartal 2024
Die 2. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2024 ist am 15. Mai 2024 fällig.
Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. Mai 2024 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
| Eiterfeld, 06.05.2024 | Gemeindekasse Eiterfeld gez. Oss (Kassenverwalter) |