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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 25. Sitzung der Gemeindevertretung der Markt­gemeinde Eiterfeld

am Freitag, 13. Dezember 2024, um 19:00 Uhr

im Sitzungssaal des Amtsgerichts­gebäudes in Eiterfeld

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen einschließlich des Investitions­programms für die Jahre 2024 bis 2028 wird durch Frau Bürgermeisterin Dana Hauke vorgelegt, erläutert und an den Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss zur weiteren Be­ratung verwiesen.

Bericht gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung

Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 15.11.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Verfügung des Landrats des Landkreises Fulda zur Haushaltssatzung 2024

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde dem Landrat des Landkreises Fulda zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde ohne Auflagen genehmigt. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird als angespannt bewertet (Ampelsystem gelb, 60 von 100 Punkten). Der Höchstbetrag der Kredite wurde mit 1.737.799 €, für Liquiditätskredite mit 1.000.000 € und für Verpflichtungsermächtigungen mit 4.680.000.000 € genehmigt. Die Verfügung sowie die Ausführungen des Landrats werden zur Kenntnis genommen.

Beitrittsbeschluss:

Es wird einstimmig beschlossen, der Verfügung des Landrats des Landkreises Fulda beizutreten und der Reduzierung des Höchstbetrags der Kredite gemäß § 2 der Haus­haltssatzung von 3.000.000 € auf 1.737.799 € zuzustimmen.

Gewährung von Zuwendungen für die Ortsjubiläen ab dem Jahr 2025

Der Fraktionsvorsitzende, Herr Pascal Möller, stellt für die FWG-Fraktion den Ände­rungsantrag, die Gemeindezuwendung in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.

Sodann wird mit 22 JA-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen, für die Durch­führung von Ortsjubiläen ab 2025 eine Gemeindezuwendung von pauschal 3.000,00 € zu gewähren. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich an die ausrich­tenden ortsansässigen Vereine. Eine Auszahlung an Ortsbeiräte oder sonstige Gruppie­rungen ist nicht zulässig.

Badepark Eiterfeld; Bildung einer Baukommission mit Nutzern für die Umgestaltung des Badeparks in Eiterfeld

Bekanntgabe zum Sachstand

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.06.2024 auf „Bildung einer Baukommission mit den Nutzern für die Umgestaltung des Badeparks in Eiterfeld“ zugestimmt.

Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist als Kommissionsmitglied haben sich elf Personen aus den Ortsteilen der Marktgemeinde Eiterfeld beworben. Auf die Bekanntgabe der Namen der bewerbenden Personen wird auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verzichtet.

In der nächsten gemeinsamen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und der Baukommission mit den Nutzern für die Umgestaltung des Badeparks in Eiter­feld wird der aktuelle Sachstand zur vorgenannten Baumaßnahme bekannt gegeben.

Verkauf des gemeindlichen Bauplatzes "Reckröder Straße 5" in Eiter­feld

Die Gemeindevertreterin, Frau Eva Kohlmann, stellt den Änderungsantrag, den Grund­satzbeschluss „Flüchtlingsunterbringung“ vom 02.11.2023 aufzuheben.

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.11.2024

Hitzeschutzmaßnahmen (Gefahrenabwehr, Gesundheitsschutz)

Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag.

Dem Antrag wird mit 14 JA-Stimmen bei 10 NEIN-Stimmen zugestimmt.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.11.2024

Ist die Lage der Schaltanlage zwischen Körnbach und Betzenrod schon festgelegt?

Wie gestalten sich die Grundstücksverhandlungen mit den Eigen­tümern, wurden von TenneT schon erste Grundstücke erworben?

Wie sieht es mit der Entwässerung der Schaltanlagenflächen aus, gibt es diesbezüglich schon Planungen?

Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage.

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke beantwortet die Anfrage wie folgt:

Ist die Lage der Schaltanlage zwischen Körnbach und Betzenrod schon festgelegt?

Laut TenneT ist die Lage der Schaltanlage noch nicht final beschlossen. TenneT favori­siert aktuell eine Fläche in der Nähe von Körnbach und strebt deren Genehmigung an. Im Zuge dessen werden bereits Grundstück erworben. Laut TenneT ist die Fläche bei Körnbach besser geeignet als die Alternativfläche Richtung Betzenrod/Steinbach.

Wie gestalten sich die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern, wurden von TenneT schon erste Grundstücke erworben?

TenneT befindet sich aktuell in Grundstücksverhandlungen mit privaten Eigentümern, um aus ihrer Sicht geeignete Flächen in der Nähe von Körnbach zu sichern. Es wurden bereits Kaufverträge abgeschlossen.

Wie sieht es mit der Entwässerung der Schaltanlagenfläche aus, gibt es diesbezüglich schon Planungen?

Da die Lage der Schaltanlage noch nicht final bestätigt ist, gibt es noch keine Planungen zur Entwässerung.

Im Februar 2025 werden durch TenneT der konkrete Trassenverlauf sowie die weiteren Planungen zunächst im Gemeindevorstand vorgestellt. Daran anknüpfend, sind öffent­liche Informationsveranstaltungen geplant. Die Termine hierfür werden rechtzeitig in den „Eiterfelder Nachrichten“ und über die meinOrt-App angekündigt.

Anfrage der FWG-Fraktion vom 27.11.2024

Sachstand: Flüchtlingsunterbringung in der Marktgemeinde Eiterfeld

Die Gemeindevertreterin, Frau Yvonne Hohmann, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke nimmt zur Anfrage der FWG-Fraktion wie folgt Stellung:

Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber sind aktuell in den einzelnen Ortsteilen der Marktgemeinde Eiterfeld untergebracht?

Eine Auswertung zu den personenbezogenen Angaben „Flüchtling“ oder „Asylbewerber“ kann in der Marktgemeinde Eiterfeld nicht erfolgen, da diese Daten nicht hinterlegt sind und nicht ausgewertet werden können. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Fulda ist aktuell kein Asylbewerber im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Marktgemeinde Eiterfeld wohnhaft.

Eine Übersicht über ukrainische Flüchtlinge kann allerdings erfolgen, da diese durch die Vereinbarungen mit dem Landkreis Fulda gesondert erfasst wurden. Aktuell befinden sich insgesamt 135 ukrainische Flüchtlinge in der Marktgemeinde Eiterfeld, die sich auf die einzelnen Ortsteile wie folgt verteilen: Eiterfeld 35, Arzell 10, Buchenau 15, Giesen­hain 10, Großentaft 25, Körnbach 1, Leibolz 4, Oberweisenborn 2, Reckrod 8, Treisch­feld 19, Ufhausen 5 und Wölf 1.

Wie viele Plätze stehen darüber hinaus für geflüchtete und asylsuchende Menschen zur Verfügung?

Aufgrund der Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda wurden von der Marktgemeinde Eiterfeld verschiedene Mietobjekte als Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge ange­mietet.

Aktuell stehen in unterschiedlichen Mietobjekten ca. elf Plätze zur Verfügung. Die Belegung von Wohnraum ist abhängig von den jeweiligen Familienkonstellationen.

Welche Prognose an Zuflucht suchenden Menschen wird im kommenden Jahr erwartet und wird die Modulunterkunft noch benötigt?

Eine Prognose an Zuflucht suchenden Menschen für das Jahr 2025 und eine daraus resultierende Zuweisung in unsere Kommune kann durch die Verwaltung nicht abge­geben werden.

Eine Zuweisung von Flüchtlingen in die Kommunen soll laut Koalitionsvertrag des Landes Hessen nur bei einer Bleibeperspektive erfolgen. Dies wurde bereits innerhalb der ersten Monate vom Land Hessen auch umgesetzt. Menschen, die langfristig hier­bleiben dürfen, verteilt das Land Hessen möglichst schnell landesweit in die Kommunen, bindet diese ein und nimmt sie in die Pflicht. Im Sinne eines zielgerichteten und landes­weit ausgewogenen Integrationsprozesses soll eine Residenzpflicht für den Bereich der zugewiesenen Kommune gelten. Die Verteilung auf die Kommunen erfolgt dabei gerecht und analog der finanziellen Unterstützung von Bund und Land zur Aufnahme von Schutzsuchenden in den Kommunen. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern werden nicht mehr den Kommunen zugewiesen. Bis zur Rückführung werden die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, die hierfür ausgebaut wurden. Dadurch sollen Kommunen spürbar entlastet werden.

Am 11.11.2024 wurde zudem vom Landkreis Fulda mitgeteilt, dass beabsichtigt wird, aufgrund des aktuell geringen Flüchtlingsaufkommens eine unmittelbare Zuweisung von ukrainischen Geflüchteten an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden perspek­tivisch auszusetzen.

Der Landkreis Fulda würde jetzt in Einzelfällen damit beginnen, neu einreisende, ukrai­nische Geflüchtete in die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte, vorrangig in den gemeindlichen Containerstandorten, unterzubringen.

Ziel des Landkreises Fulda ist es, ab 01.01.2025 (bei gleichbleibendem, niedrigen Fluchtgeschehen) neu einreisende, ukrainische Geflüchtete nicht mehr unmittelbar an die Städte/Gemeinden zuzuweisen.

Aufgrund der genannten Tatsachen, wird nach Ansicht der Verwaltung derzeit keine Modulunterkunft benötigt.

Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.11.2024

Anfrage zum Sachstand des geplanten Verlaufs der Fulda-Main-Leitung (380 KV) einschließlich eventueller technischer Einrichtungen im Korridorbereich zwischen den Gemarkungen Buchenau und Körnbach

Die Gemeindevertreterin, Frau Eva Kohlmann, begründet für die SPD-Fraktion die Anfrage.

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke beantwortet die Anfrage wie folgt:

Wird der Mindestabstand von 400 m zur Bebauung (u. a. Hisselsberg, Arzell) einge­halten? Der Abstand gilt grundsätzlich für die Wohnbebauung.

Der finale Trassenverlauf ist noch nicht bekannt, daher kann noch nicht genau gesagt werden, ob ein Abstand von 400 m zur Bebauung eingehalten wird. Im Februar 2025 werden durch TenneT der konkrete Trassenverlauf sowie die weiteren Planungen zunächst im Gemeindevorstand vorgestellt. Daran anknüpfend, sind öffentliche Infor­mationsveranstaltungen geplant. Die Termine hierfür werden rechtzeitig in den „Eiter­felder Nachrichten“ und über die meinOrt-App angekündigt.

Erfolgt die Mitnahme einer der bestehenden 110-KV-Leitungen beginnend von Buchenau bis westlich von Körnbach?

Hierdurch soll u. a. die Umzingelung von Körnbach durch Hochspannungsleitungen (eine neue und zwei vorhandene Leitungen) vermieden werden.

Der Vorhabensträger TenneT ist für die Leitungsmitnahme im Bereich der Markt­gemeinde Eiterfeld bereits an Avacon herangetreten. Diese stehen aktuell in Verhand­lungen um die angestrebte Trassenbündelung zu finalisieren. Der Plan der Avacon ist es, ab Buchenau (Mast 51 der Fulda-Main-Leitung) bis unterhalb von Roßbach (Mast 75 der Fulda-Main-Leitung) eine Leitungsmitnahme anzustreben, um die Abstände zu den Siedlungen zu erhöhen. Derzeit können laut TenneT und Avacon allerdings noch keine konkreten Aussagen zur Umsetzung gemacht werden. Um eine zukünftige Umzingelung von Körnbach vollständig zu vermeiden, müsste neben dem Trassenverlauf der Avacon auch die Änderung der Trassenführung der DB-Leitung erwirkt werden. Da diese Trasse in den kommenden Jahren saniert werden muss, wurden von Seiten der Bürger­meisterin bereits erste Gespräche mit dem zuständigen Unternehmen und den be­troffenen Ortsvorstehern der Orte Arzell und Körnbach geführt. Es wurde ein gemein­samer Entwurf zu einer möglichen Trassenverlegung an das Unternehmen gesendet, um hier eine Verbesserung zu den Ortslagen zu erwirken und eine Umzingelung zu beseitigen.

Liegen Anfragen/Hinweise zu dem geplanten Standort einer Kabelübergangsanlage (KÜA) vor und welche Größe und Auswirkungen hat eine KÜA und welche Möglich­keiten der Einflussnahme bestehen für die Marktgemeinde? In den Gemarkungen Burghaun und Hünfeld ist im Bereich des Umspannwerks „Gruben“ eine Erdverkabelung vorgesehen. Daher ist eine Kabelübergangsanlage (KÜA) vor diesem Erdkabelabschnitt erforderlich. Laut TenneT wird hierzu eine Fläche von mehreren Hektar benötigt.

Die präferierte Fläche der TenneT für die Kabelübergangsanlage liegt in der Gemarkung Körnbach. Im Rahmen der Flächensicherung wurden durch TenneT bereits mehrere Grundstücke im Flur 3 gekauft. Es soll eine Fläche von bis zu 8 ha erworben werden. Die genaue Größe sowie die Auswirkungen sind uns bisher noch nicht bekannt. Die Verwaltung steht im Kontakt mit TenneT und fordert regelmäßig Informationen ein. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese über den Gemeindevorstand bekanntgeben.

Bekanntgaben der Bürgermeisterin in der Sitzung der Gemeindevertre­tung am 13. Dezember 2024

1. SWIMplus-Programm

Unsere Marktgemeinde erhält nach derzeitigem Stand keine Förderung aus dem SWIMplus-Programm, da wir bereits eine Förderzusage aus dem SWIM-Programm für die Sanierung unseres Badeparks (827.000 €) erhalten haben. Förderungen aus dem SWIMplus-Programm werden vorrangig den Kommunen bewilligt, die bisher keine Förderung aus dem SWIM-Programm erhalten haben. Weitere Informationen erhalten wir hierzu erst im Laufe der kommenden Wochen.

2. Jahresempfang der Marktgemeinde Eiterfeld

Der Jahresempfang findet am Donnerstag, 06.02.2025, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Eiterfeld statt.

3. K+S

K+S lässt die Planung für den möglichen Bau einer Schachtanlage in der Markt­gemeinde Eiterfeld bei Dittlofrod bis auf Weiteres ruhen. Dem entsprechend wird auch die Beantragung eines Rahmenbetriebsplans bei der zuständigen Bergbehörde vorerst nicht weiterverfolgt. Das bereits begonnene Scoping-Verfahren wird, wie ursprünglich geplant, abgeschlossen werden. K+S strebt auch die Umsetzung der Bauleitplanung für das Gelände bei Dittlofrod an. Dafür wird K+S weiterhin offen und transparent mit der Marktgemeinde Eiterfeld, ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie allen anderen Trägern öffentlicher Belange zusammenarbeiten. Deutschland erlebt gerade nach 2023 das zweite Rezensionsjahr in Folge. Zumal gehen Marktbeobachter davon aus, dass der für K+S wichtige Kalipreis in den kommenden Jahren auf niedrigem Niveau verharren wird. In dieser Situation bewertet K+S mögliche Investitionsprojekte und deren Umsetzungs­zeitpunkt neu und wird sich in den kommenden Jahren wirtschaftlich und organi­satorisch auf die beiden Großprojekte Werra 2060 und den Ramp-Up im kanadischen Kaliwerk Bethune konzentrieren. Das Werk Werra setzt die Erschließung des Südwest-Feldes fort. Es konzentriert aber den Abbau vorerst auf Bereiche, für die der neue Schacht und ein Rahmenbetriebsplan nicht erforderlich sind.

4. Förderung GW-L 1 Eiterfeld-Mitte

Von Seiten des Landkreises Fulda wurde uns mitgeteilt, dass die Marktgemeinde Eiter­feld im Jahr 2025 keine Förderung für den GW-L 1 erhalten. Die Gründe hierfür sollen in einem persönlichen Gespräch Ende Januar 2025 dargelegt werden.

5. Bundestagswahlen

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat in allen Wahlbezirken, in denen am Tag der Bundes­tagswahl Veranstaltungen (Fastnachtsveranstaltungen) stattfinden und die Dorfgemein­schaftshäuser hierdurch nicht für die Durchführung der Wahl zu Verfügung stehen, alternative Wahllokale finden können.

6. Bürgerbefragung

Insgesamt haben 15 % (1.060 Teilnehmende) an der Bürgerbefragung teilgenommen. Die Ergebnisse werden ab dem 16.12.2024 auf der Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld veröffentlicht. Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet voraussichtlich Anfang 2025 statt. Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teilgenommen haben.

7. „Eiterfelder Nachrichten“/Amtsblatt der Marktgemeinde Eiterfeld

Durch die Umstellung auf Vollfarbigkeit ab Januar 2025 wurde das Design der „Eiter­felder Nachrichten“ und des Amtsblatts der Marktgemeinde Eiterfeld angepasst. Durch die Anpassung des Designs entstanden und entstehen keine Kosten.

Es standen zwei Varianten zur Auswahl:

Variante 1 – Gestaltung mit goldener Schrift

Variante 2 – Gestaltung mit grüner Schrift

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, dass ab Januar 2025 Variante 1 Gestaltung mit goldener Schrift umgesetzt wird.

8. FamilienNETZwerk

Ich freue mich Ihnen mitzuteilen, dass in unserer Marktgemeinde ein neues und zukunftsweisendes Projekt entsteht: das FamilienNETZwerk, initiiert vom Kolpingwerk. Dieses Vorhaben soll Menschen in unserer Region stärken und mit einem breiten Ange­bot an Unterstützung und Aktivitäten vernetzen. Das Besondere: Der Begriff Familie wird dabei bewusst nicht im klassischen, sondern im erweiterten Sinne verstanden. Das FamilienNETZwerk richtet sich an alle – unabhängig von der Lebenssituation oder Familienkonstellation. Es ist ein Angebot für unsere gesamte Gemeinschaft, bei dem das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Die Landes­fördermittel, die für die Umsetzung notwendig sind, werden voraussichtlich im Frühjahr 2025 (März/April) bewilligt. Direkt im Anschluss plant Kolping, in die aktive Phase zu starten, die für April 2025 vorgesehen ist. Besonders erfreulich ist, dass das Projekt auf eine breite Basis an Kooperationen setzt. Der Gemeindevorstand unterstützt das FamilienNETZwerk ausdrücklich und hat dazu eine positive Stellungnahme abgegeben.

Gemeinsam schaffen wir in unserer Marktgemeinde eine noch stärkere Gemeinschaft – für alle.

9. Gemeinsames Projekt zur Arbeitsmarktvermittlung in unserer Marktgemeinde

Unsere Marktgemeinde plant ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Kreisjobcenter des Landkreises Fulda: Eine Arbeitsmarktvermittlung vor Ort. Ziel ist es, gemeinsam mit heimischen Unternehmen und Langzeitarbeitslosen passende Beschäftigungsmöglich­keiten zu schaffen und so den Zugang zum Arbeitsmarkt direkt in unserer Markt­gemeinde zu erleichtern. Wir unterstützen die Initiative durch die Bereitstellung eines geeigneten Raumes. Mit diesem Angebot möchten wir lokale Unternehmen und Menschen, die eine neue berufliche Perspektive suchen, gezielt zusammenbringen. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Ansatz einen wichtigen Beitrag für unsere Markt­gemeinde leisten können – im Sinne von Solidarität und wirtschaftlicher Stärke.