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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt für Bodenmanagement - Grenzbereinigungsverfahren Gemarkung Leibolz

Die zuständige Behörde

(nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Grenzbereinigungsgesetz)

Amt für Bodenmanagement

Grenzbereinigung

gemäß dem Gesetz über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung)

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß § 12 Abs. 1 GrBerG HE)

Im Grenzbereinigungsverfahren

Verfahrensgebiet:

L3170“

Gemeinde:

Eiterfeld

Gemarkung:

Leibolz (0149)

Flur:

4, 5, 6

ist der Grenzbereinigungsplan vom 12.04.2023 am 14.06.2023 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, 36041 Fulda, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren finden sie im Internet unter https://hvbg.hessen.de/datenschutz.

Fulda, den 14.06.2023

Amt für Bodenmanagement
Im Auftrag
...............................................
(DS)
(Witte)