Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld, Ortsteil Leibolz

Abbildung genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Koppelhute“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Koppelhute“ und am 23.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Leibolz, Flur 3, die Flurstücke 2/1, 3/6, 4/5, 4/8 teilweise, 5/2, 5/3 teilweise, 7/12 teilweise, 29/1 und 63/9 teilweise. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich östlich angrenzend an den Geltungsbereich der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet OT Leibolz“ von 2009 geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ für den eigentlichen Bereich des Plangebietes sowie die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die optimierte Nutzung weiterer Betriebsflächen zu gewerblichen Zwecken im Bereich der Flurstücke 4/8 teilweise, 5/2 teilweise, 5/3 teilweise, 7/12 teilweise, 29/1 teilweise und 63/9 teilweise im Südwesten des Plangebietes. Für diesen Bereich wird entsprechend den bisherigen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zur Art der baulichen Nutzung auch künftig Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 17.06.2024 bis einschließlich

Freitag, dem 19.07.2024

im Internet unter der Adresse www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Ebene 3, Zimmer 306, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

montags bis freitags

von 08.00 bis 12.00 Uhr

sowie montags

von 13.30 bis 15.30 Uhr und

donnerstags

von 13.30 bis 18.00 Uhr.

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@eiterfeld.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den Zielen und Inhalten der Planung, den standörtlichen Rahmenbedingungen, dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie eingesetzte Techniken und Stoffe. Darüber hinaus umfasst der Umweltbericht eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden: Bestandsbeschreibung, Bodenentwicklungsprognose, Altlasten und Bodenbelastungen, Kampfmittel, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bestandsbeschreibung, Eingriffsbewertung.

Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.

Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Darstellung der Ergebnisse aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Kurzcharakteristik des nächstgelegenen Vogelschutzgebietes („Hessische Rhön“) mit Darstellung der Erhaltungsziele, Eingriffsbewertung, Benennung weiterer nächstgelegener Schutzgebiete.

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Keine Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope oder Flächen mit rechtlichen Bindungen, Eingriffsbewertung.

Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition, Eingriffsbewertung.

Landschaft: Beschreibung der Landschaft im und um das Plangebiet, Eingriffsbewertung.

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Auswirkungen auf angrenzende Nutzungsformen, Bewertung der Erholungsfunktion und der Auswirkungen der Planung.

Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.

Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: kein Hinweis auf Risiken durch die Planung für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen.

Wechselwirkungen: Bewertung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen im Plangebiet.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffs- und Ausgleichsplanung mit Behandlung des Schutzgutes Boden sowie Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Angaben zu den Kumulierungswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und zu alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Kontrolle der Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Angaben und Ausführungen zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens; Artenschutzrechtliche Prüfung betroffener Artengruppen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse. Prüfung von Verbotstatbeständen und Vermeidung von Beeinträchtigungen, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie von vorlaufenden Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Zusammenfassung. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und einer CEF-Maßnahme für die Zauneidechse ausgeschlossen werden.

c)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Bauen und Wohnen (26.07.2021): Hinweise zum Immissionsschutz und Artenschutz sowie zum Landschaftsbild.

Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (14.07.2021): Hinweise zum Natur- und Artenschutz sowie zur Kompensation und zum Landschaftsbild.

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (19.07.2021): Hinweise zum Grundwasserschutz und Wasserversorgung, zu Altlasten sowie zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz.

Regierungspräsidium Kassel, Industrielles Abwasser, Wassergefährdende Stoffe und Salzwasserentsorgung (05.07.2021): Hinweise zum Einleiten von Abwässern und zum Umgang mit Niederschlagswasser.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (19.07.2021): Hinweis, dass kein begründeter Verdacht zum Auffinden von Bombenblindgängern besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eiterfeld, den 14.06.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
In Vertretung
gez. Kohlmann
Erster Beigeordneter

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Koppelhute“, Leibolz