Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken

in den Gemarkungen Eiterfeld und Treischfeld

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat die Absicht, Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung auf Grundlage des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) zu verpachten. Als Pachtbeginn ist der 01.10.2022 vorgesehen und läuft von Jahr zu Jahr. Bei Verkauf, Tausch oder Eigenbedarf des Pachtgrundstücks durch den Verpächter kann dieser ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis kündigen. Die Pächterseite hat sich zu verpflichten, kein gentechnisch verändertes Pflanzenmaterial anzubauen bzw. einzusetzen. Der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel ist nicht zulässig.

Es handelt sich dabei um folgende Grundstücke:

Los 1)

Gemarkung Eiterfeld, Flur 10, Flurstück 45/8, Pfaffental, Gesamtgröße: 10.784 m², davon eine Teilfläche von rd. 3.000 qm, Nutzungsart gem. Katastereintrag: Park; bevorzugt wird eine Schnittnutzung zur Heugewinnung.

Los 2)

Gemarkung Treischfeld, Flur 3, Flurstück 34/3, Tafterliede, Gesamtgröße: 23.682 m², Nutzungsart gem. Katastereintrag: Ackerland 16.806 qm/ Grünland 6.876 qm

Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Dort kann auch Einblick ins Kataster genommen werden.

Angebote mit Nennung des jährlichen Pachtpreises, Kontaktdaten und Unterschrift sind in einem verschlossenen Umschlag schriftlich bis spätestens 29.07.2022, 11:30 Uhr an das Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld zu geben. (bitte deutlich die Kennzeichnung „Pachtangebot Eiterfeld, Los 1“ bzw. „Pachtangebot Treischfeld, Los 2“ als Außenbeschriftung verwenden)

Eiterfeld, 08.07.2022

Gez. Scheich
Bürgermeister