| Beratung und Beschlussfassung über den Grunderwerb einer Fläche im Bereich des Bebauungsplans Nummer 6 "Sport- und Freizeitanlage Am Hain", Ortsteil Eiterfeld |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, das Grundstück in der Gemarkung Reckrod, Flur 3, Flurstück 33/16 (Am Körle), zu erwerben.
Zielsetzung ist die perspektivische Entwicklung für öffentliche Zwecke im Sinne des Bebauungsplans Nummer 6 Eiterfeld, Sport- und Freizeitanlage.
| Ergänzungssatzung "Am Ehrenmal" im Ortsteil Leimbach gemäß § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB Beratung und Beschlussfassung a) über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB b) über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Ehrenmal“ im Ortsteil Leimbach nach § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
zu b)
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB (auf Grundlage der §§ 3 Absatz 1 BauGB und 4 Absatz 1 BauGB) wird beschlossen.
zu a) und b)
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Leimbach, Flur 7, Flurstücke 23/3 und 23/4, und geht aus dem Vorentwurf vom 28.06.2022 hervor.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Aufhebung der Außenbereichssatzung "Gertraudenhof" Gemarkung Leimbach, § 35 Absatz 6 BauGB Beratung und Beschlussfassung a) über das Einleiten des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB b) über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:
zu a)
Das Einleiten des Aufhebungsverfahrens zur Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ in der Gemarkung Leimbach nach § 35 Absatz 6 BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.
zu b)
Die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 BauGB (auf Grundlage der §§ 3 Absatz 2 BauGB und 4 Absatz 2 BauGB) wird beschlossen.
zu a und b)
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Leimbach, Flur 10, Flurstücke 7/16 sowie 7/14 (jeweils teilweise). Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist in der Liegenschaftskarte dargestellt.