Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Marktgemeinde Eiterfeld für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Hünfeld und den Strafkammern des Landgerichts Fulda
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in der Sitzung am 25. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Fulda und das Amtsgericht Hünfeld gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis zum 16. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht
während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 102 aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Eiterfeld, Rechts- und Ordnungsamt oder zu Protokoll [ Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eiterfeld, 02. Juni 2023