| Bericht gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung |
Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 15.11.2022 wird zur Kenntnis genommen.
| Beratung und Beschlussfassung der 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Marktgemeinde Eiterfeld |
Es wird mit 15 JA-Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen beschlossen, den auf der Grundlage der Kalkulation vom 29.11.2022 vorgelegten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Marktgemeinde Eiterfeld als Satzung zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung der 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Marktgemeinde Eiterfeld |
Es wird einstimmig beschlossen, den auf der Grundlage der Kalkulation vom 29.11.2022 vorgelegten Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Marktgemeinde Eiterfeld als Satzung zu beschließen.
| Brandschutztechnische Sanierung des "Hauses Hessisches Kegelspiel"; Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln |
Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wird einstimmig beschlossen, gemäß § 100 HGO weitere Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 € brutto überplanmäßig bereitzustellen.
| Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum" im Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
Es wird mit 23 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme bei 1 Stimmenthaltung beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 11 3. Änderung „Glockenbaum“, Ortsteil Eiterfeld, (beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet in der Gemarkung Eiterfeld umfasst das Flurstück 63/3 der Flur 12 (teilweise).
Das Planziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle des bislang festgesetzten Sondergebiets Einzelhandel (SO 2).
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 29 "Auf der Großmühl II" im Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung a) über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB b) über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
zu a)
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 29 „Auf der Großmühl II“, Ortsteil Eiterfeld, wird mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB gemäß § 2 Absatz 1 BauGB einstimmig beschlossen.
Das Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO sowie die Sicherung der Erschließung.
zu b)
Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird einstimmig zugestimmt.
zu a und b)
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nummer 29 ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich und umfasst in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 9, die Flurstücke 36/1, 55/3 teilweise, 64/1 teilweise, 96/35, 98/37, 120/36 und 133/71.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 7 „Über dem Lerchenweg/ Oberufhäuser Weg", Ortsteil Großentaft Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
Es wird mit 24 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 7 „Über dem Lerchenweg/Oberufhäuser Weg“, Ortsteil Großentaft, nach § 13 b BauGB gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem Übersichtsplan vom 25.11.2022 ersichtlich. Das Plangebiet in der Gemarkung Großentaft liegt nördlich des „Lerchenwegs“ und umfasst die Flurstücke 1 und 2 der Flur 27, das Flurstück 51 (teilweise) der Flur 28 sowie die Flurstücke 17, 22, 23, 24 und 25 (jeweils teilweise) der Flur 41.
| Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2022 Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Gemeindevorstand setzt sich bei den jeweiligen Bundestagsabgeordneten, insbesondere der Ampel-Koalition, sowie beim Bundesfinanzminister dafür ein, dass im Rahmen der Beratungen für den Bundeshalt 2023 erneut Mittel für das "Investitionspaket Sportstätten" eingestellt werden und bittet um eine Stellungnahme. 2. Der Gemeindevorstand legt dazu den jeweiligen Bundestagsabgeordneten sowie dem Bundesfinanzminister eine Kostenaufstellung der erforderlichen Investitionsmaßnahmen in die kommunalen Sportstätten aus der Investitionsplanung vor. 3. Der Gemeindevorstand berichtet der Gemeindevertretung über die jeweiligen Antworten der Bundestagsabgeordneten und des Bundesfinanzministers. |
Der Gemeindevertreter, Herr Klaus-Dieter Rucht, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.
Der Antrag wird mit 10 JA-Stimmen bei 15 NEIN-Stimmen abgelehnt.
| Antrag der CDU-Fraktion vom 30.11.2022 Evaluation der Vereinbarung zur Nutzung des Bürgerbusses zwischen der Marktgemeinde Eiterfeld und dem Verein MITEINANDER-FÜREINANDER Marktgemeinde Eiterfeld e. V. |
Die Gemeindevertreterin, Frau Katharina Hartmann, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird mit 22 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen zugestimmt.
| Antrag der FWG-Fraktion vom 30.11.2022 Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein "unbürokratisches" Förderprogramm für die Anschaffung von "Mini-Balkon-PV-Anlagen" zu erarbeiten. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von maximal 25.000,00 € bereitzustellen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss ist bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie miteinzubeziehen. |
Der Gemeindevertreter, Herr Gebhard Goebel, begründet für die FWG-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird mit 15 JA-Stimmen bei 10 NEIN-Stimmen zugestimmt.
| Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.11.2022 Die Gemeindevertretung beschließt, der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein insektenfreundliches Beleuchtungskonzept mit Lichtleitlinie (Biosphärenreservat Rhön) für die Marktgemeinde Eiterfeld zu erstellen. Das Ergebnis soll zu weiteren Beratungen an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen werden. |
Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Thomas Budde, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag.
Die Vorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Stefanie Klee, stellt nachfolgenden Änderungsantrag:
Das insektenfreundliche Beleuchtungskonzept mit Lichtleitlinie soll nicht durch den Gemeindevorstand selbst erstellt werden, sondern sich an der Muster-Lichtleitlinie des Biosphärenreservats Rhön und Sternenpark Rhön orientieren. Dazu ist die Muster-Lichtleitlinie im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorzustellen.
Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
| Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.11.2022 Welche baulichen Maßnahmen, insbesondere im Tiefbaubereich, sind seitens der Marktgemeinde Eiterfeld im Vorfeld des beabsichtigten Bau-beginns von Hessen Mobil vorab durchzuführen und wie weit sind die entsprechenden Planungen/Ausschreibungen hierfür? Inwieweit werden die Anlieger über den Planungsstand informiert? Sind diese im Vorfeld mit einbezogen worden? Ist eine Anliegerversammlung vorgesehen? Wird es seitens Hessen Mobil noch öffentliche Informationen hinsichtlich der Schaltung der Lichtsignalanlagen geben? Wie sehen die weiteren unmittelbaren Schritte der Marktgemeinde Eiterfeld aus (Gespräche mit Hessen Mobil und Planungsbüro)? |
Der Gemeindevertreter, Herr Marius Böttinger, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Welche baulichen Maßnahmen, insbesondere im Tiefbaubereich, sind seitens der Marktgemeinde Eiterfeld im Vorfeld des beabsichtigten Baubeginns von Hessen Mobil vorab durchzuführen und wie weit sind die entsprechenden Planungen/Ausschreibungen hierfür?
In der gemeinsamen Sitzung des Gemeindevorstands, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie des Ortsbeirats Eiterfeld am 17.11.2022 wurde durch die Verwaltung der Marktgemeinde mitgeteilt, dass aktuell die Vorbereitungen zur Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen zum Kanal- und Wasserleitungsbau in der „Hünfelder Straße“ von Kreuzung Ortsmitte bis Einmündung „Schäfergasse“ durchgeführt werden.
In diesem Bereich wird die Marktgemeinde Eiterfeld zunächst von ca. März bis April 2023 die vorhandene, gemeindliche Hauptkanalleitung sowie die Wasserleitung und die entsprechenden Hausanschlüsse erneuern.
Inwieweit werden die Anlieger über den Planungsstand informiert?
Nach einem weiteren Abstimmungstermin mit Hessen Mobil und der Verkehrsbehörde sowie der Marktgemeinde Eiterfeld wurden die vorgesehenen Bautakte erneut abgestimmt. Dadurch kann nunmehr festgelegt werden, welche Anlieger zunächst im geplanten Bautakt betroffen sind, die anschließend zu einer Anliegerversammlung voraussichtlich im Januar 2023 eingeladen werden.
Sind diese im Vorfeld miteinbezogen worden?
Nach Bekanntwerden von möglichen Flächenverschiebungen (Grunderwerbsverhandlungen) im Zuge des Straßenausbaus wurden einige Anlieger in Vorgesprächen durch die Verwaltung der Marktgemeinde Eiterfeld hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahme informiert.
Von der Hessischen Landgesellschaft (HLG) werden im Auftrag von Hessen Mobil die erforderlichen Grundstücksverhandlungen durchgeführt. Darüber hinaus ist von der Marktgemeinde Eiterfeld geplant, die aktuellen Bautaktungen und vorgesehenen Bauabschnitte in einem Informationsschreiben den Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Eiterfeld mitzuteilen. Allerdings ist aufgrund der Komplexität der Maßnahme (Lichtsignalanlage, Deckerneuerung der „Marktstraße“/„Bahnhofstraße“ sowie Ausbau der „Hünfelder Straße“, Gewässerverrohrung „Eitra“ in der „Hünfelder Straße“ etc. und die Abhängigkeit von weiteren Straßenbaumaßnahmen im gemeindlichen Gebiet bzw. darüber hinaus, wie z. B. Ortsdurchfahrt Körnbach eine zeitliche Verschiebung der Bauabschnitte/Bautakte möglich.
Wird es seitens Hessen Mobil noch öffentliche Informationen hinsichtlich der Schaltung der Lichtsignalanlage geben?
Eine öffentliche Information hinsichtlich der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage ist nicht geplant. Grundlage für die Signalsteuerung und der Lichtsignalanlage bildet der im Kreuzungsbereich auftretende Verkehrsfluss sowie die Vorgaben aus den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Aufgrund dieser Vorgaben ergeben sich eine Vielzahl von Zwangspunkten, die unter den zuständigen Fachbehörden und der Marktgemeinde Eiterfeld erläutert und festgelegt wurden.
Wie sehen die weiteren unmittelbaren Schritte der Marktgemeinde Eiterfeld aus (Gespräche mit Hessen Mobil und Planungsbüro)?
Geplant ist für das Jahr 2022/2023, dass die Marktgemeinde Eiterfeld zunächst den Kanal- und Wasserleitungsersatz der „Hünfelder Straße“ von Ortsmitte Eiterfeld bis Einmündung „Schäfergasse“ umsetzt (ca. März/April 2023). Im Anschluss wird von Hessen Mobil die Asphaltfahrbahnfläche im Kreuzungsbereich/Gehwege und Nebenanlagen sowie die Errichtung der Lichtsignalanlage umgesetzt.
Der voraussichtliche Umsetzungszeitraum für die Sanierung der innerörtlichen Landesstraßen ist von 2023 bis 2027 vorgesehen.
| Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2022 |
1. Gewährung einer Gemeindezuwendung für den SC Blau-Weiß Soisdorf 1924 e. V.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 beschlossen, eine Gemeindezuwendung in Höhe von rund 3.300 € für die Umrüstung der Flutlichtanlage am Sportplatz in Soisdorf auf LED-Beleuchtung zu gewähren. Seit 2019 wurde ein Zuschuss für die Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Beleuchtung in Großentaft, Leimbach, Eiterfeld, Wölf und Dittlofrod gewährt.
2. Beschaffung eines gebrauchten Mehrzweckgeräts für den gemeindlichen Bauhof
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 beschlossen, den Auftrag für ein gebrauchtes Mehrzweckgerät, Fabrikat Multihog CX 75 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg, in Höhe von 116.500 € zu beschaffen. Das Spezialfahrzeug erfüllt die Grundvoraussetzungen für den Fahrzeugeinsatz im Winterdienst auf Geh- und Radwegen mit einer maximalen Fahrzeugbreite von 1.400 mm, einem kleinen Wendekreis sowie einer ausreichenden Ladekapazität für die Bedienung in mehreren Ortsteilen ohne Zwischenladung. Neben dem Einsatz im Winterdienst kann das Fahrzeug mit dem vorhandenen Flächenmulcher, Sichelmäher und Kehrbesen für die entsprechenden Zwecke in den Betriebsablauf des gemeindlichen Bauhofes eingesetzt werden. Die Vorführmaschine hat aktuell 50 Betriebsstunden und die Erstzulassung erfolgte im Jahr 2020.
3. Schreddern und Entsorgen von Baum- und Heckenschnitt an den Annahmestellen in Großentaft und Leimbach
Der Auftrag für das Schreddern und Entsorgen des Baum- und Heckenschnitts an den Annahmestellen in Großentaft und Leimbach wurde in der Sitzung des Gemeindevorstands am 08.11.2022 an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 13.700 € erteilt. Der Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda beteiligt sich mit 70 % an den entstehenden Kosten.
4. Beschaffung von Systemtrennern für die Freiwilligen Feuerwehren
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 beschlossen, sieben Systemtrenner für die Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Eiterfeld zu beschaffen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 7.000 €. Die Bestellung erfolgt im Rahmen einer kreisweiten Beschaffung. Die Systemtrenner sollen die Beeinträchtigung des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen vermeiden. Die neuen TSF-W-Fahrzeuge sind bereits mit Systemtrennern ausgestattet.
5. Radweg Leimbach - Malges
Der Radweg zwischen Leimbach und Malges ist auf einer Länge von rund 1.800 m und einer Breite von 3 m asphaltiert. Die Oberfläche besteht aus einer zweilagigen Asphaltschicht mit 8 cm Tragschicht und 3 cm Asphaltdeckschicht. Die geschätzten Gesamtkosten betragen rund 375.000 €. Die Förderung beträgt voraussichtlich 90 %. Die Randmarkierungen entlang des Wegs sowie Anpassungsarbeiten zu den Nachbargrundstücken werden im kommenden Frühjahr hergestellt.
Für den Radwegebau von Rasdorf nach Großentaft sind die Bauleistungen vergeben worden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Wetterlage im zeitigen Frühjahr 2023.
Zum Radwegebau von Eiterfeld-Fürsteneck nach Oberweisenborn werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen der Bauleistungen aufgestellt.
6. Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge gesucht
Derzeit sind 88 ukrainische Flüchtlinge in der Marktgemeinde Eiterfeld gemeldet und wohnen überwiegend in privaten Unterkünften. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger, die Wohnungen zur Verfügung stellen und sich bei der Betreuung der Flüchtlinge engagieren. Aufgrund der großen Hilfsbereitschaft in unserer Gemeinde konnte bisher die Situation bewältigt werden. Da aktuell davon auszugehen ist, dass uns weitere Flüchtlinge in den kommenden Wochen und Monaten zugewiesen werden, bitten wir eindringlich freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Mietkosten für die Unterkunft können bei der Verwaltung oder beim Landkreis Fulda erfragt werden.
7. Auslieferung von zwei Feuerwehrfahrzeugen
Am 07.12.2022 wurde das neue TSF-W an die Freiwillige Feuerwehr Leimbach/Betzenrod ausgeliefert. Die Kosten des Fahrzeugs mit Beladung und Tragkraftspritze betragen ca. 100.000 €. Das Fahrgestell im Wert von 40.000 € wurde vom Land Hessen bereitgestellt.
Am 16.12.2022 erfolgte die Auflieferung des TLF 3000 an die Freiwillige Feuerwehr Eiterfeld-Mitte. Die Kosten hierfür betragen rund 325.000 €.
In den kommenden Wochen erfolgen die Einweisungen und der Austausch von Gerätschaften von den alten auf die neuen Feuerwehrfahrzeuge.