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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderungen betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei den Speisen und Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u.a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen informiert. Dies bedeutet, dass die Marktgemeinde Eiterfeld auch Polizei und weitere Behörden nicht vorab informiert.