Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Hermann-Josef Scheich wird die Tagesordnung einstimmig um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Kläranlagen der Marktgemeinde Eiterfeld
Haushaltsüberschreitung
Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht
| a) | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate (§§ 33 c ff. Gewerbeordnung - GewO) |
| b) | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) |
| c) | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, mit dem Landkreis Fulda die unter a) bis c) genannten Vereinbarungen auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsvereinbarungen abzuschließen.
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2024 bis 2028
Insgesamt haben sich zwölf Personen um die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen beworben. Jedoch sind nur sieben Personen durch die Marktgemeinde Eiterfeld gemäß Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Fulda vom 15.02.2023 in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die durch den Gemeindevorstand aufgestellte Vorschlagsliste mit den sieben Bewerberinnen und Bewerbern zu beschließen.
Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege
Beratung und Beschlussfassung
| a) | zur Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) |
| b) | der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) |
Der Gemeindevertretung wird mit 6 JA-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Der Bewertung vom 08.05.2023 der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) wird entsprochen.
zu b)
Der Entwurf der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) wird als Satzung beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Studie zur Ermittlung von Solar-Potentialflächen im Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld als Planungsgrundlage zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Die vorliegende Studie vom 10.05.2023 (incl. Anlagen) zur Ermittlung von Solar-Potentialflächen im Gebiet der Markgemeinde Eiterfeld wird als Planungsgrundlage zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen beschlossen.
Die Studie (incl. Anlagen) ist auf der gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.
Für die in der Studie (Textfassung) dargestellten 15 geeigneten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 88 ha wird auf formlosen Antrag eine Prüfung zur Einleitung einer Bauleitplanung für entsprechende Projekte in Aussicht gestellt.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrags für den Flächenerwerb in der Gemarkung Arzell zum Zwecke des Hochwasserschutzes
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Grundstücke in der Gemarkung Arzell, Flur 7, Flurstück 9/2 (4.569 m²) und Flurstück 9/3 (229 m²) zu erwerben:
| Punkt 6: | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrags für den Erwerb einer Fläche für das geplante Neubaugebiet "Über dem Lerchenweg/Oberufhäuser Weg" sowie für die perspektivische Bauentwicklung des Ortsteils Großentaft |
Für den Fall, dass die Marktgemeinde Eiterfeld die Restfläche von 5.436 m² als Baugebiet ausweist und insoweit ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, verpflichtet sich die Marktgemeinde Eiterfeld gegenüber dem Verkäufer bereits jetzt zu einer Nachzahlung an den heutigen Verkäufer. Erfolgt die Rechtskraft des Bebauungsplans für die vorgenannte Restfläche, so wird eine Preisanpassungsklausel ausgelöst..
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Kläranlagen in der Marktgemeinde Eiterfeld
Haushaltsüberschreitung
Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von rund 42.000,00 € inkl. der Honorarleistungen gemäß §100 HGO überplanmäßig bereitzustellen.