am Dienstag, dem 2. Juni 2026, um 18:30 Uhr
im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Vorlage des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2023 und Entlastung des Gemeindevorstands |
Der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2023 wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Abs. 1 HGO über den Jahresabschluss 2023 und erteilt dem Gemeindevorstand einstimmig Entlastung.
| Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2024 |
Auf Grund der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 27.05.2026, TOP 4 wird der Jahresabschluss 2024 zur Kenntnis genommen.
| Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 |
Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz,- und Digitalausschusses vom 27.05.2026, TOP 5 wird der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit Anlagen als Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit 15 JA-Stimmen, 10 NEIN-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen.
| Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2025 bis 2029 |
Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 27.05.2026, TOP 6 wird der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2025 - 2029 vom 17.04.2026 mit 15 JA-Stimmen, 10-NEIN-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen als Investitionsprogramm für die Jahre 2025 - 2029 beschlossen.
| Beschluss einer Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb privater Baugrundstücke sowie leerstehender Wohngebäude im Gemeindegebiet (Richtlinie Baukindergeld – Private Baugrundstücke und Leerstand) |
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb privater Baugrundstücke sowie leerstehender Wohngebäude im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eiterfeld (Richtlinie Baukindergeld – Private Baugrundstücke und Leerstand).
| Anfrage FWG-Fraktion vom 17.04.2026 "KommUnity Programm Hessen" |
Der Gemeindevertreter, Herr Florian Zintl, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.
Frau Bürgermeisterin Dana Hauke beantwortet die Anfrage der FWG-Fraktion wie folgt:
1. Beabsichtigt der Gemeindevorstand an dem „KommUnity“ Programm des Landes Hessen teilzunehmen und wann hat er dies beschlossen?
Der Gemeindevorstand hat mit Einstellungsbeschluss vom 03.02.2026 beschlossen am Programm „KommUnity“ des Landes Hessen teilzunehmen. Grundlage hierfür war die Bedarfsabfrage des Landes Hessen. Im Rahmen dieser Abfrage wurden bestehende vakante Stellen gemeldet. Eine Einstellung im Bereich Finanz- und Steueramt, Kämmerei, erfolgte mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.02.2026.
2. Wie viel Personal hat der Gemeindevorstand beim Land Hessen beantragt bzw. gemeldet und wann hat er dieses beschlossen?
Im Rahmen der Bedarfsabfrage des Landes Hessen wurden insgesamt fünf vakante Stellenbereiche gemeldet. Hintergrund war der zum Zeitpunkt der Meldung bestehende personelle Bedarf in verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung. Zwischenzeitlich konnten jedoch mehrere Bereiche außerhalb des KommUnity-Programms eigenständig besetzt werden. So wurde die Stelle im Finanz- und Steueramt, Kämmerei, durch eine Abordnung über das Programm KommUnity besetzt. Die Stelle im Bereich der Leitung Haupt-, Ordnungs- und Personalamt (Nachbesetzung/Ruhestand), sowie zwei Stellen im Bauamt wurden außerhalb des Programms besetzt. Der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde zunächst zurückgestellt. Eine konkrete personelle Besetzung im Rahmen des Programms im Bereich des Finanz- und Steueramtes erfolgte mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.02.2026.
3. Welche Gesamtkosten (inkl. evtl. Pensionsrückstellungen) entstehen der Marktgemeinde für das beantragte/gemeldete Personal während der Laufzeit des Programmes? Welche zusätzlichen Aufwendungen erwartet der Gemeindevorstand in den einzelnen Haushaltsjahren für die Marktgemeinde?
Für die abgeordnete Person entstehen der Marktgemeinde pauschale jährliche Kosten in Höhe von 69.300 Euro. Zusätzliche Pensionsrückstellungen fallen nicht an. Die Marktgemeinde trägt gemäß § 82 HBG lediglich 30 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Da es sich um eine befristete Abordnung handelt, entstehen keine langfristigen Versorgungslasten.
Zum Vergleich würden sich die jährlichen Personalkosten bei einer vollständigen Anstellung als gemeindlicher Mitarbeiter auf rund 102.030 Euro belaufen. Gegenüber der gewählten Lösung ergibt sich damit eine jährliche finanzielle Entlastung in Höhe von 32.730 Euro. Gleichzeitig ermöglicht die Abordnung, den derzeit erhöhten Arbeitsaufwand in der Finanz- und Steuerabteilung für die Dauer von zwei Jahren gezielt personell zu unterstützen.
4. Wo bildet der Gemeindevorstand die Kosten im Haushalt ab und sind diese bereits im aktuellen, beschlossenen Haushalt berücksichtigt?
Die entstehenden Personalkosten sind über bereits im Haushalt vorhandene Mittel gedeckt. Im Haushalt 2024 wurden Personalkosten in Höhe von 749.337 Euro nicht verausgabt, im Haushalt 2025 beträgt der entsprechende Betrag 719.291 Euro. Hintergrund hierfür ist, dass im Stellenplan seit mehreren Jahren, mehrere Stellen vakant sind bzw. erst zeitversetzt besetzt werden. Beispielhaft ist die Stelle der Haupt- und Personalamtsleitung erst zum 01.10.2026 neu besetzt, sodass dort für neun Monate freie Mittel vorhanden sind. Ebenso ist eine Stelle im Bauamt derzeit noch vakant und wird voraussichtlich erst zum 01.07.2026 besetzt. Die Finanzierung der befristeten Abordnung erfolgt somit innerhalb der vorhandenen Haushaltsansätze.
5. Warum hat der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung nicht informiert und warum wurde das zusätzliche Personal nicht im Stellenplan unter „Nachrichtlich“ abgebildet?
Bei der befristeten Abordnung von Landesbeamten handelt es sich haushaltsrechtlich nicht um dauerhafte Stellenbesetzungen. Daher besteht keine Verpflichtung zur gesonderten Abbildung im Stellenplan unter „Nachrichtlich“. Erforderlich ist allein, dass entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. Die abgeordneten Beamten werden nicht in freie Planstellen eingewiesen. Vielmehr werden vorhandene Haushaltsmittel aus vakanten Stellen zeitweise genutzt. Da in den Haushaltsjahren 2024 und 2025, wie zuvor erwähnt, erhebliche nicht verausgabte Personalmittel vorhanden waren bzw. sind, können die Kosten innerhalb der bestehenden Haushaltsansätze abgedeckt werden.
Darüber hinaus ist gemäß § 73 Abs. 1 HGO die Einstellung der Gemeindebediensteten originäre Zuständigkeit des Gemeindevorstandes. Die entsprechende Einstellung erfolgte mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.02.2026. Der Stellenplan wurde hierbei eingehalten. Die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan sowie die entsprechenden Haushaltsmittel für den Personalbereich wurden zuvor durch die Gemeindevertretung beschlossen und freigegeben. Zudem haben die Fraktionsvorsitzenden gemäß § 50 Abs. 2 HGO Einsichtsrecht in die Ergebnisse der Protokolle des Gemeindevorstandes und hatten somit grundsätzlich die Möglichkeit, von der Einstellung im Rahmen des KommUnity-Programms Kenntnis zu erlangen.
6. Ab wann plant der Gemeindevorstand den Einsatz des zusätzlichen Personals und für welche Bereiche und Tätigkeiten soll es eingesetzt werden?
Die Einstellung erfolgte zum 01.03.2026 im Bereich des Finanz- und Steueramtes, Kämmerei mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.02.2026.
| Antrag Grüne Fraktion Zentrale Wahlwerbefläche |
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Thomas Budde, begründet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag und erweitert den Antrag auf alle Ortsteile.
Der Antrag wird mit 12 JA-Stimmen, 15 NEIN-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
| Antrag der CDU-Fraktion Neuauflage der Förderrichtlinie Mini-Balkon-PV Anlage |
Die Gemeindevertreterin, Frau Sophia Sudbrock, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| Antrag CDU-Fraktion auf Überprüfung der DGHS |
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Karsten Backhaus, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| Antrag der FWG-Fraktion Verkehrssicherheit in der Schulstraße |
Die Gemeindevertreterin, Frau Sonja Kimpel, begründet für die FWG-Fraktion den Antrag.
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Karsten Backhaus, stellt für die CDU-Fraktion
folgenden Änderungsantrag: der Gemeindevorstand wird gebeten, nochmals mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bezüglich der Verkehrssicherheit in der Schulstraße in Verbindung zu setzen.
Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
| Anfrage FWG-Fraktion Verkehrssicherheit "Auf der Großmühl" |
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Pascal Möller, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.
Frau Bürgermeisterin Dana Hauke beantwortet die Anfrage der FWG-Fraktion wie folgt:
| 1. | Welche Firmen wollen bzw. wollten konkret im neu zu erschließenden Gewerbegebiet seit 2023 Grundstücke erwerben? |
| 2. | Wie viele und welche Unternehmen haben die Marktgemeinde aufgrund der fehlenden Erschließung in den Jahren 2023 - 2026 verlassen? |
| 3. | Welche Unternehmen haben aufgrund der fehlenden Erschließung seit 2023 in einer anderen Gemeinde gebaut anstatt in der Marktgemeinde und wurden diese andere Grundstücke innerhalb der Marktgemeinde Eiterfeld angeboten? |
| 4. | In welchen Branchen sind die Firmen, die aktuell angefragt haben, tätig und wie viele Mitarbeiter beschäftigen sie zurzeit? |
| 5. | Wann planen diese Firmen mit dem Bau zu beginnen? |
Die nachfolgenden Fragen betreffen im Wesentlichen die aktuelle Interessentenlage, mögliche Unternehmensbewegungen sowie zeitliche Planungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbegebietes „Auf der Großmühl“. Diese Sachverhalte stehen in engem Zusammenhang und werden daher zusammengefasst beantwortet.
Grundsätzlich ist voranzustellen, dass alle Angaben zu konkreten Unternehmen, deren Standortentscheidungen sowie deren Investitions- und Bauabsichten dem Datenschutz unterliegen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Betriebe öffentlich gemacht werden können. Eine solche Einwilligung liegt derzeit nicht vor und müsste im Einzelfall gesondert eingeholt werden.
Der Marktgemeinde liegen seit Jahren wiederkehrend Interessenbekundungen zur gewerblichen Ansiedlung und Erweiterung vor. Diese stammen aus unterschiedlichen Branchen. Eine weitergehende Differenzierung nach einzelnen Unternehmen, Branchenzugehörigkeit, Mitarbeiterzahlen oder konkreten Zeitplanungen ist ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Betriebe nicht möglich.
Ebenso können Unternehmensabgänge oder Standortverlagerungen nicht namentlich dargestellt werden. Es ist jedoch festzustellen, dass im betrachteten Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2026 insgesamt 81 Gewerbeabmeldungen innerhalb der Marktgemeinde erfolgt sind (2023 – 19, 2024 – 33, 2025 – 23, 2026 – 6). Aus welchen Gründen eine Gewerbeabmeldung erfolgte, kann seitens der Verwaltung nicht beurteilt werden. Zudem unterliegen entsprechende Angaben datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine weitergehende Prüfung würde darüber hinaus die individuelle Kontaktaufnahme mit sämtlichen 81 betroffenen Firmen erfordern und wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Zudem zeigt die allgemeine Entwicklung, dass Unternehmen bei fehlenden zeitnah verfügbaren Gewerbeflächen häufig auf alternative Standorte in Nachbarkommunen ausweichen. Investitionsentscheidungen erfolgen überwiegend kurz- bis mittelfristig, sodass längere Entwicklungszeiträume bei der Flächenbereitstellung ein relevanter Standortfaktor sind.
Konkrete und verbindliche Angaben zu Bauzeitpunkten oder detaillierten Unternehmensplanungen liegen der Marktgemeinde daher nicht vor, da diese ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmen getroffen werden.
In der Gesamtschau ist festzustellen, dass zwar Interessensbekundungen vorhanden sind, jedoch keine belastbaren, öffentlich verwertbaren Detaildaten zu einzelnen Unternehmen, Branchenstrukturen oder konkreten Investitionszeitpunkten vorliegen, ohne gegen datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Bezüglich einer namentlichen Nennung von Unternehmen, unterliegt dies ebenfalls dem Datenschutz und bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Unternehmens. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass sich bei einem aufmerksamen Blick sowohl innerhalb der Marktgemeinde als auch in den Nachbarkommunen nachvollziehen lässt, welche Unternehmen früher im Gemeindegebiet ansässig waren und heute an anderer Stelle in der Region tätig sind.
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die weitere Vorgehensweise grundsätzlich politisch zu beraten. Insbesondere sollte innerhalb der Gemeindevertretung entschieden werden, ob eine gezielte und strukturierte Abfrage bei den bekannten Interessenten erfolgen soll, um weitergehende Informationen zu Branchen, Beschäftigtenzahlen sowie möglichen Zeitplanungen zu erhalten, verbunden mit der vorherigen Klärung der datenschutzrechtlichen Einwilligung der betroffenen Unternehmen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass selbst im Falle einer freiwilligen Abfrage bei den bekannten Interessenten nicht sichergestellt ist, dass sämtliche Unternehmen hierzu Angaben machen. Es besteht keine Auskunftspflicht, und es ist realistisch davon auszugehen, dass nur ein Teil der Unternehmen entsprechende Informationen zur Verfügung stellen würde. Darüber hinaus kann eine derartige Abfrage im ungünstigsten Fall auch zu einer Zurückhaltung oder Verunsicherung bei potenziellen Investoren führen, da insbesondere frühe Planungs- und Investitionsüberlegungen von Unternehmen häufig als sensibel betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, bei der Frage einer möglichen strukturierten Abfrage sorgfältig zwischen zusätzlicher Informationsgewinnung und möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft abzuwägen. Eine politische Entscheidung innerhalb der Gemeindevertretung darüber, ob und in welcher Form eine solche Abfrage erfolgen soll, wird daher ausdrücklich angeregt.
Die Darstellung, es habe „keine neuen Erkenntnisse“ gegeben und die Hinweise auf entgangene Gewerbesteuereinnahmen seien daher „überraschend“ erfolgt, greift aus Sicht des Gemeindevorstandes deutlich zu kurz und wird den vorliegenden Sachständen nicht gerecht.
Bereits in der Beantwortung der Anfrage der FWG-Fraktion vom 28.08.2024 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verwaltung im Zeitraum von 02/2021 bis 08/2023 insgesamt fünf Interessenten für das Gewerbegebiet vorlagen – darunter ein ortsansässiger Betrieb sowie vier auswärtige Unternehmen. Zusätzlich wurde erläutert, dass es darüber hinaus immer wieder telefonische und persönliche Anfragen zu verfügbaren Gewerbeflächen gibt.
Die Aussage, es hätten keinerlei Entwicklungen oder Erkenntnisse vorgelegen, entspricht daher nicht den tatsächlichen Auskünften des Gemeindevorstandes. Richtig ist vielmehr, dass zum damaligen Zeitpunkt keine verbindlichen oder unterschriftsreifen Ansiedlungszusagen vorlagen. Dies ist jedoch bei noch nicht erschlossenen Gewerbeflächen nicht ungewöhnlich, da Unternehmen in der Regel erst dann konkrete Investitionsentscheidungen treffen, wenn zeitnah verfügbare und planungssichere Flächen vorhanden sind.
Ebenso wenig überraschend ist die Feststellung, dass durch die jahrelange Verzögerung der Erschließung wirtschaftliche Nachteile entstanden sind. Seit Beginn der Planungen und insbesondere seit dem Grunderwerbsbeschluss vom 02.02.2017 wurde in den gemeindlichen Beratungen wiederholt auf die Bedeutung zusätzlicher Gewerbeflächen hingewiesen. Dabei wurde stets deutlich gemacht, dass fehlende Erweiterungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten langfristig dazu führen können, dass Unternehmen sich anderweitig orientieren oder Neuansiedlungen ausbleiben.
Die Hinweise des Gemeindevorstandes zu entgangenen Gewerbesteuereinnahmen stellen daher keinen Widerspruch zur Antwort aus dem Jahr 2024 dar, sondern beschreiben die logische Folge einer über Jahre nicht verfügbaren Gewerbeflächenentwicklung. Dass die genaue Höhe dieser entgangenen Einnahmen nicht exakt beziffert werden kann, liegt in der Natur der Sache, da weder hypothetische Ansiedlungen noch mögliche zukünftige Gewerbesteuereinnahmen belastbar berechnet werden können.
Unabhängig davon bleibt festzustellen, dass die Marktgemeinde Eiterfeld im Wettbewerb mit anderen Kommunen auf verfügbare Gewerbeflächen angewiesen ist, um bestehende Betriebe zu halten, Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen und neue Unternehmen ansiedeln zu können. Genau aus diesem Grund verfolgt der Gemeindevorstand weiterhin das Ziel, das Gewerbegebiet „Auf der Großmühl“ umzusetzen.
Antrag: Es soll darüber abgestimmt werden, ob die Betriebe abgefragt und eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten eingeholt werden soll.
Der Antrag wurde mit 8 JA-Stimmen, 14 NEIN-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.
| Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Erweiterung eines ortsansässigen Unternehmens gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbauch BauGB im Ortsteil Ufhausen Flur 13, FS 14/9 |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einstimmig beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
| Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich fossiler Heizungssysteme in Gemeindegebäuden |
Der Fraktionsvorsitzende, Herr Thomas Budde, begründet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Anfrage.
Frau Bürgermeisterin Dana Hauke erläutert, dass die Anfrage in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden kann und nach Fertigstellung über das RIS-Postfach bekanntgegeben wird.
| Bekanntgaben der Bürgermeisterin in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Juni 2026 |
Beschaffung eines kommunalen Geräteträgers für den gemeindlichen Bauhof
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 beschlossen, die Lieferleistung zur Beschaffung eines neuen kommunalen Geräteträgers für den gemeindlichen Bauhof an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 174.580 Euro netto.
Mit der Investition wird die technische Ausstattung unseres Bauhofes weiter modernisiert und die Leistungsfähigkeit für die vielfältigen Aufgaben im Gemeindegebiet langfristig sichergestellt.
Sanierung von gemeindlichen Schachtabdeckungen
Ebenfalls in seiner Sitzung am 05.05.2026 hat der Gemeindevorstand den Auftrag zur Sanierung beziehungsweise Anpassung von insgesamt 19 Schachtabdeckungen im Gemeindegebiet vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt rund 25.040 Euro.
Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit sowie dem Erhalt und der Verbesserung unserer gemeindlichen Infrastruktur.
Baugrunduntersuchungen für das Gewerbegebiet „Auf der Großmühl“
Für die geplante Erschließung des Gewerbegebietes „Auf der Großmühl“ wurden die erforderlichen Baugrunduntersuchungen beauftragt. Der Gemeindevorstand hat den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 11.884 Euro vergeben.
Die Untersuchungen bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungen und die zukünftige Entwicklung des Gewerbegebietes.
Instandsetzung des Fußwegeverbinders Schloss Buchenau/Hirtsküppel
Der Gemeindevorstand hat am 26.05.2026 den Auftrag für die Oberflächensanierung des Fußwegeverbinders zwischen der Hermann-Lietz-Straße und dem Hirtsküppel im Ortsteil Buchenau vergeben. Die Auftragssumme beträgt knapp 16.000 Euro brutto.
Mit der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit verbessert und die Wegeverbindung für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft aufgewertet und wiederhergestellt.
Mobilfunkstandort Eiterfeld – Klarstellung zum bisherigen Verfahren
Am 26.05.2026 fand im Dorfgemeinschaftshaus Leibolz eine öffentliche Informationsveranstaltung zum geplanten Mobilfunkmast statt.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde seitens des Vorhabenträgers geäußert, die Gemeinde habe auf Auskunftsersuchen sowie die Standortsuche und -sicherung nicht reagiert. Diese Darstellung entspricht ausdrücklich nicht den Tatsachen.
Bereits Mitte September 2025 wurde die Marktgemeinde Eiterfeld erstmals durch die beauftragte Service Agentur für Infrastruktur und Consulting über die Planungen informiert. Anfang Oktober hat die Verwaltung hierzu verschiedene Rückfragen gestellt, unter anderem zur Höhe der geplanten Masten, zur Erschließung des Standortes, zu möglichen Kabeltrassen sowie zu möglichen Auswirkungen des vorgesehenen Standortes in der Nähe der Kindertagesstätte und eines Neubaugebietes.
Darüber hinaus wurde von Seiten der Gemeinde nach alternativen Standorten gefragt. Die Rückmeldung der Agentur lautete, dass keine weiteren Alternativstandorte vorgesehen seien.
Die Marktgemeinde Eiterfeld hat zudem frühzeitig die Beteiligung der gemeindlichen Gremien sowie eine öffentliche Information der Bürgerschaft eingefordert. Eine weitere Kontaktaufnahme durch die beauftragte Agentur erfolgte jedoch erst wieder im Zusammenhang mit der Einreichung des Bauantrages.
Mir ist wichtig klarzustellen, dass die Gemeinde das Verfahren weder verzögert noch verschleppt hat. Vielmehr haben wir unsere Fragen gestellt, Beteiligung eingefordert und auf Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gedrängt. Die zwischenzeitlich fehlende Kommunikation lag nicht im Verantwortungsbereich der Marktgemeinde.
Standortwechsel der Altglascontainer in Leibolz
Die Altglascontainer im Ortsteil Leibolz werden an einen neuen Standort verlegt. Künftig befinden sich die Container „Am Bahnhof“ hinter der Schutzhütte beziehungsweise am Kegelspielradweg. Mit der Verlagerung soll die Erreichbarkeit verbessert und die Situation am bisherigen Standort entzerrt werden.
Digitalisierung des Sitzungsdienstes – Zuschuss für Mandatsträger
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, den kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Wahlperiode 2026 bis 2031 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes zu gewähren.
Mit dieser Maßnahme soll die weitere Digitalisierung des Sitzungsdienstes unterstützt und der papierlose Sitzungsbetrieb gestärkt werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in Kürze.
Stellenbesetzung im Rathaus
Zum 01.07.2026 kann die bislang vakante Stelle in der Bauverwaltung erfolgreich besetzt werden. Durch interne Umstrukturierungen konnten vorhandene Kompetenzen und Potenziale innerhalb der Verwaltung sinnvoll genutzt werden. Mein herzlicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die neue Aufgaben übernehmen und Veränderungen mittragen. Ich wünsche allen einen guten Start und eine erfolgreiche Einarbeitung.
Städtepartnerschaftsbesuch in Forlimpopoli
Vom 03. bis 07. Juni 2026 findet anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Musikschule unserer italienischen Partnerstadt Forlimpopoli ein offizieller Partnerschaftsbesuch statt.
Die Reise bietet Gelegenheit, die langjährige Verbundenheit unserer Kommunen zu pflegen und die Zusammenarbeit im kulturellen und musikalischen Bereich weiter auszubauen. Städtepartnerschaften leben vom persönlichen Austausch und tragen wesentlich zum europäischen Miteinander bei.
Ferienaktivwochen 2026
Auch in diesem Jahr werden wieder Ferienaktivwochen für die Kinder der Marktgemeinde Eiterfeld angeboten. Aktuell sind neun verschiedene Angebote in der zweiten, dritten, vierten und sechsten Sommerferienwoche geplant.
Ab Montag, dem 08.06.2026, ist die Anmeldung über das Online-Ticketsystem Pretix möglich. Das digitale Verfahren sorgt für einen einfacheren Zugang, mehr Transparenz und eine faire Vergabe der verfügbaren Plätze.
Mein herzlicher Dank gilt bereits heute allen Vereinen, Organisationen und ehrenamtlich Engagierten, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen der Ferienaktivwochen beitragen
STADTRADELN 2026
Die Marktgemeinde Eiterfeld beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder an der Aktion STADTRADELN. Der Aktionszeitraum läuft noch bis einschließlich 06.06.2026.
Ich freue mich sehr über die große Beteiligung und die bereits zahlreichen erradelten Kilometer. Gemeinsam leisten wir damit einen wichtigen Beitrag für Gesundheit, Klimaschutz und das Gemeinschaftsgefühl in unserer Marktgemeinde.
Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, die verbleibenden Tage noch zu nutzen und weiterhin kräftig in die Pedale zu treten.
Sitzungsprotokolle des Gemeindevorstandes
Die Protokolle der Sitzungen des Gemeindevorstandes werden selbstverständlich im Rahmen der Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Verfügung gestellt. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass die jeweiligen Fraktionen die Personen benennen, die die Protokolle erhalten sollen. Bislang liegen uns noch nicht von allen Fraktionen die entsprechenden Ansprechpartner bzw. Adressaten vor. Ich bitte daher die betroffenen Fraktionen, diese zeitnah mitzuteilen, damit die Übersendung erfolgen kann.