| Brandschutztechnische Sanierung des "Hauses Hessisches Kegelspiel"; Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln |
Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen zu beschließen, gemäß § 100 HGO weitere Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 € brutto überplanmäßig bereitzustellen.
| Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum" Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung „Glockenbaum“ Ortsteil Eiterfeld, (beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet in der Gemarkung Eiterfeld umfasst das Flurstück 63/3 der Flur 12 (teilweise).
Das Planziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle des bislang festgesetzten Sondergebiets Einzelhandel (SO 2).
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 29 "Auf der Großmühl II" im Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung a) über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB b) über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 29 „Auf der Großmühl“ im Ortsteil Eiterfeld wird mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Das Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO sowie die Sicherung der Erschließung.
zu b)
Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird zugestimmt.
zu a und b)
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nummer 29 ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich und umfasst in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 9, die Flurstücke 36/1, 55/3 teilweise, 64/1 teilweise, 96/35, 98/37, 120/36 und 133/71.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 7 „Über dem Lerchenweg/ Oberufhäuser Weg", Ortsteil Großentaft Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 7 „Über dem Lerchenweg/Oberufhäuser Weg“, Ortsteil Großentaft, nach § 13 b BauGB gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem Übersichtsplan vom 25.11.2022 ersichtlich. Das Plangebiet in der Gemarkung Großentaft liegt nördlich des „Lerchenwegs“ und umfasst die Flurstücke 1 und 2 der Flur 27, das Flurstück 51 (teilweise) der Flur 28 sowie die Flurstücke 17, 22, 23, 24 und 25 (jeweils teilweise) der Flur 41.