am Montag, 8. Juli 2024, um 20:00 Uhr
im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk der Marktgemeinde Eiterfeld |
Das Schreiben des Direktors des Amtsgerichts Hünfeld vom 09.04.2024 über das Ende der Amtszeit des Schiedsmanns Martin Wigbert Trabert wird zur Kenntnis genommen. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass sich Herr Direktor Dr. Kitzinger mit der Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers einverstanden erklärt hat. Gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 VVHSchAG ist vor der Wahl der Schiedsperson die zuständige Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) zu hören. Die Vorsitzende des BDS, Bezirksvereinigung Fulda, hat am 15.05.2024 mitgeteilt, dass keinerlei Bedenken gegen die Wiederwahl des Schiedsmanns, Herrn Martin Wigbert Trabert, bestehen.
Aufgrund der Einverständniserklärungen des Direktors des Amtsgerichts Hünfeld, Herrn Dr. Kitzinger, sowie der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Fulda des BDS wird der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, Herrn Martin Wigbert Trabert für weitere fünf Jahre als Schiedsperson zu wählen.
| Bericht gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung |
Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 15.06.2024 wird zur Kenntnis genommen.
| Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2022 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2022 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 als Gebührensatzung zum 01.09.2024 zu beschließen.
| Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Planungszeitraum 2024 bis 2025 |
Die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2024/2025 wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Bedarfsplan zum Stand 30.06.2024 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Teilfläche aus der Straßenparzelle in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, "Im Leibolzgraben" |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, eine Teilfläche aus der gemeindlichen Straßenparzelle (ca. 9.337 m²) in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, dem Anfrager zu einem Kaufpreis in Höhe von 54.851 € zu veräußern. Der Vollzug obliegt dem Gemeindevorstand.