Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll der 9. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltaus­schusses

der Marktgemeinde Eiterfeld

am Dienstag, 12. Juli 2022, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amts­gerichtsgebäudes in Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung über den Grunderwerb einer Fläche im Bereich des Bebauungsplans Nummer 6 "Sport- und Freizeitanlage Am Hain", Ortsteil Eiterfeld

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, das Grundstück in der Gemarkung Reckrod, Flur 3, Flurstück 33/16 (Am Körle), zu erwerben.

Zielsetzung ist die perspektivische Entwicklung für öffentliche Zwecke im Sinne des Bebauungsplans Nummer 6 Eiterfeld, Sport- und Freizeitanlage.

Ergänzungssatzung "Am Ehrenmal" im Ortsteil Leimbach gemäß § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB

Beratung und Beschlussfassung

a) über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

b) über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:

zu a)

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Ehrenmal“ im Ortsteil Leimbach nach § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

zu b)

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB (auf Grundlage der §§ 3 Absatz 1 BauGB und 4 Absatz 1 BauGB) wird beschlossen.

zu a) und b)

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Leimbach, Flur 7, Flurstücke 23/3 und 23/4, und geht aus dem Vorentwurf vom 28.06.2022 hervor.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Aufhebung der Außenbereichssatzung "Gertraudenhof" Gemarkung Leimbach, § 35 Absatz 6 BauGB

Beratung und Beschlussfassung

a) über das Einleiten des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB

b) über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 BauGB

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, wie folgt zu beschließen:

zu a)

Das Einleiten des Aufhebungsverfahrens zur Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ in der Gemarkung Leimbach nach § 35 Absatz 6 BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

zu b)

Die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 BauGB (auf Grundlage der §§ 3 Absatz 2 BauGB und 4 Absatz 2 BauGB) wird beschlossen.

zu a und b)

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Leimbach, Flur 10, Flurstücke 7/16 sowie 7/14 (jeweils teilweise). Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist in der Liegenschaftskarte dargestellt.