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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

für das 2. Quartal 2025

Die 2. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 ist am

15. Mai 2025 fällig.

Sofern diese Zahlungen bis dahin nicht geleistet wurden oder ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankeinzug nicht erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, unverzüglich die fällige Rate auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld einzuzahlen oder zu überweisen.

Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.

Die Mahnung der Rückstände mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen beginnt am 30.05.2025. Die aus einer Mahnung entstehenden Nebenforderungen werden vorrangig ausgebucht.

Eiterfeld, den 12. Mai 2025

Gemeindekasse Eiterfeld

gez. Oss

(Kassenverwalter)