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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Bebauungsplan Nr. 3 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Soisdorf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung hat am 23.05.2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Soisdorf beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines in Soisdorf ansässigen Handwerksbetriebes sowie weiterer Wohnraum geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Erschließungsstraße „Am Kalkofen“ und umfasst eine ca. 1.500 m² große Teilfläche des Flurstückes 35 der Flur 4 in der Gemarkung Soisdorf. Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

in der Zeit vom

24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Zimmer 306 während der allgemeinen Dienststunden jeweils

Montag

von 08:00 - 12:00 Uhr und

von 13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr und

von 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Die Planunterlagen können über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter www.eiterfeld.de / Amtliches aus Eiterfeld / Aktuelle Bauleitplanungen und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Gemeinden von A-Z eingesehen werden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann an den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld auch per E-Mail an bauamt@eiterfeld.de oder per Telefax an die Fax-Nr. 06672-9299-33 jeweils unter vollständiger Angabe von Name, Anschrift und des Datums abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf dem anderen oben genannten Weg der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rathaus abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Gemeindevertretung beraten und entscheiden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Wasser- und Bodenschutz:

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Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde wies darauf hin, Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die zur Entgegenwirkung der negativen Effekte der Erhöhung der Versiegelung beitragen.

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Die Obere Wasserschutzbehörde und das Dezernat Regionalplanung wiesen auf die Lage des Plangebietes innerhalb eines regionalplanerisch ausgewiesenen „Vorbehaltsgebietes für den Grundwasserschutz“ hin, dass bei der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens die Belange des Grundwasserschutzes ein entsprechendes Gewicht beizumessen ist und mögliche Eintritte von Schadstoffen in das Grundwasser durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu verhindern sind.

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Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestanden keine Bedenken, da innerhalb des Plangebietes keine Altablagerungen oder Altstandorte oder Grundwasserschadensfälle bekannt sind.

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Bezüglich oberirdischer Gewässer und des Hochwasserschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung

Natur und Landschaft:

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Die Untere Naturschutzbehörde wies darauf hin, dass die festgesetzten Bepflanzungsmaßnahmen entweder im Frühjahr oder im Herbst vorzunehmen und bei Ausfall Ersatzpflanzungen zu leisten sind.

Bergaufsicht:

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Vom Dezernat Bergaufsicht beim RP Kassel wurden Bedenken gegen das Vorhaben nicht vorgebracht.

Forstrecht:

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Die obere Forstbehörde wies darauf hin, dass es sich bei den östlich des Plangebietes vorhandenen Gehölzen als Wald im Sinne des Hessischen Waldgesetzes handelt. Die Neuanlage von Gehölzen im Plangebiet stellt eine Waldneuanlage dar. Es wurde auf die erforderlichen Abstände der geplanten Gehölzpflanzungen gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken hingewiesen.

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Die Untere Forstbehörde hatte keine Bedenken gegen die Planung und empfahl einen Sicherheitsabstand der dort vorhandenen Bäume zu der geplanten Bebauung.

Immissionsschutz:

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Die Obere Immissionsschutzbehörde wies darauf hin, dass der Betreiber der geplanten Bebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte nach der TA-Lärm an den benachbarten Immissionsorten einzuhalten hat.

Eiterfeld, den 14.06.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
In Vertretung
gez. Kohlmann
Erster Beigeordneter