am Mittwoch, 22. Mai 2024, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal
des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum", Ortsteil Eiterfeld | |
| Beratung und Beschlussfassung über | |
| a) | die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
| b) | den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Die Beschlussempfehlungen vom 26.04.2024 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu b)
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“, Ortsteil Eiterfeld | |
| Beratung und Beschlussfassung über | |
| a) | die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
| b) | die Feststellung des Entwurfs |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Beschlussempfehlungen vom 26.04.2024 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu b)
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung vom 26.04.2024) wird festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 20, 2. Änderung "Oberröth" Ortsteil Eiterfeld | |
| Beratung und Beschlussfassung über | |
| a) | die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB |
| b) | die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 20 2. Änderung „Oberröth“, Ortsteil Eiterfeld wird mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
zu b)
Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird zugestimmt.
zu a) und b)
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 20 ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich und umfasst in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 4, die Flurstücke 68/8 teilweise und 68/9 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich entspricht somit dem räumlichen Geltungsbereich der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 20 „Oberröth“ von 2015.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-anlage "Koppelhute", Ortsteil Leibolz | |
| Beratung und Beschlussfassung über | |
| a) | die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
| b) | die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Beschlussempfehlungen vom 02.04.2024 zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu b)
Auf Grundlage der Entwurfsunterlagen vom 02.04.2024 wird der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
| Bebauungsplan Nummer 3 "Am Kalkofen" Soisdorf Beratung und Beschlussfassung | |
| a) | über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
| b) | über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Dem Abwägungsvorschlag vom 19.03.2024 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu b)
Es wird beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Grundlage hierfür ist der Satzungsentwurf mit Begründung vom 19.03.2024.
| Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2023 (Antrag SPD-Fraktion vom 30.11.2023) zur Möglichkeit zum Bau von Kleinhäusern (Tinyhouses) in Bebauungsplänen mit noch freien Grundstücken Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, folgende durch die Vorsitzende eingebrachte ergänzende Beschlussvorlage vom 22.05.2024 der Gemeindevertretung zu empfehlen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Möglichkeit zum Bau von Kleinhäusern (Tinyhouses) in Bebauungsplänen mit noch freien gemeindlichen Grundstücken zu schaffen. Hierfür sind anteilig zur Gesamtgröße der Baugebiete kleinere Grundstückszuschnitte auszuweisen und die Erschließung entsprechend anzupassen. Die zusätzlichen Kosten sind zu ermitteln.
Für eine kurzfristige Lösung soll zunächst die aktuell veröffentlichte Liste der gemeindlichen Bauplatzangebote zugrunde gelegt werden. Langfristig sollen durch das Bauamt der Marktgemeinde Eiterfeld die erforderlichen bauplanungsrechtlichen, katastermäßigen und erschließungstechnischen Neuregelungen für zukünftige bzw. aktuell in Aufstellung befindliche Bauleitpläne geprüft und erarbeitet werden.
Unabhängig davon kann bei konkreten grundstücksbezogenen Nachfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger eine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen werden.
Das Ergebnis der vorgeschlagenen kurzfristigen Lösung ist dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zeitnah vorzustellen.
| Abschluss von Grundstückskaufverträgen zum Erwerb von Baugrundstücken im Bereich der gemeindlichen Baugebiete im Jahr 2023 |
Der Verkauf von zwei Baugrundstücken im Bereich der gemeindlichen Baugebiete im Jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Es wurden folgende Grundstücke veräußert:
| - | Baugrundstück im Bereich des Wohngebiets „Tannenweg“ im Ortsteil Buchenau (Tannenweg 10) |
| - | Baugrundstück im Bereich des Mischgebiets im Ortsteil Wölf (Wallgasse 11) |