am Donnerstag, 23. Mai 2024,
um 19:00 Uhr im Saal des Bürgerhauses
| Wahlergebnis der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Eiterfeld |
Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister vom 03.03.2024 wie folgt zur Kenntnis:
| Insgesamt abgegebene, gültige Stimmen: | 4.303 |
| 1. Hauke, Dana (CDU) | 2.595 Stimmen |
| 2. Schüßler, Frank (AfD) | 325 Stimmen |
| 3. Mähler, Heiko (Mähler) | 1.383 Stimmen |
Auf die Bewerberin Dana Hauke (CDU) sind mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen entfallen. Sie ist somit zur Bürgermeisterin der Markgemeinde Eiterfeld gewählt.
| Neugründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Themenfeld des Krisenmanagements |
Es wird einstimmig beschlossen, der Neugründung der Interkommunalen Zusammenarbeit mit allen Städten und Gemeinden des Landkreises Fulda und der Verwaltungsvereinbarung über die Koordination des Krisenmanagements im Landkreis Fulda im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zuzustimmen.
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| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum", Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung über | |
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| a) | die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
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| b) | den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB |
Die Beschlussempfehlungen vom 26.04.2024 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB einstimmig beschlossen.
zu b)
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung einstimmig beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
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| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“, Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung über | |
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| a) | die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
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| b) | die Feststellung des Entwurfs |
zu a)
Die Beschlussempfehlungen vom 26.04.2024 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB einstimmig beschlossen.
zu b)
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung vom 26.04.2024) wird festgestellt und die Begründung hierzu einstimmig gebilligt.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 20, 2. Änderung "Oberröth", Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung über a) die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB b) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
zu a)
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 20 2. Änderung „Oberröth“, Ortsteil Eiterfeld wird mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB gemäß § 2 Absatz 1 BauGB einstimmig beschlossen.
zu b)
Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird einstimmig zugestimmt.
zu a) und b)
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 20 ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich und umfasst in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 4, die Flurstücke 68/8 teilweise und 68/9 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich entspricht somit dem räumlichen Geltungsbereich der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 20 „Oberröth“ von 2015.
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| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-anlage "Koppelhute", Ortsteil Leibolz Beratung und Beschlussfassung über | |
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| a) | die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
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| b) | die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
zu a)
Die Beschlussempfehlungen vom 02.04.2024 zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB einstimmig beschlossen.
zu b)
Auf Grundlage der Entwurfsunterlagen vom 02.04.2024 wird der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB einstimmig zugestimmt.
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| Bebauungsplan Nummer 3 "Am Kalkofen" Soisdorf Beratung und Beschlussfassung | |
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| a) | über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
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| b) | über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
zu a)
Dem Abwägungsvorschlag vom 19.03.2024 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB einstimmig beschlossen.
zu b)
Es wird einstimmig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Grundlage hierfür ist der Satzungsentwurf mit Begründung vom 19.03.2024.
| Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 (Windparks Buchenau im Bestand) |
Es wird einstimmig beschlossen, die Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 (Windparks Buchenau im Bestand) abzuschließen. Nach Beschlussfassung obliegen die abschließenden Schritte dem Gemeindevorstand.
| Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf des privaten Bauplatzes "Am Schafspfad 5" im Ortsteil Ufhausen |
Der Ankauf des privaten Bauplatzes „Am Schafspfad 5“ im Ortsteil Ufhausen wird einstimmig beschlossen.
Eckdaten/Konditionen:
| Größe: | 852 m² |
| Preis: | 35,00 €/m² gemäß Bodenrichtwert/Gutachterausschuss beim Amt für Bodenmanagement Fulda, somit 29.820,00 € zuzüglich Nebenkosten und Grunderwerbssteuer |
Der spätere Bauplatzverkaufspreis ist zu kalkulieren und dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.
| Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2023 (Antrag SPD-Fraktion vom 30.11.2023) zur Möglichkeit zum Bau von Kleinhäusern (Tinyhouses) in Bebauungsplänen mit noch freien Grundstücken Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise |
Es wird einstimmig beschlossen, die Möglichkeit zum Bau von Kleinhäusern (Tinyhouses) in Bebauungsplänen mit noch freien gemeindlichen Grundstücken zu schaffen. Hierfür sind anteilig zur Gesamtgröße der Baugebiete kleinere Grundstückszuschnitte auszuweisen und die Erschließung entsprechend anzupassen. Die zusätzlichen Kosten sind zu ermitteln.
Für eine kurzfristige Lösung soll zunächst die aktuell veröffentlichte Liste der gemeindlichen Bauplatzangebote zugrunde gelegt werden. Langfristig sollen durch das Bauamt der Marktgemeinde Eiterfeld die erforderlichen bauplanungsrechtlichen, katastermäßigen und erschließungstechnischen Neuregelungen für zukünftige bzw. aktuell in Aufstellung befindliche Bauleitpläne geprüft und erarbeitet werden.
Unabhängig davon kann bei konkreten grundstücksbezogenen Nachfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger eine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen werden.
Das Ergebnis der vorgeschlagenen kurzfristigen Lösung ist dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zeitnah vorzustellen.
| Abschluss von Grundstückskaufverträgen zum Erwerb von Baugrundstücken im Bereich der gemeindlichen Baugebiete im Jahr 2023 |
Der Verkauf von zwei Baugrundstücken im Bereich der gemeindlichen Baugebiete im Jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Es wurden folgende Grundstücke veräußert:
| - | Baugrundstück im Bereich des Wohngebiets „Tannenweg“ im Ortsteil Buchenau (Tannenweg 10) |
| - | Baugrundstück im Bereich des Mischgebiets im Ortsteil Wölf (Wallgasse 11) |
| Antrag der FWG-Fraktion vom 07.05.2024 Einrichtung von Wandwickeltischen für gemeindliche Dorfgemeinschaftshäuser |
Die Gemeindevertreterin, Frau Sonja Kimpel, begründet für die FWG-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| Antrag der FWG-Fraktion vom 07.05.2024 Anpassung des Stellenplans um die Stelle einer IT-Fachkraft |
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Pascal Möller, begründet für FWG-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird mit 16 JA-Stimmen bei 9 NEIN-Stimmen zugestimmt.
| Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2024 Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Tätigkeiten eines Hausmeisters/ einer Hausmeisterin |
Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag.
Die Gemeindevertreterin, Frau Christine Volkenand, stellt für die FWG-Fraktion folgenden Erweiterungsantrag:
In die Prüfung soll auch die Überprüfung der aktuellen Arbeitsstunden aller Hausmeister der Dorfgemeinschaftshäuser mit aufgenommen werden.
Die Gemeindevertreterin, Frau Sophia Sudbrock, stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der Verwaltung eine Bedarfsanalyse hinsichtlich fehlender Stellen im Bereich der Hausmeister zu erstellen, auch im Hinblick auf ein mögliches geändertes Anforderungsprofil als bisher. Die Tätigkeiten und nötigen Zeiten sollten berechnet werden und ggf. eine Anbindung an den Bauhof berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollten dann im Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss als auch im Ausschuss für Soziales, Kultur und Vereinswesen vorgelegt werden und der entsprechend berechnete Stellenanteil dann im Haushaltsentwurf für 2025 berücksichtigt werden.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mit 9 JA-Stimmen bei 16 NEIN-Stimmen abgelehnt.
Sodann wird dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Erweiterungsantrag der FWG-Fraktion einstimmig zugestimmt.
| Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2024 Bautechnische Überprüfung des Schwingbodens in der Turnhalle Großentaft |
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Georg Nophut, begründet für die SPD-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.05.2024 3. Nachfrage der CDU-Fraktion zum Thema Verbesserung der Zuwegung zum Spielplatz "Im Grund" in Großentaft |
Die Gemeindevertreterin, Frau Sophia Sudbrock, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zwischenzeitlich wurden insgesamt drei Varianten einer möglichen neuen Wegführung der Zuwegung zum Spielplatz „Im Grund“ im Ortsteil Großentaft erstellt und liegen gemeinsam mit der dazu gehörenden Kostenschätzung und der entsprechenden Erläuterung zur Prüfung und Abstimmung vor. Es wurde zu den bereits zwei vorliegenden Varianten ein Mischvariante durch das beauftragte Planungsbüro erstellt. Darüber hinaus wurde ein Büro für Sicherheitstechnik mit der Überprüfung/Beurteilung der auf dem Spielplatz befindlichen Hangrutsche beauftragt. Ein entsprechender Bericht/Beurteilung liegt vor. Die drei vorgenannten Varianten sollen dem Gemeindevorstand zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach der ersten Kostenschätzung werden Haushaltsmittel in Höhe von rund 17.000 € brutto benötigt.
| Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.05.2024 Die Satzung der Vereins-, Sport- und Jugendförderung wurde überarbeitet und die Vereinsförderrichtlinien neu gefasst. Wie wurden die Vereine über die Neufassung und Überarbeitung informiert? Wie viele Vereine haben eine Förderantrag gestellt? Wie hoch war insgesamt die Auszahlung der Fördermittel? |
Die Gemeindevertreterin, Frau Katharina Hartmann, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Wie wurden die Vereine über die Neufassung und Überarbeitung informiert?
Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 15.12.2023 wurden die neuen Förderrichtlinien im Amtsblatt (Nummer 1-2/2024), in der MeinOrtApp sowie über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld (Startseite und Formularwesen) veröffentlicht.
Wie viele Vereine haben einen Förderantrag gestellt?
Für die Mitgliederförderung 2024 haben 38 Vereine einen Antrag gestellt.
Wie hoch war insgesamt die Auszahlung der Fördermittel?
Insgesamt wurden 14.906,50 € ausgezahlt.
| Anfrage der FWG-Fraktion vom 07.05.2024 Sind bereits Gespräche mit dem Fördermittelgeber zum neuen SWIMplus-Programm erfolgt und wie ist die weitere Vorgehensweise? |
Die Gemeindevertreterin, Frau Yvonne Hohmann, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) hat ergeben, dass, sobald die neue Förderrichtlinie veröffentlicht wird, sich der Antragsteller für die Aufnahme in das Förderprogramm für die bislang nicht geförderten Maßnahmen (Rutschen, Kinderspielbecken etc.) anmelden kann.
| Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2024 Wer hat seitens Marktgemeinde Eiterfeld die nötigen Kapazitäten, diese Baumaßnahmen zu betreuen/begleiten, um die Belange der Marktgemeinde Eiterfeld mit einzubeziehen? Gibt es schon konkretere Pläne von K+S, TenneT, Transnet BW über Flächenverbrauch, Standorte, Trassenverläufe, Umspannanlagen, Kabelübergangsanlagen? |
Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Wer hat seitens der Marktgemeinde Eiterfeld die nötigen Kapazitäten, diese Baumaßnahmen zu betreuen/begleiten, um die Belange der Marktgemeinde Eiterfeld mit einzubeziehen?
Im gemeindlichen Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld befinden sich derzeit einige größere Baumaßnahmen in der Umsetzung bzw. in der Planung.
Neben den genannten Firmen wie K+S, TenneT und Transnet BW sind noch z. B. die Projekte Erweiterung Verdichterstation Reckrod 2 GASCADE, Windpark Buchenau, Windpark Steinbach, Windpark Schenklengsfeld-Ufhausen, PV-Freiflächen etc. zu nennen. Solche Maßnahmen werden von verschiedenen Fachämtern der Verwaltung der Marktgemeinde Eiterfeld betreut. Neben der Bearbeitung der Bauleitplanung, der Erschließungsplanung, den Grundstücksangelegenheiten, den Aufbruchgenehmigungen, der verkehrsrechtlichen Anordnung sowie der Abstimmung von Anbindung an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz müssen eine Vielzahl von Abstimmungsterminen mit entsprechenden Projektierern, den Fachbehörden, den gemeindlichen Gremien und Eigentümern geführt werden, was zu Lasten des „normalen“ Tagesgeschäfts geht.
Gemeindliche Maßnahmen werden und können teilweise nur längerfristig bearbeitet und umgesetzt werden. Gerade Förderprojekte (Radwegebau, energieeffiziente Maßnahmen an gemeindlichen Einrichtungen etc.) können aufgrund der Arbeitszeitbindung in den genannten größeren Projekten und Baumaßnahmen nur teilweise betreut bzw. bearbeitet werden.
Gibt es schon konkretere Pläne von K+S, TenneT, TransnetBW über Flächenverbrauch, Standorte, Trassenverläufe, Umspannanlagen, Kabelübergangsanlagen?
Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra; Vorhaben Zukunftsfeld Südwest HW mit übertägigen Anlagen
Dem Gemeindevorstand und den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wurde am 12.03.2024 die von der Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH beim Regierungspräsidium Kassel eingereichten Vorschläge zu den Scoping-Unterlagen im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorgestellt. In den Scoping-Unterlagen wird der Umfang des Untersuchungsrahmens festgelegt. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Stellungnahme dazu abgegeben. Gefordert werden Gutachten für den Bereich des gemeindlichen Wegenetzes und der erwarteten Verkehrsauswirkungen. Die schutzgutspezifischen Untersuchungsräume (Beispiel Schutzgut Mensch, Wasser, Landschaft usw.) sind inhaltlich und räumlich zu erweitern. Beschreibungen zur Abwasserentsorgung in Verbindung mit Transport- und Entsorgungswegen, Gewässerstruktur und Vorfluternetz sind zu konkretisieren. Nach Vorlage nachhaltiger Informationen ist eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen.
Höchstspannungsleitung Fulda-Main-Leitung TenneT (Vorhaben Nummer 17, Abschnitt A, Mecklar-Dipperz)
Am 28.12.2023 hat die Bundesnetzagentur einen 1.000 m breiten Korridor zwischen den beiden Umspannwerken Mecklar und Dipperz verbindlich festgelegt, innerhalb dessen TenneT nun den verträglichsten Verlauf der Leitung finden soll. Davon ist auch das Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld betroffen.
TenneT hat als Vorhabenträger am 09.01.2024 bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetzt) gestellt.
Teil dieser Unterlagen war auch eine Grobtrassierung für den späteren grundstücksgenauen Verlauf der Fulda-Main-Leitung.
Von TenneT fanden Informationsveranstaltungen, die so genannten Eigentümerdialoge, vor Ort statt (so im Bürgerhaus Eiterfeld am 24.01.2024).
Am 29.02.2024 wurde öffentlich durch die Bundesnetzagentur zur öffentlichen Antragskonferenz in Bebra eingeladen und entsprechend durchgeführt. Dort wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert.
Die Ortsbeiräte der betroffenen Ortschaften der Marktgemeinde Eiterfeld wurden zusätzlich vorab über die Antragskonferenz informiert.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest.
In dem jetzt laufenden Planfeststellungsverfahren geht es darum, den genauen Verlauf der Leitung sowie der benötigten Nebenanlagen innerhalb des festgelegten Korridors zu ermitteln.
Weiterhin finden begleitende Baugrunduntersuchungen auch im Gemeindegebiet Eiterfeld dazu statt. Dafür wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Kassel ausgesprochen.
Die Ortsbeiräte und Ortslandwirte der betroffenen Gemarkungen der Marktgemeinde Eiterfeld wurden darüber informiert.
Gleichstrom-Erdverkabelungen DC 41 und DC 42 von TransnetBW
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme den vorgeschlagenen Präferenzraum, der über das Gemeindegebiet Eiterfeld verläuft, ausdrücklich und entschieden abgelehnt. Als Begründung wurde u. a. auf die erheblichen Vorbelastungen von Versorgungsanlagen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eiterfeld hingewiesen (Überbündelungsverbot). Darüber hinaus wurde ausführlich auf weitere Raumwiderstände hingewiesen. Eine Bekanntgabe erfolgte im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.01.2024.
Der Netzentwicklungsplan 2037/2045 sieht mehrere neue Gleichstromverbindungen vor. Innerhalb des 5 bis 15 km breiten Präferenzraums plant TransnetBW als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den zukünftigen Leitungsverlauf als Erdkabelverbindung. Es liegen vorläufige Trassenvorschläge vor, die umfangreich in der öffentlichen Presse dargestellt wurden.
Ab dem 13.02.2024 wurde durch TransnetBW zu öffentlichen Infomärkten in der Region Hessen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger öffentlich eingeladen und entsprechend durchgeführt (so auch im Kolpinghaus Hünfeld am 14.02.2024).
Die Ortsbeiräte und Ortslandwirte der betroffenen Gemarkungen der Marktgemeinde Eiterfeld wurden zusätzlich vorab über die Infomärkte informiert.
Für den Leitungsvorschlag wird TransnetBW den Planfeststellungsantrag nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur einreichen. Nach Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens organisiert die Bundesnetzagentur die formelle Beteiligung.
| Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Mai 2024 |
1. Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Auftragsvergaben
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Lieferung und Montage der festen Einbaumöbel in Höhe von rund 57.000 € und die Lieferung und Montage für die Einbauküche in Höhe von rund 11.600 € an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02.04.2024 den Auftrag für die Lieferung von Möbeln für drei Krippengruppen an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 47.000 € erteilt.
Der Gemeindevorstand hat für die Ertüchtigung der Belebungssteuerung den Auftrag an einen regionalen Anbieter in Höhe von rund 41.000 € erteilt. Durch die neue Steuerungseinheit mittels moderner Ammonium-Nitrat-Sonden wird diese optimiert und die berechnete Energieeinsparung erreicht. Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderantrags zur energetischen Optimierung der Kläranlage beschrieben, um eine optimale Regelung der Gebläse zu gewährleisten. Im Förderprojekt zur energetischen Optimierung der Kläranlage „Eitratal“ wurde eine Förderquote von 100 % in Aussicht gestellt.
3. Wartung, Instandhaltung und Prüfung elektrotechnischer Anlagen
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung für die elektrotechnischen Anlagen für das Amtsgericht und die Dorfgemeinschaftshäuser in Höhe von rund 81.000 €, für die Feuerwehrhäuser in Höhe von rund 53.000 € sowie für die Sportlerheime in Höhe von rund 44.000 € erteilt. Die Wartung ist erforderlich, um eine mängelfreie Anlagentechnik in angemessener Qualität vorzuhalten. Die Auftragssumme bezieht sich auf die Laufzeit des Vertrags von fünf Jahren.
Der Gemeindevorstand hat auf Grundlage des Vergabevorschlags des zuständigen Ingenieurbüros den Auftrag für die Bauleistungen als gemeindlicher Anteil für Wasserleitung, Gehwege, Mikrorohrverbände und Kanalanpassung im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Eiterfeld an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 2,6 Mio. € erteilt. Die Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der Baumaßnahme in der „Bahnhofstraße“ wird in Höhe von rund 369.000 € gefördert. Dies entspricht 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
5. Friedhof Arzell
Der Gemeindevorstand hat die Aufträge für Pflaster- und Tiefbauarbeiten auf dem gemeindlichen Friedhof in Arzell für die Hauptwege in Höhe von rund 18.000 € sowie für die Befestigung weiterer Wege, insbesondere zu den alternativen Grabarten im hinteren Bereich des Friedhofs, in Höhe von rund 19.000 € erteilt. Mit den Bauarbeiten wurde am 21.05.2024 begonnen, die Arbeiten dauern voraussichtlich ca. vier Wochen.
| Amtseinführung und Verpflichtung der neuen Bürgermeisterin Dana Hauke |
Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich händigt zunächst der durch Direktwahl am 03.03.2024 gewählten Bürgermeisterin, Frau Dana Hauke, die Ernennungsurkunde zur hauptamtlichen Bürgermeisterin der Marktgemeinde Eiterfeld für die Zeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2030 aus.
Danach verpflichtet der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heiko Mähler, Frau Bürgermeisterin Dana Hauke durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgabe und führt sie in ihr Amt ein.