Die 2. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2023 ist am
15. Mai 2023 fällig.
Sofern diese Zahlungen bis dahin nicht geleistet wurden oder ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankeinzug nicht erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, unverzüglich die fällige Rate auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld einzuzahlen oder zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
Die Mahnung der Rückstände mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen beginnt am 29.05.2023. Die aus einer Mahnung entstehenden Nebenforderungen werden vorrangig ausgebucht.
Eiterfeld, den 12. Mai 2023