Der Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld
Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Ufhausen
Vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft hat Herr Erhard Henkel sein Mandat durch die Annahme seiner Berufung als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Eiterfeld im Ortsbeirat Ufhausen verloren.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags an seine Stelle.
Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 6 Freie Wählergemeinschaft
Herr Florian Nophut
nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Abs. 2 KWG) Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.
Eiterfeld, den 05.06.2026