am Freitag, 15. Dezember 2023,
um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen einschließlich des Investitionsprogramms für die Jahre 2023 bis 2027 wird durch Herrn Bürgermeister Hermann-Josef Scheich vorgelegt, erläutert und an den Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.
| Vorlage des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2021 und Entlastung des Gemeindevorstands |
Der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 HGO über den Jahresabschluss 2021 und erteilt dem Gemeindevorstand einstimmig Entlastung.
| Bericht gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung |
Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 15.11.2023 wird zur Kenntnis genommen.
| Richtlinien zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Marktgemeinde Eiterfeld Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 |
Auf Grund der Beschlussempfehlungen vom Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss und Ausschuss für Soziales, Kultur und Vereinswesen wird der Entwurf vom 11.12.2023 als Richtlinie für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Marktgemeinde Eiterfeld einstimmig beschlossen.
| Beratung und Beschlussfassung über die Geltendmachung eines Rückübertragungsanspruchs bzw. die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags für den Bauplatz "Reckröder Straße 5" im Ortsteil Eiterfeld |
Es wird einstimmig beschlossen:
Der Rückübertragungsanspruch für den Bauplatz „Reckröder Straße 5“ im Ortsteil Eiterfeld ist gegenüber der bisherigen Eigentümerschaft geltend zu machen. Der Rückgewährs- bzw. Auszahlungsbetrag an die bisherige Eigentümerschaft beträgt 57.435,55 € zuzüglich gezahlter Wasser- und Kanalhausanschlusskosten in Höhe von 2.338,79 €.
Der Gemeindevorstand hat die Schritte zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags abschließend vorzunehmen.
| Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2023 Bildung eines Akteneinsichtsausschusses in Bezug auf die Wasserleitung nach Ufhausen |
Die Fraktionsvorsitzende, Frau Stefanie Klee, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heiko Mähler, bittet die Fraktionsvorsitzenden die Ausschussmitglieder nach Fraktionsstärke innerhalb der nächsten acht Tage schriftlich zu benennen.
| Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.2023 Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Möglichkeiten zum Bau von Kleinhäusern (Tinyhouses) in Bebauungsplänen mit noch freien Grundstücken zu schaffen. |
Die Gemeindevertreterin, Frau Eva Kohlmann, begründet für die SPD-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird mit der Erweiterung, dass das Ergebnis dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorzulegen ist, einstimmig zugestimmt.
| Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.11.2023 Anfrage zum Stand der Evaluierung der Vereinbarung zur Nutzung des Bürgerbusses |
Die Fraktionsvorsitzende, Frau Stefanie Klee, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
| Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.11.2023
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Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage.
Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
In der Marktgemeinde Eiterfeld sind bisher keine Anträge auf Durchführung eines Bürgerbegehrens eingegangen.
zu 2.
Die Verfahrensweise des Bürgerbegehrens ist wie folgt:
Die Gemeindevertretung hat als zuständige Stelle über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Hiernach ist der Bürgerentscheid unverzüglich - frühestens nach drei und spätestens nach sechs Monaten - durchzuführen. Die Gemeindevertretung bestimmt den Abstimmungssonntag.
Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohner mindestens 25 % der Stimmberechtigten ausmachen muss.
| Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Dezember 2023 |
1. Schreddern und Entsorgen von Baum- und Heckenschnitt an den Annahmestellen Großentaft und Leimbach
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für das Schreddern und Entsorgen des Baum- und Heckenschnitts an den Annahmestellen Großentaft und Leimbach an den wirtschaftlichsten Bieter bei einer Brutto-Angebotssumme von rund 13.000 € erteilt.
2. Gemeindliche Friedhöfe; Alternative Grabarten
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Lieferung von 25 Ruhebänken für die vorgerichteten Stellplätze der alternativen Grabarten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 12.000 € erteilt.