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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 28/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelles aus der Landwirtschaft...

Mitgliedschaft der Marktgemeinde Eiterfeld in der "Arbeitsgemeinschaft

Land- und Wasserwirtschaft" im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Wetterdaten vom 30. Juni bis zum 06. Juli 2025

Eichhof

202m über NN

Alh.-Niedergude

285m über NN

Niederschläge (mm)

1,3

-

Lufttemperatur (°C) min/max

8,2 / 36,4

-

Bodentemperatur (°C)

in 5 cm Tiefe am 06.07.

19,8

-

Pflanzenbau: Prognosen und Empfehlungen

Beim Anbau von Zwischenfrüchten die Fruchtfolge beachten!

Für einen gelungenen Zwischenfruchtanbau müssen die angebauten Arten zur Fruchtfolge des Betriebes passen. Schon bei der Auswahl von Arten o. Mischungen darauf achten, dass Krankheiten und Schädlinge (z.B. Kohlhernie o. Sklerotinia bei Raps), die die Hauptfrüchte schädigen können, nicht durch Zwischenfrüchte gefördert werden; zudem dürfen diese nicht selbst zum Unkrautproblem in der Hauptfrucht werden. In Rübenfruchtfolgen z.B. sind Buchweizen u. Phacelia schwer zu bekämpfen! Ein an die Fruchtfolge gut angepasster Zwischenfruchtanbau fördert Gesundheit, Ertrag und Qualität der Hauptfrucht. Auch auf ein sicheres Abfrieren der Arten zu achten!

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736

Das aktuelle Thema

Antragstellung für HALM2 beginnt

Die Antragstellung für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) ist seit dieser Woche möglich (digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“). Hier stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Auswahl, wie z. B. Umstellung auf Ökologischen Landbau, Anlage von Blühflächen oder Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandnutzung und Weiteres. Die HALM2-Förderung muss für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt werden, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2026 beginnt und am 31.12.2030 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Verpflichtung beantragt werden, z. B. die Aufnahme weiterer Flächen in die Grünlandextensivierung. Die Antragsfrist endet am 01.10.2025.

Thomas Krenzer 06621/87-2221

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.

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... für die Landwirtschaft

Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-730 zur Verfügung. (Achtung neue Telefonnummer)