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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelles aus der Landwirtschaft...

Mitgliedschaft der Marktgemeinde Eiterfeld in der "Arbeitsgemeinschaft

Land- und Wasserwirtschaft" im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Wetterdaten vom 16. Juni bis zum 22. Juni 2025

Eichhof

202m über NN

Alh.-Niedergude

285m über NN

Niederschläge (mm)

0,0

-

Lufttemperatur (°C) min/max

7,6 / 32,6

-

Bodentemperatur (°C)

in 5 cm Tiefe am 22.06.

19,5

-

Pflanzenbau: Prognosen und Empfehlungen

Landwirtschaftliche Hinweise zum Vorratsschutz

Um Schäden durch Vorratsschädlinge vorzubeugen, Lagerräume vor Einlagerung der neuen Ernte, besonders Ritzen, Ecken u. Fugen der Läger u. Fördertechnik mit Besen u. Industriestaubsauger gründlich reinigen. Bereits ein geringer Ausgangsbefall kann zum kompletten Befall der neuen Ernte führen! Vorhandenes Altgetreide nicht mit der neuen Ernte vermischen, sondern auslagern bzw. so lagern, dass es zeitnah verfüttert werden kann! Eine zusätzliche chemische Behandlung der leeren Speicherräume (z.B. K-Obiol EC 25) schafft weitere Sicherheit vor Schädlingen. Anwendungshinweise beachten! Soll das Getreide verfüttert werden, kann es bei der Einlagerung durch die Zugabe von Säuren konserviert und geschützt werden. Auch der Einsatz von Nützlingen (z.B. Schlupfwespen) ist möglich – allerdings nicht in Kombination mit chemischen Mitteln.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736

Das aktuelle Thema

Pflügen im Gewässerrandstreifen

Seit dem 01.01.2022 ist gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Wassergesetz das Pflügen im Gewässerrandstreifen in einem Bereich von 4 m ab der Böschungsoberkante verboten. Dies soll den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer verhindern und somit die Funktion des Gewässerrandstreifens stärken. Die Vorgaben gelten ausnahmslos für alle Gewässer. Bei Zuwiderhandlungen ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu rechnen. Ein Vergehen kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden.

Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (untere Wasserbehörde), Sachgebietsleitung: Herr Myketin: 06621/87-2240

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.

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... für die Landwirtschaft

Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-730 zur Verfügung. (Achtung neue Telefonnummer)