Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 einschl. der erteilten Genehmigungen sowie Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.

Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom

24.07.2023 - 28.07.2023

und vom

30.07.2023 - 01.08.2023

einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.

Eiterfeld, 21.07.2023

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister

Haushaltssatzung 2023

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. l S. 915), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 09.03.2023 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

19.395.068 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.724.662 EUR

mit einem Saldo von

-1.329.594 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-1.329.594 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-306.014 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.189.295 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.544.283 EUR

mit einem Saldo von

-2.354.988 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

323.492 EUR

mit einem Saldo von

1.676.508 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

-984.494 EUR

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

375 v.H.

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 09.03.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes, als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO.

In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Eiterfeld, den 09.03.2023

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister
Genehmigung 2023

Der Landrat des Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung

Fulda, 11.07.2023

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.000.000 Euro (in Worten: "zwei Millionen Euro")

2.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 Euro (in Worten: "eine Millionen Euro")

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter