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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken innerhalb der Marktgemeinde Eiterfeld - Eiterfelder Baukindergeld II -

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in Ihrer Sitzung am 02.11.2023 die Verlängerung der Richtlinie zum Eiterfelder Baukindergeld II beschlossen, die ab 25.09.2020 gilt und befristet ist bis zum 31.12.2024.

Gefördert mit einer Grundförderung werden kindergeldberechtigte Ehepaare, auf Dauer angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und Alleinerziehende, wenn in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Beurkundung des notariellen Grundstückskaufvertrages mindestens ein Kind gemeldet ist, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Über diese Altersgrenze hinaus nur dann, wenn dieses Kind auf Grund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Kinderzahl ist das Datum der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages.

Weiterhin erfolgt eine Ergänzungsförderung, wenn innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Datum des notariellen Grundstückskaufvertrages Kinder bzw. weitere Kinder geboren bzw. adoptiert werden.

Die Förderung gilt für den Erwerb eines privaten Bauplatzes zur Selbst- und Hauptwohnsitznutzung, auf dem es baurechtlich zulässig ist, nach den §§ 30 und 34 BauGB ein Wohngebäude zu errichten, das zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet und zu dienen bestimmt ist. Gerade im Hinblick auf das erfolgreiche Dorfentwicklungsprogramm liegt der Fokus auf Ortslagen und Innenentwicklung, damit dort eine zukunftsfähige Nutzungsverdichtung unterstützt werden kann.

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Antragsberechtigt kann nur der/die Erwerber/in eines Baugrundstücks sein, sofern er/sie das zu errichtende Wohngebäude selbst nutzt.

Die pauschale Förderung beträgt je Kind 3.000 €. Die Gesamtförderung je Grundstück beträgt max. 9.000 €. (Grund- und Ergänzungsförderung)

Die Grundförderung wird je zur Hälfte in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate wird ausgezahlt, nachdem der Rohbau für das zu errichtende Wohngebäude errichtet wurde und somit der/die Antragsteller/in eine Kopie der Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus gem. Bauvorlagenerlass der Marktgemeinde Eiterfeld vorgelegt hat. Die zweite Rate wird ausgezahlt, nachdem der/die Antragsteller/in und die Kinder, für die ein Zuschuss gewährt wurde, mit Hauptwohnsitz ins neue Gebäude eingezogen sind. Dies ist der Marktgemeinde Eiterfeld in einem Schreiben formlos anzuzeigen.

Die Ergänzungsförderung wird auf formlosen Antrag, Vorlage der erforderlichen Nachweise nachträglich an den/die Antragsteller/in ausgezahlt. Die Förderung setzt voraus, dass der/die Antragsteller/in noch Eigentümer/in des erworbenen Grundstücks, die Bebauung des Grundstücks und der Einzug erfolgt ist.

Der Antragsvordruck ist bei der Marktgemeinde Eiterfeld erhältlich und ist mit Anlagen ausgefüllt bei der Marktgemeinde Eiterfeld einzureichen. Eine Förderung ist ausgeschlossen bei notariellen Grundstückskaufverträgen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie beurkundet wurden. Weitere Bedingungen regelt die entsprechende Förderrichtlinie, die unter www.eiterfeld.de, Rathaus, Ortsrecht, einsehbar ist.

Interessenten wenden sich bitte an die Marktgemeinde Eiterfeld unter der Telefonnummer 06672 9299-24 bzw. per Mail an marktgemeinde@eiterfeld.de.