Die gemeindliche Straße „Im Küchengraben“ in der Gemarkung Leimbach, Flur 10, Flurstück 7/14 (Zufahrt Gertraudenhof), mit einer Größe von voraussichtlich 1.350 m² soll gemäß § 6 Abs. 1 - 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der derzeit geltenden Fassung vor einem beabsichtigten Verkauf eingezogen werden. Die Abgrenzung der Einziehungsfläche kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gem. § 6 Abs. 2 HStrG angekündigt.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser ortsüblichen Ankündigung beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld schriftlich oder per E-Mail unter marktgemeinde@eiterfeld.de eingereicht oder zu den nachfolgenden Dienststunden der Gemeindeverwaltung, Ebene 3, Zimmer 306 zur Niederschrift vorgebracht werden:
Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie montags von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr
Eiterfeld, 04.07.2025