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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Soisdorf

Der Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Soisdorf

Vom Wahlvorschlag der Einheitsliste Soisdorf hat Frau Tina Sauerbier, Marienstraße 2, 36132 Eiterfeld, gemäß § 33 Kommunalwahlgesetz ihr Mandat im Ortsbeirat Soisdorf durch Mandatsniederlegung verloren und ist damit aus dem Ortsbeirat Soisdorf ausgeschieden.

Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag der Einheitsliste Soisdorf Frau Marion Herget, Antsanvia 6, 36132 Eiterfeld, nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Abs. 2 KWG) Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.

Eiterfeld, den 04.01.2024

gez. Matthias Neck
stellv. Wahlleiter