Gemäß § 98 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung liegt der Entwurf der 1. Nachtragssatzung einschl. des 1. Nachtragshaushaltsplanes mit Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit
vom 11.05.2026 - 15.05.2026 und
vom 18.05.2026 - 20.05.2026 einschließlich
im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und 207, jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wurde der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 23.04.2026 vorgelegt.
Eiterfeld, 08.05.2026