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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 28. Sitzung der Gemeindevertretung der Markt­gemeinde Eiterfeld

am Donnerstag, 5. Juni 2025, um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal des Amtsgerichts­gebäudes in Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Es wird einstimmig beschlossen, den Entwurf der Hebesatzsatzung als Änderungs­satzung zur Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen.

Die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ist erforderlich, um die Auf­kommensneutralität zu erreichen.

Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012

Es wird einstimmig beschlossen, den vorgelegten Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertages­stätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 als Gebührensatzung zum 01.08.2025 zu beschließen.

239. Vergleichende Prüfung "Vorbericht Haushaltsplan"

Kenntnisnahme des Schlussberichts

Die Gemeindevertretung nimmt den Schlussbericht der 239. Vergleichenden Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“ des Hessischen Rechnungshofs vom 13.05.2025 zur Kennt­nis.

Badepark Eiterfeld; Sanierung und Modernisierung des Schwimmbads

Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Notwendigkeits­studie

Der aktuelle Sachstand der Planung zur Sanierung und Modernisierung des Schwimm­bads wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Sanierung des Badeparks und der Beauftragung weiterer notwendiger Schritte wird einstimmig zugestimmt.

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2025

Stärkere Vernetzung durch eine "Dorf-APP"

Die Vorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Stefanie Klee, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.

Der Gemeindevertreter, Herr Florian Zintl, stellt für die FWG-Fraktion folgenden Ände­rungsantrag:

Der Antrag der CDU-Fraktion soll direkt an den Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss überwiesen werden.

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.05.2025

Erweiterung der Trinkwasseruntersuchung um PFAS-haltige Stoffe

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag.

Nach der Aussprache wird der Antrag durch den Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Joachim Nophut, zurückgenommen.

Antrag der FWG-Fraktion vom 21.05.2025

Fortschreibung Nahverkehrsplan ÖPNV

Die Gemeindevertreterin, Frau Andrea Vogt, bringt für die FWG-Fraktion den Antrag ein.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.05.2025

Stand und Perspektiven der Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung Eiterfeld

Der Gemeindevertreter, Herr Marius Böttinger, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage ein.

Die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung Eiter­feld?

Die Digitalisierung ist ein zentrales Anliegen der Marktgemeinde Eiterfeld und wurde in den vergangenen Monaten weiter konsequent vorangetrieben. Ziel ist eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung. Das Förderprojekt „Digitales Bauamt“ wurde erfolgreich abgeschlossen und vollständig ausgeschöpft. Neben der Beschaffung moderner Hardware wurden gezielt Softwarelösungen, Add-Ins und Schnittstellen implementiert. Insgesamt befindet sich die Verwaltung auf einem guten Weg, den wir engagiert weiterverfolgen.

Als Pilotkommune für das neue Ratsinformationssystem (RIS) tragen wir zur digitalen Weiterentwicklung der kommunalpolitischen Arbeit bei. Auch innerhalb der Verwaltung setzen wir Digitalisierung aktiv um, die Einführung eines digitalen Personalamts und einer elektronischen Zeiterfassung ist im Gange.

Ein weiterer Meilenstein ist die neue Homepage, die Mitte August 2025 veröffentlicht wird und den Bürgerservice durch mehr Transparenz und Übersichtlichkeit deutlich ver­bessern soll. Ergänzt wird dieses Angebot durch eine „Digitale Stele“, die künftig erste digitale Dienstleistungen direkt vor Ort ermöglicht. Für die „Digitale Stele“ wurden Fördermittel über das LEADER-Programm beantragt – die finale Entscheidung hierzu erwarten wir Ende Juli 2025.

2. Welche konkreten Fortschritte wurden in den vergangenen Monaten erzielt?

In den letzten Monaten konnten zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. So wurden rund 60 lfm. Grundstücksakten digitalisiert. Die Daten sind nun verwaltungsintern schnell abrufbar. Eine Schnittstelle zum Geo-Portal ist beauftragt, wodurch die digitale Bearbeitung von Grundstücksinformationen erheblich vereinfacht wird.

Weitere Fortschritte:

  • Cloud-Anbindung zum Landkreis Fulda
  • Softwareerweiterungen (z. B. PDF-Programm, Add-Ins für MS Office)
  • Beschaffung eines digitalen Messstabs zur Datenerhebung im Außendienst
  • Einsatz eines DIN A0-Scanners und Plotters zur Digitalisierung von Bestandsplänen
  • Aufbau digitaler Bürgerservices über Homepage und Digitaler Stele (ab 3. Quartal bzw. 4. Quartal 2025)
  • Einrichtung einer eigenen Cloud für den sicheren Austausch von sensiblen und/oder größeren Datenmengen

Folgende weitere Schritte sind bereits beauftragt, befinden sich aber noch bis voraus­sichtlich 2. Quartal 2026 in der Umsetzung:

  • revisionssichere Ablage im Dokumentenmanagementsystem (DMS)
  • elektronischer Posteingang und -ausgang und Workflowbearbeitung inkl. Schulungen
  • Schnittstelle zwischen dem DMS und dem Geo-Portal (und umgekehrt)
  • Einführung digitaler Signaturen und eines digitalen Vertragsmanagements inkl. Schulungen

Außerdem prüfen wir derzeit die Einführung eines ePayment-Verfahrens, um künftig auch Online-Zahlungen für Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. In den Bereichen Bürgerbüro und Büro der Bürgermeisterin sollen zudem Online-Terminbuchungen reali­siert werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist zudem die Bewilligung einer Förderung in Höhe von bis zu 100.000,00 € zur Erstellung einer Starkregengefahrenkarte – im Rahmen des Programms für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte. Dieses Projekt verbindet Digitalisierung mit aktiver Klimavorsorge.

Nach erfolgreicher Umsetzung der genannten Maßnahmen prüfen wir bereits weitere digitale Möglichkeiten – u. a. im Bereich der Kindertagesstätten, etwa durch den Einsatz einer Kindertagesstätten-App zur Kommunikation und Organisation.

3. Existiert ein strategisches Konzept für die weitere Digitalisierung der Verwal­tungsprozesse?

Die Marktgemeinde Eiterfeld verfolgt einen klar strukturierten und praxisorientierten Weg zur Digitalisierung. Mit der Besetzung einer neuen IT-Stelle Mitte Juni 2025 schaffen wir die personelle Grundlage, um eine gezielte Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und Schritt für Schritt umzusetzen. Diese Strategie soll nicht nur die Umsetzung des Online­zugangsgesetzes (OZG) sicherstellen, sondern auch die Verwaltungsprozesse syste­matisch modernisieren – sowohl intern als auch im direkten Bürgerservice.

4. Werden interkommunale Kooperationen im Bereich Digitalisierung angestrebt oder bereits umgesetzt?

Ja. Die Marktgemeinde Eiterfeld setzt bewusst auf interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung. Bereits heute bestehen Kooperationen, beispielsweise über die Cloud-Anbindung an den Landkreis Fulda. Aktuell engagieren wir uns in einer internen Arbeitsgruppe mit drei weiteren Kommunen aus dem Landkreis Fulda. Gemeinsam prüfen wir, ausgehend von der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), mög­liche Digitalisierungsprojekte, die perspektivisch im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) umgesetzt werden können. Ziel ist es Synergien zu nutzen, Prozesse zu standardisieren und gemeinsam effizienter zu werden.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.05.2025

Sicherheitskonzept für Schülerinnen und Schüler während des Con­tainerabbaus der Lichtbergschule

Der Gemeindevertreter, Herr Thomas Budde, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anfrage.

Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird wie folgt beantwortet:

1. Welche konkreten Planungen hat die Gemeinde für den Zeitraum des Con­tainerbaus erarbeitet, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowohl der Grundschule im Eitratal als auch der Gesamtschule Lichtbergschule zu gewährleisten?

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat keine eigenen Planungen hinsichtlich der Sicherung während des Rückbaus der Containeranlage erarbeitet, da dies nicht in ihrem Zu­ständigkeitsbereich liegt. Für die Sicherung der Baustelle sowie für die Verkehrslenkung und Schulwegsicherung ist ausschließlich der Landkreis Fulda als Bauherr verantwort­lich. Dieser hat entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen formell bei der zustän­digen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Am 20.05.2025 hat die von Seiten des Landkreises Fulda beauftragte Firma einen ersten Antrag eingereicht. Dieser bezog sich allerdings ausschließlich auf Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zur Grundschule. Dieser Antrag wurde nach eingehender Prüfung und gemeinsamer Erörterung mit dem Bauamt der Marktgemeinde sowie dem Polizeipräsidium Osthessen mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen ver­sehen an die beauftragte Firma zurückgesandt.

Ein umfassender Antrag, der den Rückbau selbst sowie dessen Auswirkungen auf den Verkehrsraum und die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler betrifft, liegt der Markt­gemeinde bislang nicht vor. Erst mit Eingang eines solchen Antrags wird dieser von der Straßenverkehrsbehörde an die zuständigen Stellen, wie den Regionalen Verkehrs­dienst der Polizei, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft und den Gemeindevorstand, zur Stellungnahme weitergeleitet. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt eine fachliche Prüfung, insbesondere auch im Hinblick auf die Sicherheit der Kinder.

Die Marktgemeinde Eiterfeld ist in diesem Verfahren nicht Planer, sondern Genehmi­gungsbehörde. Sie kommt dieser Pflicht gewissenhaft nach, indem sie eingehende Anträge prüft, Stellungnahmen koordiniert und die ordnungsgemäße Beteiligung der zuständigen Fachbehörden sicherstellt.

2. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen, damit die Schülerinnen und Schüler die Schulgebäude sicher erreichen können, wenn sie den längeren Weg von ihrer Bushaltestelle oder von zu Hause über die Straße „Am Körle“ nehmen müssen?

Die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen können erst geplant werden nachdem der Antrag der Kreis-Schulverwaltung/Kreis-Gebäudemanagement vorliegt. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmal darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Antragsverfahrens vom Bauherrn bzw. der beauftragten Firma zu bean­tragen sind und die Marktgemeinde Eiterfeld in ihrer Rolle als Genehmigungsbehörde die eingehenden Anträge prüft und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen genehmigt. Dies entspricht unserem gesetzlichen Aufgabenbereich.

3. Wie wird die Sicherheit beim notwendigen Überqueren der Straße gewähr­leistet, insbesondere vor dem Hintergrund der einseitigen Gehwege?

Auch diese Regelungen sind vom Antrag des Bauherrn und dessen Sicherheits­planungen abhängig. Auch in diesem Zusammenhang weisen wir nochmal darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Antragsverfahrens vom Bauherrn bzw. der beauftragten Firma zu beantragen sind und die Marktgemeinde Eiterfeld in ihrer Rolle als Genehmigungsbehörde die eingehenden Anträge prüft und in Abstim­mung mit den zuständigen Fachstellen genehmigt. Dies entspricht unserem gesetz­lichen Aufgabenbereich.

4. Wurden alternative Bushaltestellen für diesen Zeitraum in Betracht gezogen, um die Schülerströme von der Baustelle fernzuhalten?

Bisher noch nicht, da auch dies von den Planungen des Bauherrn abhängig ist. Außer­dem wäre in diesem Zusammenhang ggf. eine Kostenübernahmeerklärung des Land­kreises für die Einrichtung und Ausstattung der zu verlegenden Haltestellen abzugeben.

5. Welche Abstimmungen haben zwischen der Gemeinde, den Anliegern, den Schulleitungen und dem Schulträger stattgefunden, um ein koordiniertes Vor­gehen sicherzustellen?

Im Bereich der Straße „Am Körle“ und den angrenzenden Straßen hatte bereits eine Unterschriftensammlung der Anwohner zur Verkehrsführung und Sicherheit der Kinder stattgefunden und wurde eingereicht. Nach entsprechender Prüfung des RVD erfolgte die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde und damit die Ausweisung von Einbahnstraßen und Haltverboten. Hierdurch hat sich die Situation deutlich verbessert. Es findet kein Begegnungsverkehr mehr im oberen Teilabschnitt der „Friedrich-Fröbel-Straße“ statt, so dass Fahrzeugführer nicht mehr auf den Gehweg ausweichen und damit Kinder gefährden.

Abstimmungen finden bereits seit dem 25.02.2025 mit dem durch die Kreis-Schul-verwaltung beauftragten Architekturbüro statt. Das Büro beteiligte hieran die Schul­verwaltung und die Verkehrsbehörde. Seitens der Verkehrsbehörde wurden noch die RhönEnergieBus GmbH, die LNG und der RVD bei der Polizeidirektion beteiligt.

Am 05.03.2025, 10.00 Uhr, sollte ein Ortstermin als frühzeitiges Koordinierungs­gespräch an der Schule stattfinden, zu dem das Planungsbüro die Kreis-Schul-verwaltung, das Gebäudemanagement des Landkreises, die Beschilderungsfirma und Behörden eingeladen hatte. Hierzu hatten lediglich die Vertreter der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der LNG ihre Teilnahme zugesagt, so dass der Termin am 04.03.2025 kurzfristig durch das Planungsbüro abgesagt wurde.

Am 28.03.2025 wurde das Planungsbüro durch die Straßenverkehrsbehörde schriftlich gebeten, den Antrag und die dazu gehörigen Anlagen zwecks Prüfung einzureichen. Hierbei wurden dem Planungsbüro umfangreiche Hinweise zur Sicherung der Schüler, zum Begegnungsverkehr der eingesetzten Busse und zu verkehrsregelnden Maß­nahmen schriftlich mitgeteilt. Zuvor fand schon mit dem Architekten am 04.03.2025 ein Gespräch durch die Straßenverkehrsbehörde statt. In diesem teilte der Architekt mit, dass er sich bemühe, den Abtransport im Zeitraum vom 07.07.2025 bis 31.07.2025 zu organisieren, d. h. außerhalb der Schulzeit.

Am 12.05.2025 wurde dem Gebäudemanagement des Landkreises Fulda schriftlich mitgeteilt, welche Angaben und Unterlagen mit Verweis auf den bereits erfolgten Schriftverkehr mit dem Architekturbüro für die Sicherheit der Schüler und die verkehrs­behördliche Anordnung einzureichen sind. Außerdem wurde dem Sachbearbeiter darge­legt, dass er bei evtl. erforderlichen Baumaßnahmen an der Schulstraße oder die Nutzung anderer Straßen die vorherige Genehmigung des Gemeindevorstandes benötigt, damit evtl. entstehende Schäden an den Fahrbahnen und Gehwegen durch den Bauherrn getragen werden.

Am 19.05.2025 hatte das Gebäudemanagement des Landkreises Fulda einen Orts­termin u. a. mit Schulleitung, Beschilderungsfirma, Architekten anberaumt.

Bis zum heutigen Tag ist noch kein Antrag auf eine verkehrsbehördliche Anordnung zwecks Beschilderung zum Abbau der Module gestellt worden. Derzeit wird der Eingang des Antrages erwartet, so dass dann die vorgeschriebene Beteiligung der zuständigen Fachbehörden durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen kann.

Bisher ist lediglich am 20.05.2025 ein Antrag einer durch den Landkreis beauftragten Firma hinsichtlich der Sicherung des Schulwegs zur Grundschule eingegangen. Dieser wurde nach Erörterung mit Bauamt und Polizeipräsidium Osthessen am 23.05.2025 mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen beschieden und der Firma zugesandt.

6. Gibt es ein Informationskonzept für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Anwohnende, um über die veränderte Situation rechtzeitig zu informieren?

Ein formelles Informationskonzept liegt derzeit nicht vor, da bislang kein entsprechender Antrag, wie unter Punkt 1 vorgetragen, eingereicht wurde und somit auch seitens des Bauherrn noch keine vollumfänglichen konkreten Antragsunterlagen zur Umsetzung vor­liegen. Nichtsdestotrotz stehen seitens der Kommune bereits verschiedene Kommuni­kationskanäle zur Verfügung, um – sobald entsprechende Informationen vorliegen und bekanntgegeben werden können – eine rechtzeitige und zielgerichtete Information der betroffenen Gruppen zu gewährleisten.

Hierzu könnten insbesondere:

  • die schulischen Informationssysteme beider Schulen (Grundschule im Eitratal und Gesamtschule Lichtbergschule)
  • die Veröffentlichung im „Gemeindeboten“
  • Mitteilungen über die „meinOrt“-App
  • Informationen auf der Homepage der Marktgemeinde

genutzt werden.

Die Kommune ist bestrebt, in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den beteiligten Institutionen eine transparente Kommunikation sicherzustellen, um alle Betroffenen frühzeitig einzubinden und mitzunehmen, sofern uns die Informationen von Seiten des Bauherrn vorliegen.

Bekanntgaben der Bürgermeisterin in der Sitzung der Gemeindevertre­tung am 5. Juni 2025

1. E-Lotsen-Programm

Das E-Lotsen-Programm ist erfolgreich angelaufen. Drei engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung nehmen daran teil. Organisiert wird das Programm über die LandesArbeitsGemeinschaft und die Staatskanzlei. Die zentrale Abschlussveranstaltung mit Übergabe der Zertifikate findet am 29.11.2025 in Frankfurt am Main statt. Mein herzlicher Dank gilt allen Teilnehmenden.

2. SportCoach-Programm

Im Rahmen des Landesprogramms „Sport integriert Hessen“ hatten wir eine Stelle als SportCoach ausgeschrieben, gefördert aus Landesmitteln. Interessierte konnten sich bis zum 15.04.2025 im Rathaus melden. Leider ist es uns nicht gelungen, eine geeignete Person für diese Position zu gewinnen.

3. Partnerschaftsbesuch Forlimpopoli

Vom 29.06. bis 02.07.2025 ist eine kleine Delegation aus Eiterfeld zu Besuch in unserer italienischen Partnerstadt Forlimpopoli. Ein Gegenbesuch ist für Oktober 2025 geplant.

4. Regionalbudget 2025

Aus der Marktgemeinde Eiterfeld wurden mehrere Maßnahmen für das Regionalbudget 2025 eingereicht. Zwei dieser Maßnahmen konnten bewilligt werden: ein Beamer für das Haus Hessisches Kegelspiel Großentaft sowie eine Spiegelwand für den Eiterfelder Carneval Verein. Die Gremien des Verein Natur- und Lebensraum Rhön e. V. (VLNR) haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht – 17 von 38 Projekten erhielten eine Zusage, obwohl jedes einzelne Projekt wertvoll für die Region ist. Die Vielzahl einge­reichter Projekte aus unserer Marktgemeinde zeigt das große Engagement vor Ort – entsprechend groß ist auch die Enttäuschung über nicht berücksichtigte Vorhaben. Wir hoffen auf eine Erhöhung des Regionalbudgets im kommenden Jahr, um mehr Projekte fördern zu können. Ich möchte den nicht berücksichtigten Projektträgern, auch im Namen des VNLR, unsere Anerkennung und Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken.

5. Neugestaltung der Homepage

Die AG Homepage arbeitet derzeit gemeinsam mit der beauftragten Agentur an der neuen Website der Marktgemeinde. Die Veröffentlichung ist für Mitte August 2025 geplant.

6. Digitale Stele

Für die Errichtung einer digitalen Stele wurde ein Förderantrag über das LEADER-Programm gestellt. Die Unterlagen wurden bereits durch den Landkreis Fulda geprüft, und wir können nun den Antrag auf vorzeitigen Projektbeginn stellen. Die finale Ent­scheidung über die Förderung wird Mitte Juli im VNLR-Gremium getroffen. Haushalts­mittel sind im Haushalt 2025 bereits eingeplant.

7. Hertie-Stiftung – „Jugend entscheidet“

Wir freuen uns sehr, dass die Marktgemeinde Eiterfeld für die „Jugend entscheidet“-Akademie der Hertie-Stiftung ausgewählt wurde. Das Programm startet mit dem Bundesforum vom 24. bis 26.09.2025 in Berlin. Im Anschluss folgen digitale Workshops sowie weitere Austauschformate. Die Teilnahme ermöglicht uns einen wertvollen Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Jugendlichen zur Mitgestaltung unserer Gemeinde. Wir danken der Hertie-Stiftung für diese Chance, da lediglich 35 Plätze bundesweit hier­für zur Verfügung stehen und wir unter der großen Anzahl von Bewerbungen einen Platz erhalten haben.

8. Stadtradeln 2025

Bis zum 14.06.2025 läuft das Stadtradeln. Die Marktgemeinde Eiterfeld beteiligt sich erneut aktiv an der Aktion. Vielen Dank an alle, die bereits fleißig Kilometer sammeln und noch sammeln werden.

9. Förderung Klimaschutz

Für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte haben wir eine Förderung in Höhe von bis zu 100.000,00 € bewilligt bekommen – im Rahmen des Programms für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte.

10. Spielplatzeröffnung Buchenau

Die offizielle Eröffnung des neuen Spielplatzes in Buchenau findet am 19.06.2025 um 14.00 Uhr statt. Alle sind herzlich eingeladen – die Einladungen wurden bereits ver­schickt.

11. Start FamilienNETZwerk

Das FamilienNETZwerk in der Marktgemeinde Eiterfeld kann dank bewilligter Förder­mittel des Landes Hessen nun offiziell an den Start gehen. Die Auftaktveranstaltung findet am 12.06.2025 um 10.00 Uhr im Saal des Amtsgerichts statt. Auch hier sind die Einladungen bereits versendet.

12. Digitale Passbilder für Ausweisdokumente direkt im Rathaus möglich

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre digitalen Passbilder für die im Rathaus zu beantragenden Ausweisdokument dort direkt anfertigen lassen. Die Kamera ist einsatz­bereit und an das Einwohnermeldeprogramm angebunden. Die Bilder werden digital erfasst und direkt in das System übernommen – ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Die Aufnahme erfolgt am neuen Serviceterminal und kostet 6,00 €. Ein weiterer Schritt in Richtung moderner Bürgerservice – wir freuen uns, diesen Komfort nun anbieten zu können.

13. Bauliche Maßnahmen

a)

Kanal-, Wasserleitungsbau, Optimierung der Gehwege, Verlegung Microverbund­leerrohre im Zuge der Asphaltdeckenerneuerung „Marktstraße“ L 3170 Eiterfeld

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Auftrag für die Ingenieurleistungen zum Kanal- und Wasserleitungsbau sowie der Optimierung am gemeindlichen Gehweg im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 3170 in der Ortslage Eiterfeld und die Verlegung von Microverbundleerrohren im Zuge der Asphaltdecken­erneuerung an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 83.000,00 € erteilt.

b)

Asphaltarbeiten/Bauleistungen eines gemeindlichen Fußwegs im Ortsteil Ufhausen

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Auftrag für die ge­plante/erforderliche Asphaltoberflächensanierung am Fußwegeverbinder zwischen „Abt-Sauer-Straße“ und der Kirche im Ortsteil Ufhausen auf der Grundlage des Ausschrei­bungsverfahrens in der „Sandbergstraße“, Ortsteil Körnbach, an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 42.000,00 € erteilt.

c)

Herstellen von Fundamenten, Platten- und Pflastereinfassungen auf den gemeind­lichen Friedhöfen

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Auftrag für das Her­stellen von Fundamenten, Platten- und Pflastereinfassungen auf den gemeindlichen Friedhöfen an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 21.000,00 € erteilt.

d)

Teil-Innensanierung Dorfgemeinschaftshaus Soisdorf

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Auftrag für die Innen­putz-, Maler- und Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 52.000,00 € erteilt.

Außerdem hat der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 15.000,00 € erteilt.

Weiterhin hat der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Auftrag für die Schreinerarbeiten-Innentüren an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 22.000,00 € erteilt.

e)

Asphaltierungsarbeiten in der gemeindlichen Straße „Im Leimbacher Feld“, Ortsteil Körnbach

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Auftrag für die Asphal­tierungsarbeiten in der gemeindlichen Straße „Im Leimbacher Feld“, Ortsteil Körnbach, an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 22.000,00 € erteilt.

f)

Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Auftrag für die Liefe­rung und Montage eines Fallschutzbelags an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 27.000,00 € erteilt.

14. Antwort auf den Antrag der FWG-Fraktion

Anpassung des Stellenplans um die Stelle einer IT-Fachkraft

Die im Antrag der FWG-Fraktion geforderte Stelle einer IT-Fachkraft wurde im Stellen­plan 2025 berücksichtigt. Der neue IT-Mitarbeiter wird zum 23.06.2025 seinen Dienst in unserer Verwaltung antreten. Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.

15. Antwort auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einrichtung einer Vollzeitstelle Hausmeister Dorfgemeinschaftshäuser

Es wird zur Kenntnis gegeben, dass derzeit alle Hausmeisterstellen in den Dorfgemein­schaftshäusern (DGHs) besetzt sind und aktuell keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer Vollzeitstelle besteht.

Die Hausmeistertätigkeiten werden derzeit im Rahmen geringfügiger Beschäftigungen abgedeckt. Die Schaffung einer Vollzeitstelle würde zusätzliche Kosten für Arbeitgeber­abgaben verursachen, und stellt aufgrund der Vielzahl an Dorfgemeinschaftshäusern sowie der damit verbundenen Herausforderungen in der Gleichbehandlung eine organi­satorische Schwierigkeit dar.

Es ist dennoch sinnvoll, sich perspektivisch mit alternativen Beschäftigungsmodellen auseinanderzusetzen.

Zur Entscheidungsgrundlage wird in den kommenden Monaten eine Evaluation durch­geführt, in der Tätigkeiten, Stundenumfänge und Bedarfe der Hausmeister detailliert erfasst und ausgewertet werden, um ein vollumfängliches Bild der aktuellen Situation zu erhalten.

16. Antwort auf den Antrag der CDU-Fraktion

Entfernung Drängelgitter und Poller an Radwegen und Übergängen

Es wird zur Kenntnis gegeben, dass die Versatzsperren bzw. Drängelgitter an den Rad­wegen im Gemeindegebiet entfernt wurden.

Aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion haben umfangreiche Erörterungen mit den zu beteiligenden Fachbehörden zu dieser Thematik stattgefunden. Zum Zeitpunkt des Baus des „Kegelspielradwegs“ bestand die Maßgabe des Zuschussgebers, dass ent­sprechende Versatzsperren zu errichten sind. So wurden diese dementsprechend in allen beteiligten Kommunen auf deren Antrag durch die jeweils zuständige Straßen­verkehrsbehörde angeordnet.

Nachdem einige Zeit verstrichen war, forderte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) dazu auf die Versatzsperren usw. zu beseitigen, da sie die Radfahrer behin­dern. Hierauf erfolgten entsprechende Anträge der Kommunen an die Straßenverkehrs­behörden. Daraufhin erfolgte ein Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, wonach in den Ermessensentscheidungen insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen sind.

Da bei der Polizei, Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement und der Straßen­verkehrsbehörde keine Verkehrsunfälle an den Kreuzungspunkten der Radwege mit den klassifizierten Straßen in der Marktgemeinde Eiterfeld bisher verzeichnet wurden und aus Sicht der Fachbehörden keine Bedenken bestehen, hat die Straßenverkehrs­behörde mit Datum vom 29.04.2025 mitgeteilt, dass ihrerseits keine Bedenken gegen das Entfernen der Versatzsperren auf den Radwegen der Marktgemeinde Eiterfeld bestehen. Um jedoch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist es notwendig, dass die betreffenden Bereiche entsprechend durch Verkehrszeichen gekennzeichnet werden und - wo nötig - eine Rotmarkierung vor den Einmündungen auf den Radwegen aufzu­bringen ist.

Der Bauhof wurde zwischenzeitlich beauftragt, alle noch vorhandenen Versatzsperren zu entfernen und vorübergehend einzulagern. Die Entscheidung über die endgültige Entsorgung sollte erst nach der diesjährigen Radfahrsaison im Hinblick auf die dann vor­liegenden Erfahrungen und Rückmeldungen getroffen werden. Ggf. können die ursprünglichen Versatzsperren dann auch anders verwendet werden, z. B. als Längs­absperren an Gehwegen oder Anfahrsperren auf Parkplätzen usw.

17. Antwort auf den Antrag der FWG-Fraktion

Erstellung einer Prioritätenliste zur Sanierung und Instandsetzung der Gemeindestraßen der Marktgemeinde Eiterfeld unter Hinzuziehung eines Ingenieurbüros

Frau Bürgermeisterin Dana Hauke teilt zum Antrag der FWG-Fraktion vom 30.08.2023 hinsichtlich der Erstellung einer Prioritätenliste zur Sanierung und Instandsetzung der Gemeindestraßen der Marktgemeinde Eiterfeld unter Hinzuziehung eines Ingenieur­büros Folgendes mit:

Mit Sitzung vom 14.09.2023 hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld einstimmig beschlossen, eine Prioritätenliste zur Sanierung und Instandsetzung der gemeindlichen Straßen unter Heranziehung eines Ingenieurbüros erstellen zu lassen.

Für die Erstellung und zur Grundlagenermittlung wurde zunächst ein entsprechendes Leistungsverzeichnis durch die Verwaltung der Marktgemeinde Eiterfeld angefertigt. Hiernach sind ca. 75 km visuell in Augenschein und in Straßenabschnitte als Kategorien und Zustandsklassen einzuteilen.

Zustandsklasse 1:

neu bzw. neuwertig mit leichten Gebrauchsspuren

Zustandsklasse 2:

Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich

Zustandsklasse 3:

grundhafte Erneuerung empfohlen; Erfassung von Hauptschadensmerkmalen der Zustandsklasse 2 und deren Instandsetzungsvarianten mit Kostennoten sowie einer Kostennote des Erneuerungsbedarfs der Zustandsklasse 3

Des Weiteren wurden als Leistungstext die Durchführung einer Mehrspartenanalyse des Straßen- und Kanalzustands in Überlagerung der baulichen Zustände der Straßen­abschnitte und Kanalhaltungen durch Aufstellung einer Prioritätenliste aufgenommen.

Nach der Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens wurde in der Sitzung des Gemeindevorstands am 16.04.2024 die Auftragsvergabe an das entsprechende Ingenieurbüro vergeben. Am 22.04.2025 wurde der Marktgemeinde Eiterfeld die Straßenzustandsbewertung durch das Ingenieurbüro übergeben.

Ergänzend zu dem Antrag der FWG-Fraktion stellte bereits in der Sitzung vom 14.09.2023 die CDU-Fraktion den Änderungsantrag, dass in die Prioritätenliste zur Sanierung und Instandsetzung der Gemeindestraßen auch die Brücken mit aufge­nommen werden sollen.

Diesem Änderungsantrag wurde einstimmig zugestimmt. Aktuell wird durch die Verwal­tung der Marktgemeinde Eiterfeld das entsprechende Leistungsverzeichnis analog der Straßenprioritätenliste vorbereitet und angepasst.

Die Ergebnisse der Straßenzustandsbewertung wurden dem Gemeindevorstand am 27.05.2025 sowie dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 03.06.2025 vorge­stellt.

Ziel der Straßenzustandsbewertung ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, damit die Politik gezielt über Sanierungsmaßnahmen beraten und priorisieren kann.

18. Antwort auf den Antrag der FWG-Fraktion

Vorstellung Prüfergebnis zur Einrichtung von Wandwickeltischen für gemeind­liche Dorfgemeinschaftshäuser

Es wurden alle DGHs im Gemeindegebiet bereist, um einen geeigneten Standort für die Wandwickeltische zu finden. Eine Übersicht der Standorte, eines Modells, Preisinfor­mationen (Stand: Mai 2025) wurden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Insofern eine Umsetzung erfolgen soll, müssen entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2026 in Höhe von ca. 8.500,00 bis 10.000,00 € bereit­gestellt werden.