Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen", Ortsteil Soisdorf
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen“, Ortsteil Soisdorf, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet in der Gemarkung Soisdorf umfasst das Flurstück in der Gemarkung Soisdorf, Flur 4, Flurstück 35.
Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege
Beratung und Beschlussfassung
| a) | zur Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) |
| b) | der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Der Bewertung vom 08.05.2023 der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) wird entsprochen.
zu b)
Der Entwurf der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) wird als Satzung beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Studie zur Ermittlung von Solar-Potentialflächen im Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld als Planungsgrundlage zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Die vorliegende Studie vom 10.05.2023 (incl. Anlagen) zur Ermittlung von Solar-Potentialflächen im Gebiet der Markgemeinde Eiterfeld wird als Planungsgrundlage zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen beschlossen.
Die Studie (incl. Anlagen) ist auf der gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.
Für die in der Studie (Textfassung) dargestellten 15 geeigneten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 88 ha wird auf formlosen Antrag eine Prüfung zur Einleitung einer Bauleitplanung für entsprechende Projekte in Aussicht gestellt.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrags für den Flächenerwerb in der Gemarkung Arzell zum Zwecke des Hochwasserschutzes
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Grundstücke in der Gemarkung Arzell, Flur 7, Flurstück 9/2 (4.569 m²) und Flurstück 9/3 (229 m²) zu erwerben:
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrags für den Erwerb einer Fläche für das geplante Neubaugebiet "Über dem Lerchenweg/Oberufhäuser Weg" sowie für die perspektivische Bauentwicklung des Ortsteils Großentaft
Für den Fall, dass die Marktgemeinde Eiterfeld die Restfläche von 5.436 m² als Baugebiet ausweist und insoweit ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, verpflichtet sich die Marktgemeinde Eiterfeld gegenüber dem Verkäufer bereits jetzt zu einer Nachzahlung an den heutigen Verkäufer. Erfolgt die Rechtskraft des Bebauungsplans für die vorgenannte Restfläche, so wird eine Preisanpassungsklausel ausgelöst.