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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 15. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses der Marktgemeinde Eiterfeld

der Marktgemeinde Eiterfeld

am Montag, 22. Mai 2023, um 19:30 Uhr im Sitzungs­saal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Hermann-Josef Scheich wird die Tagesordnung einstimmig um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Kläranlagen der Marktgemeinde Eiterfeld

Haushaltsüberschreitung

Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht

a)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Auf­gaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate (§§ 33 c ff. Gewerbeordnung - GewO)

b)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Auf­gaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

c)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Auf­gaben der Gewerbeüberwachung

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, mit dem Landkreis Fulda die unter a) bis c) genannten Vereinbarungen auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfs­vereinbarungen abzuschließen.

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2024 bis 2028

Insgesamt haben sich zwölf Personen um die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen beworben. Jedoch sind nur sieben Personen durch die Marktgemeinde Eiterfeld gemäß Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Fulda vom 15.02.2023 in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die durch den Gemeindevorstand aufgestellte Vorschlagsliste mit den sieben Bewerberinnen und Bewerbern zu beschließen.

Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege

Beratung und Beschlussfassung

a)

zur Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung)

b)

der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Wald­wege (Feldwegeordnung)

Der Gemeindevertretung wird mit 6 JA-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Der Bewertung vom 08.05.2023 der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) wird entsprochen.

zu b)

Der Entwurf der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) wird als Satzung beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Studie zur Ermittlung von Solar-Potentialflächen im Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld als Planungsgrundlage zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen und Fest­legung der weiteren Vorgehensweise

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

Die vorliegende Studie vom 10.05.2023 (incl. Anlagen) zur Ermittlung von Solar-Potentialflächen im Gebiet der Markgemeinde Eiterfeld wird als Planungsgrundlage zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen beschlossen.

Die Studie (incl. Anlagen) ist auf der gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.

Für die in der Studie (Textfassung) dargestellten 15 geeigneten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 88 ha wird auf formlosen Antrag eine Prüfung zur Einleitung einer Bauleitplanung für entsprechende Projekte in Aussicht gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kauf­vertrags für den Flächenerwerb in der Gemarkung Arzell zum Zwecke des Hochwasserschutzes

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Grundstücke in der Gemar­kung Arzell, Flur 7, Flurstück 9/2 (4.569 m²) und Flurstück 9/3 (229 m²) zu erwerben:

Punkt 6:

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kauf­vertrags für den Erwerb einer Fläche für das geplante Neubaugebiet "Über dem Lerchenweg/Oberufhäuser Weg" sowie für die perspek­tivische Bauentwicklung des Ortsteils Großentaft

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, das Grundstück in der Gemarkung Großentaft, Flur 41, Flurstück 25 (Größe 6.636 m²) zu erwerben:

Für den Fall, dass die Marktgemeinde Eiterfeld die Restfläche von 5.436 m² als Bau­gebiet ausweist und insoweit ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, verpflichtet sich die Marktgemeinde Eiterfeld gegenüber dem Verkäufer bereits jetzt zu einer Nach­zahlung an den heutigen Verkäufer. Erfolgt die Rechtskraft des Be­bauungsplans für die vorgenannte Restfläche, so wird eine Preisanpassungsklausel ausgelöst..

Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Kläranlagen in der Markt­gemeinde Eiterfeld

Haushaltsüberschreitung

Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von rund 42.000,00 € inkl. der Honorarleistungen gemäß §100 HGO überplanmäßig bereitzustellen.