Eine Teilfläche der gemeindlichen Straße „An der Brandersliede“ in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 10, Flurstück 116 mit einer Größe von voraussichtlich 420 m² soll gemäß § 6 Abs. 1 - 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der derzeit geltenden Fassung vor einem beabsichtigten Verkauf eingezogen werden. Die Abgrenzung der Einziehungsfläche kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gem. § 6 Abs. 2 HStrG angekündigt.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser ortsüblichen Ankündigung beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld schriftlich oder per E-Mail unter marktgemeinde@eiterfeld.de eingereicht oder zu den nachfolgenden Dienststunden der Verwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden:
Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
sowie montags von 13.30 bis 15.30 Uhr
und donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr
Eiterfeld, 18.07.2025