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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung​​​​​​​ der Marktgemeinde Eiterfeld

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24/2025), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 34 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) und des § 16 des Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69, GewStG) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 05.06.2025 die folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - der Gemeinde Eiterfeld vom 31.10.2024 beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

245 %

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

255 %

3.

für die Gewerbesteuer

375 %

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Vorstehende Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Eiterfeld, 05.06.2025

Dana Hauke

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Ort, Datum

Bürgermeisterin