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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinien für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Marktgemeinde Eiterfeld

1. Allgemeine Grundsätze

Die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit hat in der heutigen Zeit eine entscheidende gesundheits-, bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Marktgemeinde Eiterfeld betrachtet es deshalb auch als ihre Aufgabe, die Betätigung in Vereinigungen auf breiter Basis zu fördern.

Zu diesem Zweck sind von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld die sich aus diesen Richtlinien ergebenden Einzelheiten für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit festgelegt worden.

Ziel dieser Förderungsrichtlinien ist es, die Leistungen der Vereine zu unterstützen und Gelegenheit zur Verbesserung zu geben, wobei aber auch die Eigeninitiative des Einzelnen erhalten und anerkannt werden soll. Die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit erfolgt im Rahmen der jeweils im Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld bereitgestellten Mittel.

Auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Diese Förderungsrichtlinien müssen vom Zuschussempfänger anerkannt werden.

2. Voraussetzung

Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist, dass die Vereine in Eiterfeld ansässig sind und als förderungswürdig anerkannt wurden. Über die Förderungswürdigkeit entscheidet der Gemeindevorstand.

3. Laufende Förderung

Diese Förderung soll dem Zuschussempfänger zur Aktivierung der Vereinstätigkeit sowie der teilweisen Abdeckung allgemeiner Geschäftskosten dienen. Voraussetzung für diese Förderung ist die Erhebung eines monatlichen Mitgliederbeitrages.

Werden durch die Vereine gemeindliche Einrichtungen genutzt, wird die laufende Förderung ganz oder teilweise mit den Bewirtschaftungskosten verrechnet.

Der Förderbetrag wird wie folgt festgelegt:

1.

Musikvereine und Spielmannszüge (5)

190,00

2.

Gesangvereine (8)

190,00

3.

Landfrauen-Vereine (2)

155,00

4.

Kyffhäuser- Kameradschaften

155,00

5.

Kolpingfamilien (3)

155,00

6.

Deutsches Rotes Kreuz Eiterfeld

155,00

7.

DLRG Eiterfeld

155,00

8.

Tennisclub Eiterfeld

155,00

9.

Schützenvereine (3)

155,00

10.

Sportvereine (10)

190,00

11.

Reit- und Fahrverein Eiterfeld

190,00

12.

Rhönklub Eiterfeld

155,00

13.

VdK- Ortsgruppe Eiterfeld

155,00

14.

Skiclub Eiterfeld

155,00

15.

Carnevalsverein Eiterfeld

155,00

16.

Vogelschutzgruppe Eiterfeld

155,00

17.

Reservisten- Kameradschaften (3)

155,00

18.

Freizeitsportvereine (3)

95,00

19.

Mandolinen-u.Gitarrengruppe Großentaft

155,00

20.

Imkerverein Eiterfeld

65,00

21.

Bimbel- u. Wanderverein Treischfeld

155,00

22.

Heimat- und Geschichtsvereine (6)

155,00

23.

Arbeiterwohlfahrt Ortsgruppe Eiterfeld

65,00

24.

Hundevereine (2)

95,00

25.

Angelsportverein Eiterfeld

155,00

26.

Oldtimer-Freunde Ufhausen

95,00

27.

Interessengemeinschaft Saurierspuren

95,00

28.

Taubenvereine (6)

30,00

30.

Miteinander-Füreinander Eiterfeld

155,00

Alle anerkannten Vereine im Bereich der Markt­gemeinde Eiterfeld erhalten für jedes Vereinsmitglied einen jährlichen Zuschuss von 1,00 €.

Zusätzlich erhalten alle Vereine für jugendliche Mit­glieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen jähr­lichen Zuschuss von 2,00 € pro jugendliches Mitglied.

Als Nachweis ist von den Vereinen die jährliche Melde­liste gegenüber dem Landessportbund, die neueste Mit­gliedermeldeliste gegenüber ihrem Dachverband, Teil­nehmerlisten oder eine wahrheitsgemäße Mitgliederliste mit Geburtsdaten vorzulegen.

Die Anträge für die Förderung sind mittels eines Vordruckes bis spätestens zum 31.01. des jeweiligen Haushaltsjahres beim Gemeindevorstand zu stellen.

Die Förderbeiträge werden nach Rechtskraft des Haushaltsplanes ausgezahlt.

Die Anträge werden vom Gemeindevorstand unmittelbar bearbeitet.

4. Zuschüsse aus Anlass von Vereinsjubiläen

Zuschüsse aus Anlass von Vereinsjubiläen können nur die Vereine erhalten, die nach Punkt 2 dieser Richtlinien als förderungswürdig anerkannt sind.

Es werden folgende Zuschüsse gewährt:

10

Jahre

100,00

20

Jahre

100,00

25

Jahre

125,00

30

Jahre

125,00

40

Jahre

125,00

50

Jahre

150,00

60

Jahre

150,00

70

Jahre

150,00

75

Jahre

180,00

80

Jahre

180,00

90

Jahre

180,00

100

Jahre

200,00

110

Jahre

200,00

120

Jahre

200,00

125

Jahre

230,00

130

Jahre

230,00

140

Jahre

230,00

150

Jahre

250,00

5. Zuschüsse für Fahrten, Zeltlager, Freizeiten, Seminare und Lehrgänge

Allen Vereinen und sonstigen Organisationen und Gruppen, die als öffentlich förderungswürdig anerkannt sind, wird ein Zuschuss für Fahrten, Zeltlager, Freizeiten, Seminare und Lehrgänge ihrer jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt, soweit sie in Eiterfeld wohnen.

Gefördert werden nur Veranstaltungen, soweit mindestens 6 Jugendliche einschließlich eines Betreuers an ihnen teilnehmen und die mindestens 2 Tage dauern. Die Höchstdauer wird auf 2 Wochen festgelegt.

Für je weitere 10 Jugendliche wird für einen weiteren Betreuer der Zuschuss gezahlt.

Der Zuschuss beträgt pro Tag und Teilnehmer 2,00 EUR.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur an ordnungsgemäß gewählte Vorstände der Vereine, Organisationen bzw. Gruppen.

Nicht gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen

a)

geschlossener Schulklassen,

b)

die eindeutig oder überwiegend religiösen oder politischen Charakter haben,

c)

die eindeutig oder überwiegend den Charakter von Schulungslehrgängen oder Sportveranstaltungen haben,

d)

die sich mehr als zur Hälfte ihrer Dauer auf Eisenbahn- bzw. Omnibusfahrten erstrecken und

e)

die eindeutig touristischen Charakter haben.

Für die Grundausbildung von Übungsleitern wird ein Zuschuss von 1/3 der Teilnehmergebühren, max. 200 € gewährt.

6. Einmalige Zuschüsse

Zur Anschaffung langlebiger Sportgeräte und zum Bau, Ausbau oder Umbau von Sportanlagen kann eine Zuwendung bei förderfähigen Gesamtkosten bis zu 10.000 € von 20 % und bei förderfähigen Gesamtkosten über 10.000 € von 10 % gewährt werden.

Zur Anschaffung anderer langlebiger Vereinsgüter, die zur Ausführung der Vereinstätigkeit notwendig sind, kann eine Zuwendung bei förderfähigen Anschaffungskosten bis zu 10.000 € von 20 % und bei förderfähigen Anschaffungskosten über 10.000 € von 10 % gewährt werden.

Für die Anschaffung einer Vereinsfahne kann eine Beihilfe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch max. 350,00 EUR gewährt werden.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist; die Finanzierungsnachweise sind zu erbringen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Baulichkeiten ausschließlich oder überwiegend gewerbemäßig genutzt werden.

Die Anträge sind bis zum 01.10. des Vorjahres beim Gemeindevorstand einzureichen, damit sie bei der Haushaltsberatung berücksichtigt werden können.

Die Anträge sind schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Eigenleistung des Antragstellers soll im angemessenen Verhältnis zu seiner Finanzkraft und zum beantragten Zuschuss stehen. Die Möglichkeiten der Zuschussgewährung von dritter Seite sind voll auszuschöpfen.

Werden einmalige Zuschüsse gewährt, kann die laufende Förderung entsprechend dieser Richtlinien für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeindevorstand.

Vereine, die unwahre Angaben machen, können von der Förderung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Gemeindevertretung.

7. Stiftung von Pokalen und sonstigen Ehrengaben

Über die Stiftung von Pokalen und sonstigen Ehrengaben für Vereinsveranstaltungen beschließt der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld. Der Wert der Ehrengabe richtet sich nach der Bedeutung und dem Umfang der Veranstaltung. Besondere sportliche Leistungen kann die Marktgemeinde darüber hinaus durch eine Ehrung würdigen. Die Entscheidung darüber trifft der Gemeindevorstand nach Maßgabe der “Ordnung über Ehrungen durch die Marktgemeinde Eiterfeld“.

Bei Erringung von Mannschaftsmeisterschaften werden 150,00 EUR gewährt, soweit in der Klasse mehr als 10 Vereine teilnehmen, ansonsten 115,00 EUR.

8. Teilnahme von Spitzensportlern an Landes- und Deutschen Meisterschaften

Für die Teilnahme von Sportlern an Landes- und Deutschen Meisterschaften können auf Antrag Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig sind die Fahrtkosten 2. Klasse Bundesbahn zwischen Heimatort und Wettkampfort. Die Zuwendung beträgt in der Regel 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Eine Beihilfe der Marktgemeinde erhält nicht, wer auf anderem Wege, z. B. durch Zugehörigkeit zum A-B-C-D-Kader, gefördert wird.

9. Starthilfe bei Vereinsgründung

Bei Vereinsgründungen kann die Marktgemeinde Eiterfeld einen Zuschuss gewähren. Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeindevorstand.

10. Schlussvorschriften

Geschlossene Einzelabmachungen mit den Vereinen bleiben von diesen Richtlinien unberührt.

Von den vorgenannten Regelungen mit Ausnahme von Nr. 4 sind ausgenommen:

die 10 Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Eiterfeld. Hier erfolgt eine gesonderte Bezuschussung.

Diese Richtlinien wurden von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld in der Sitzung am 15.12.2023 beschlossen und treten mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Gleichzeitig treten mit diesem Zeitpunkt die bisherigen Richtlinien für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Marktgemeinde Eiterfeld vom 17.12.2004 außer Kraft.

Eiterfeld, den 15.12.2023

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister

Anlage zu den Vereinsförderrichtlinien:

1. Erläuterung zu Ziffer 3 der Förderrichtlinien:

A:

Musikvereine und Spielmannszüge (5)

1.

Orchesterverein Eiterfeld

2.

Musikverein Großentaft

3.

Spielmannszug Eiterfeld / Arzell

4.

Musikcorps Ufhausen

5.

Musikverein Wölf

B:

Gesangvereine (8)

1.

Gesangverein Großentaft

2.

Gesangverein Körnbach

3.

Gesangverein Eiterfeld

4.

Gemischter Chor Eiterfeld

5.

Gesangverein Ufhausen

6.

Gesangverein Soisdorf

7.

Sängergruppe Betzenrod

8.

Gemischter Chor Buchenau

C:

Landfrauen-Vereine (2)

1.

Landfrauen Leibolz

2.

Landfrauen Ufhausen

D:

Kyffhäuser- Kameradschaften und Kolpingfamilien (4)

1.

Kyffhäuser Großentaft

2.

Kolpingfamilie Großentaft

3.

Kolpingfamilie Ufhausen

4.

Kolpingfamilie Eiterfeld

E:

Schützenvereine (3)

1.

Schützenverein Arzell

2.

Schützenverein Leibolz

3.

Schützenverein Buchenau

F:

Reservisten- Kameradschaften (3)

1.

Reservistengruppe Großentaft

2.

Reservistengruppe Wölf

3.

Reservisten Kameradschaft Eiterfeld

G:

Sportvereine (10)

1.

Sportgemeinschaft Buchenau

2.

TSV Ufhausen

3.

Sportclub Soisdorf

4.

SG Leimbach

5.

SV Großentaft

6.

VfL Eiterfeld

7.

SG Dittlofrod/Körnbach

8.

TSV Arzell

9.

TSV Arzell (Tischtennis)

10.

SV Wölf

H:

Freizeitsportvereine (3)

1.

SC Eitra Dynamit Eiterfeld

2.

SC "Lila" Reckrod

3.

SC '81 Leibolz

I:

Heimat- und Geschichtsvereine (6)

1.

Heimat- u. Geschichtsverein Eiterfeld

2.

Heimatverein Solzquelle Oberweisenborn

3.

Heimat- u. Geschichtsverein Großentaft

4.

Heimat- u. Geschichtsverein Dittlofrod

5.

Heimat- u. Geschichtsverein Soisdorf

6.

Kulturfreunde Unterufhausen

J:

Hundevereine (2)

1.

Verein Deutscher Schäferhunde Eiterfeld

2.

Rottweilerclub Leimbach

K:

Taubenvereine (6)

1.

Taubenverein Ohne Furcht Arz.

2.

Taubenverein Unser Stolz Arz.

3.

Taubenverein Eitratal Eiterfeld

4.

Taubenverein Über Land Groß.

5.

Taubenverein Heimatliebe Oberw.

6.

Taubenverein Treu zur Heimat Ufh.

2. Weitere freiwillige Leistungen der Marktgemeinde Eiterfeld:

a) Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten

lfd.Nr.

Verein

Betrag in €

1.

SV Arzell

750,00

2.

SV Dittlofrod

750,00

3.

VfL Eiterfeld

750,00

4.

SV Großentaft

750,00

5.

SC Leibolz

250,00

6.

SG Leimbach

750,00

7.

SC Soisdorf

750,00

8.

SV Ufhausen

750,00

9.

SV Wölf

750,00

10.

Angelsportverein Eiterfeld

300,00

11.

Schützenverein Arzell

180,00

12.

Schützenverein Leibolz

750,00

13.

Rhönclub Eiterfeld

240,00

14.

Tennisclub Eiterfeld

550,00

15.

Reitverein Eiterfeld

180,00

16.

Verein für Deutsche Schäferhunde Eiterfeld

250,00

17.

Heimatverein Solzquelle Oberweisenborn

750,00

18.

Bimbel- u. Wanderverein Treischfeld

750,00

19.

Kulturfreunde Unterufhausen

750,00

20.

Heimat- u. Geschichtsverein Großentaft

500,00

11.450,00

b) Mähkostenpauschale zur Pflege der Sportplätze

lfd.Nr.

Verein

Anzahl Plätze

Betrag in €

1.

Arzell

2,0

970,00

2.

Dittlofrod

1,5

727,50

3.

Eiterfeld

2,0

970,00

4.

Großentaft

1,5

727,50

5.

Leimbach

1,0

485,00

6.

Soisdorf

1,5

727,50

7.

Ufhausen

2,0

970,00

8.

Wölf

2,0

970,00

6.547,50

c)

Wasserverbrauch an Sportanlagen

Jedem Sportverein wird eine Wassermenge von maximal 500 m³ pro Jahr kostenlos überlassen.

Antragsformular:

Das Formular zur Beantragung der jährlichen Förderung für die Mitglieder kann unter https://www.eiterfeld.de/downloads/formular-steueramt-antrag-vereinsfoerderung.pdf heruntergeladen werden.