Vom Wahlvorschlag der Reckroder Bürgerliste (RB) hat Herr Julius Herber, Reckrod, Mengerser Str. 1 A, 36132 Eiterfeld, gemäß § 33 Kommunalwahlgesetz sein Mandat im Ortsbeirat Reckrod durch Wegzug verloren und ist damit aus dem Ortsbeirat Reckrod ausgeschieden.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags an seine Stelle.
Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag der Reckroder Bürgerliste (RB)
Herr Andreas Hoffmann, Reckrod, Koppelweg 1, 36132 Eiterfeld nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Abs. 2 KWG) Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.
Eiterfeld, den 20.01.2023