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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2024

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom

15.01.2024 - 19.01.2024 und vom 22.01.2024 - 23.01.2024

einschließlich

im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207, jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Auslegung wird hiermit gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 15.12.2023 vorgelegt.

Eiterfeld, 12.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister