Beim Ordnungsamt der Marktgemeinde Eiterfeld häufen sich erneut Beschwerden über die Verunreinigungen von Gehwegen, Grünstreifen und anderen öffentlichen Flächen durch Hundekot, aber auch durch Hundekotbeutel, die achtlos in privaten Gärten entsorgt werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld (Eiterfelder Straßenordnung) hat der Halter oder Führer eines Hundes oder eines anderen Tieres dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Grünflächen oder öffentlichen Anlagen verrichten. Die Tierhalter sind ebenfalls nach dem Hessischen Abfallgesetz zur Beseitigung der Exkremente ihrer Tiere verpflichtet. Verunreinigte Flächen sind demnach angemessen zu reinigen, Hundekotbeutel ordnungsgemäß zu entsorgen.
Durch das Ordnungsamt wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sobald Tierhalter gegen die Eiterfelder Straßenordnung verstoßen. Diese Tierhalter haben mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50,00 € zur rechnen.