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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

- Flurbereinigungsbehörde -

Hans-Scholl-Straße 634576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000

Fax: +49(611)535-2101

E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Gz.: 2-HR-05-26-25-01-B-0006#002

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hohenroda Ulstersack

Verfahrensnummer: VF 2625

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Im Flurbereinigungsverfahren

Hohenroda Ulstersack - VF 2625 -;

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf

Mittwoch, den 01.07.2026 um 18:00 Uhr

in der Gemeinde Hohenroda, Bürgerraum, Baumgarten 3

in 36284 Hohenroda-Oberbreitzbach.

Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Hohenroda Ulstersack liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten

am Dienstag, dem 30.06.2026

von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr und

am Mittwoch, dem 01.07.2026

von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

in der Gemeinde Hohenroda, Bürgerraum, Baumgarten 3

in 36284 Hohenroda-Oberbreitzbach.

aus.

Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde - anwesend.

Termine zur Einsichtnahme bitte ich mit Herrn Spill unter der Tel. Nr.: 0611/535-2234 bzw. E-Mail: andreas.spill@hvbg.hessen.de oder mit Frau Sippel unter der Tel. Nr. 0611/535-2252 bzw. E-Mail: ramona.sippel@hvbg.hessen.de zu vereinbaren.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.

Der Nachweis des Neuen Bestandes führt die neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zum Wert des Eingebrachten auf. Dieser Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.

Beteiligte, die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

- Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/VF 2625 abgerufen werden.

Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist durch eine siegelführende Stelle (z. B. Bürgerbüro, Ortsvorsteher) amtlich zu beglaubigen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Hohenroda und in den angrenzenden Gemeinden Philippsthal, Friedewald, Schenklengsfeld, Eiterfeld, Buttlar und Unterbreizbach öffentlich bekannt gemacht.

Diese Ladung ist auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://hvbg.hessen.de/VF 2625.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende

Widerspruchsmöglichkeiten

hingewiesen:

Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 01.07.2026 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) Widerspruch erhoben werden.

Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

-Flurbereinigungsbehörde-

Homberg (Efze), den 12.05.2026

Im Auftrag

gez.

LS

Fisahn

Verfahrensleiter